PR 4162
Husemann + Waindzoch Beratende Ingenieure für das Bauwesen PartGmbB
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Plettenberg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Plettenberg
- Datenstand
- 2025-01-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2025-01-05 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
PR 4162 PR 4162: Husemann + Waindzoch Beratende Ingenieure für das Bauwesen PartGmbB, Plettenberg (Grafweg 6, 58840 Plettenberg). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes als Bera…
PR 4162: Husemann + Waindzoch Beratende Ingenieure für das Bauwesen PartGmbB, Plettenberg (Grafweg 6, 58840 Plettenberg). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes als Beratende Ingenieure. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dipl.-Ing. Husemann, Henrik, Beratender Ingenieur, Sundern, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Waindzoch, Christian, Beratender Ingenieur, Werl-Büderich, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gerth + Husemann Ingeniurgesellschaft für Bauwesen mbH, Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn HRB 3047) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017, mit Änderung vom 09.01.2018.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.