HRB 35503

HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dresden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.04.2023
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. LK Vierhundertdreiundsechzigste Vermögensverwaltungs GmbH Dresden

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Vakuumausrüstungen, Pharma- und Food-Ausrüstungen, Sonderausrüstungen sowie mechanische Fertigung und Bearbeitung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
09.02.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 42/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 02.04.2026 beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 329.327,97 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 106.313,50 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 42/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 04.05.2020 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.07.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 298.423,57 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von xx Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 17.07.2025 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
Zuschläge waren insbesondere zu gewähren für die Ermittlung, die rechtiche Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen und Haftungsansprüchen.sowie die Verhandlungen mit dem Investor im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Asset Deal.
Insgesamt erscheint in der Gesamtschau ein Zuschlag von xx % angemessen. Eine bloße Addition der Zuschlagstatbestände ist hierbei nicht vorgesehen.
Vorzunehmen ist durch das Gericht eine Prüfung der Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigungen von Überschneidungen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Gesamtzuschlag in seiner Gänze angemessen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2017, IX ZB 65/15, LG Dresden vom 18.02.2021, 5 T 58/21.
Die vom Verwalter im Antrag dargelegten Erhöhungstatbestände sind grundsätzlich geeignet , Zuschläge zum Regelbruchteil zu gewähren. Das Verfahren übersteigt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein sogenanntes Normalverfahren und hat den Insolvenzverwalter in erhöhtem Maße in Anspruch genommen. Insbesondere ist hierzu auf die Darlegungen im Antrag vom 17.07.2025 und den Schlussbericht zu verweisen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für xxx bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
04.08.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 42/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

ergeht am 31.07.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.09.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
03.11.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 42/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

ergeht am 02.11.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 16.11.2023
09:30 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Auf der Tagesordnung steht:

1.
Es wird die Zustimmung erteilt, dass ein Vergleich mit dem Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, Herrn Lutz Peschel, geschlossen wird, dass dieser zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von € € 5.000,00 an die Insolvenzmasse leistet.

2.
Es wird die Zustimmung erteilt, dass ein Vergleich geschlossen wird, dass die ehemalige Vermieterin, die VEM Immobilien GmbH, zur Abgeltung sämtlicher Anfechtungsansprüche ein Zahlungsanspruch in Höhe von € € 50.000,00 anerkennt, wobei nach Abzug der Massekosten noch eine Zahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von € € 35.000,00 erfolgt.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
08.07.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 542 IN 42/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und
Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 06.07.2020
festgesetzt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

oder bei dem

Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig

bei einem der oben genannten Gerichte

bei dem oben genannten Gericht

eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

542 IN 42/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
02.06.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 542 IN 42/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und
Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

ergeht am 29.05.2020 nachfolgende Entscheidung:

Der Beschluss vom 04.05.2020 wird unter Ziffer 5 des Beschlusses bzgl. der
Tagesordnungspunkte wie folgt ergänzt:

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

- die Genehmigung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des Kaufvertrages
vom 18.05.2020, der die Veräußerung des wesentlichen beweglichen
Anlagevermögens der Schuldnerin an die Firma SUSA s Sauer GmbH & Co. KG zum
Kaufpreis von 67.350,00 EUR brutto beinhaltet.

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, d. 23.07.2020, 10:00
Uhr, Sitzungssaal D 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

542 IN 42/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35503 HRB 35503: HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 04.05.2020, AZ: 531 IN 42/20, ist das Insolvenzverfahren über …
HRB 35503: HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 04.05.2020, AZ: 531 IN 42/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 42/20

531 /542 IN 42/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und
Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

- wurde am 04.05.2020 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Thomas Lassig, Budapester Straße 5, 01069 Dresden, Telefax: 0351
56345 12 Telefon geschäftlich: 0351 56345 20

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
11.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 23.07.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Donnerstag, 23.07.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

531 IN 42/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
06.03.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 42/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und
Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Zusammenhang mit der
Fortführung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin und mit der
Insolvenzgeldvorfinanzierung für die dadurch entstehenden Kosten und Zinsen
Verbindlichkeiten mit dem Rang von Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 InsO
gegenüber der Ostsächsischen Sparkasse, Güntzplatz 5, 01307 Dresden, zu
begründen. Diese Ermächtigung ist begrenzt auf einen Gesamtbetrag von 1.200,00
? (in Worten Eintausendzweihundert).

2. Der Schuldnerin wird die Verfügungsbefugnis über die sich aus Ziffer 1
ergebenden Gegenleistungsansprüche entzogen und auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter übertragen.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Rücknahme des
Insolvenzantrags, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung
des Antrags als unzulässig die nach Ziffer 1 begründeten Verbindlichkeiten vor
Aufhebung seiner Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu
berichtigen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entziehung der Verfügungbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

531 IN 42/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 06.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35503 HRB 35503: HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 20.02.2020, AZ: 531 IN 42/20, ist ein vorläufiger Insolvenzver…
HRB 35503: HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 20.02.2020, AZ: 531 IN 42/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 42/20 · HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 42/20
Wirksam am
21.02.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 35503
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 42/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HVD Vakuum- und
Fertigungstechnik GmbH, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Peschel

- wurde am 20.02.2020 um 16.00 Uhr Thomas Lassig, Budapester Straße 5, 01069
Dresden, Telefax 0351 56345 12, Website www.kanzlei-nul.de, Telefon
geschäftlich 0351 56345 20 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

531 IN 42/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35503 HRB 35503: HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Peschel, Petra, Struppen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Peschel, …
HRB 35503: HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Peschel, Petra, Struppen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Peschel, Lutz, Pirna OT Struppen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 35503 HRB 35503: LK Vierhundertdreiundsechzigste Vermögensverwaltungs GmbH, Dresden, Glashütter Str. 104, 01277 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei…
HRB 35503: LK Vierhundertdreiundsechzigste Vermögensverwaltungs GmbH, Dresden, Glashütter Str. 104, 01277 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 3 (Stammkapital). Neue Firma: HVD Vakuum- und Fertigungstechnik GmbH. Geschäftsanschrift: Niedersedlitzer Str. 71, 01257 Dresden. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Vakuumausrüstungen, Pharma- und Food-Ausrüstungen, Sonderausrüstungen sowie mechanische Fertigung und Bearbeitung. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keller, Anja, Dresden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Peschel, Petra, Struppen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 35503 HRB 35503: LK Vierhundertdreiundsechzigste Vermögensverwaltungs GmbH, Dresden, Glashütter Str. 104, 01277 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2016. Geschäftsanschri…
HRB 35503: LK Vierhundertdreiundsechzigste Vermögensverwaltungs GmbH, Dresden, Glashütter Str. 104, 01277 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2016. Geschäftsanschrift: Glashütter Str. 104, 01277 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keller, Anja, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.