HRB 724885
HVE Betriebsgesellschaft mbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sasbach
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Registerdaten
- Sitz
- Sasbach
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Kaffeesack GmbH Sasbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 11 IN 100/21 · HVE Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 100/21
- Wirksam am
- 13.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 724885
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724885
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Andrea Thiel, Karlsruhe, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit 07.07.2022 aus. Sie hat Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, §§ 1, 3 InsVV).
Bei Beendigung des Verfahrens errechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung aus einem Wert der Insolvenzmasse in Höhe von 92.010,60 EURO. Der Regelsatz der Vergütung nach § 2 Ins VV beträgt demnach XXXX EURO.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung aufgrund einer überdurchschnittlich aufwändigen Verwertung insbesondere der Ansprüche gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin ist eine Erhöhung der Regelvergütung um XXXX % gerechtfertigt. Daher war die Regelvergütung in Höhe von XXXX EURO festzusetzen.
Die Insolvenzverwalterin hat bezüglich der Auslagen den Pauschsatz begrenzt auf 30 % der Regelvergütung zuzüglich Zustellungsauslagen aufgrund der Übertragung von Zustellungen gemäß § 8 Absatz 3 InsO geltend gemacht.
Vergütung und Auslagen waren gemäß § 7 InsVV mit der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu bemessen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.02.2026 verwiesen.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Stellung zu nehmen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der mit Beschluss vom 28.02.2023 festgesetzte und bereits aus der Insolvenzmasse entnommene Vorschuss war in Abzug zu bringen.
Die zum Abschluss des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse beträgt XXXX EURO. Somit ist die Verwaltervergütung aus der Insolvenzmasse gedeckt und kann aus dieser entnommen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 13.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 100/21 · HVE Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 100/21
- Wirksam am
- 04.03.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 724885
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724885
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 724885 HRB 724885: HVE Betriebsgesellschaft mbH, Sasbach, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach. Bestellt als Geschäftsführer: Reischl, André, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im N…
HRB 724885 HRB 724885: HVE Betriebsgesellschaft mbH, Sasbach, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Anna Christin, Achern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im …
HRB 724885 HRB 724885: Kaffeesack GmbH, Sasbach, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geä…
HRB 724885 HRB 724885: Kaffeesack GmbH, Sasbach, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2016. Geschäftsanschrift: Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach. Gegen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.