HRB 202345

Hüppe GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 52 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Zwischenahn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.02.2026
Datenstand
2026-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Julian Henco

Aalen

Geschäftsführer(in)

Michael Amende

Eutin

Prokurist(in)

Heiko Jähnichen

Bad Zwischenahn

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-18 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-03-17 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Badausrüstungen und -ausstattungen, insbesondere Duschabtrennungen und verwandten Produkten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 52
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Der festgesetzte Betrag ist nach Rechtskraft des Beschlusses von der Schuldnerin an den vorläufigen Sachwalter zu zahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.04.2026 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.978.418,00 EUR zugrunde gelegt.
Gemäß § 12 a InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter.
Der Sachwalter hat gemäß § 12 InsVV einen Vergütungsanspruch von 60 %, bezogen auf den Regelsatz des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV. Entsprechend beläuft sich der Regelsatz des vorläufigen Sachwalters auf 15 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters.
Zusätzlich beantragt der vorläufige Sachwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt 170 %, um ihm die Tätigkeiten zu vergüten, die über das Maß einer regulären vorläufigen Sachwaltung reichen.
Im Einzelnen:
Begleitung/Überwachung Betriebsfortführung 50 %
Begleitung der Sanierungsbemühungen 40 %
Arbeitnehmerbelange/Insolvenzgeldvorfinanzierung 30 %
Zusammenarbeit mit dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss 10 %
Sonderaufgaben 20 %
Konzernverflechtungen 20 %
Im Rahmen der Gesamtwürdigung (BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04) und um der den Gläubigern im Insolvenzplan vorgestellten Vergütung zu entsprechen, erachtet der vorläufige Sachwalter die Festsetzung eines 1,20-fachen Berechnungswertes für angemessen.
Darüber hinaus rundet der vorläufige Sachwalter die Netto-Vergütung ab.
Das Gericht hat die einzelnen Zuschlagstatbestände geprüft und aufgrund der fundierten und nachvollziehbaren Begründungen in dem Vergütungsantrag als zuschlagsfähig und würdig anerkannt.
Zweifelsohne war hier der vorläufige Sachwalter mit besonders schwierigen und aufwendigen Sachverhalten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht konfrontiert.
Für die Vergütung des Insolvenzverwalters gilt gem. der Entscheidung des BGH`s vom 05.07.2018 (Az.: IX ZB 63/17), dass die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach geprüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8 mwN). 2.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in dem Antrag vom 14.04.2026 Bezug genommen.
Nach der vom Unterzeichner durchgeführten Gesamtschau, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, ist der beantragte Anspruch unter Berücksichtigung der gesamtumstände als angemessen festzusetzen.
Die entstandenen Kosten der Haftpflichtversicherung sind gemäß § 4 Abs. 3 InsVV erstattungsfähig und festzusetzen. Diesbezüglich erfolgte bereits eine Entnahme im Rahmen eines Vorschusses in voller Höhe.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 8 Abs. 3, 12 Abs. 3, 12 a Abs. 5 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 14.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Der festgesetzte Betrag ist nach Rechtskraft des Beschlusses von der Schuldnerin an den vorläufigen Sachwalter zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.05.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 4.803.664,93 EUR.
Gemäß § 2 Abs. 1 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenz-verwalter.
Der Sachwalter hat gemäß § 12 InsVV einen Vergütungsanspruch von 60 %, bezogen auf den Regelsatz des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV.
Zusätzlich beantragt der vorläufige Sachwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt 220 %, um ihm die Tätigkeiten zu vergüten, die über das Maß einer regulären Sachwaltung reichen.
Im Einzelnen:
Begleitung/Überwachung Betriebsfortführung 50 %
Begleitung der Sanierungsbemühungen 50 % Arbeitnehmerbelange/Interessenausgleich 40 %
Zusammenarbeit mit dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss 20 %
Sonderaufgaben 40 %
Konzernverflechtungen 20 %

Im Rahmen der Gesamtwürdigung (BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04) und um der den Gläubigern im Insolvenzplan vorgestellten Vergütung zu entsprechen, erachtet der vorläufige Sachwalter die Festsetzung eines 2,40-fachen Berechnungswertes für angemessen.

Das Gericht hat die einzelnen Zuschlagstatbestände geprüft und aufgrund der fundierten und nachvollziehbaren Begründungen in dem Vergütungsantrag als zuschlagsfähig und würdig anerkannt.

Zweifelsohne war hier auch der Sachwalter mit besonders schwierigen und aufwendigen Sachverhalten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht konfrontiert. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters gilt gem. der Entscheidung des BGH`s vom 05.07.2018 (Az.: IX ZB 63/17), dass die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach geprüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8 mwN).
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in dem Antrag vom 14.04.2026 Bezug genommen.

Nach Auffassung des Gerichts ist ein Abschlag in Höhe von 10 % gem. § 3 Abs. 2 a InsVV vorzunehmen, da die Insolvenzverwalter bereits als vorläufiger Verwalter im Verfahren tätig war und dies eine Erleichterung seiner Tätigkeit als Verwalter darstellte. Unter für einen Sachwalter analog anzuwendenden Entscheidung des BGH`s vom 11.05.2006 (Az.: IX ZB 249/04) rechtfertigt schon die grundsätzliche Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regemäßig einen Abschlag der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Im vorliegenden Verfahren hat der Sachverwalter in der vorläufigen Eigenverwaltung weit überdurchschnittliche Tätigkeiten ausgeübt, welches auch in der Festsetzung der vorläufigen Sachverwalter - Vergütung berücksichtigt wurde.
Nach hiesiger Auffassung ist dadurch eine nicht unerhebliche Erleichterung seiner Tätigkeit als Sachwalter erfolgt, so dass hierfür ein angemessener Abschlag in Höhe von 10 % vorzunehmen war.
Nach der vom Unterzeichner durchgeführten Gesamtschau, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, sind die beantragten Zuschlagstatbestände unter Berücksichtigung des vorgenommenen Abschlages unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als angemessen festzusetzen.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 795 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 16.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
08.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Raffael Rogg, Kollergangstraße 18, 64625 Bensheim festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Der festgesetzte Gesamtbetrag ist nach Rechtskraft von der Schuldnerin an das Mitglied des Gläubigerausschusses zu zahlen.
Der weitere Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Raffael Rogg, Kollergangstraße 18, 64625 Bensheim die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Sachwalter und die Schuldnerin wurden angehört und erhoben keine Einwendungen gegen den Antrag.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Das Insolvenzgericht hält unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds ein Stundensatz von 250,00 EUR für angemessen.
Dabei sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens und der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren zu berücksichtigen. Des Weiteren sind auch die nur in Ihrer Person begründete Umstände heranzuziehen wie besondere nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung sowie die Qualifikation und Sachkunde (BGH, Beschluss vom 14.1.2021 - IX ZB 71/18-). Er hat dargelegt, dass er intensiv in die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden war. Dabei war er eng in die Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen Situation und den Fortgang der Unternehmung eingebunden.
Für 37 Stunden und 55 Minuten Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher wie oben dargestellt festzusetzen. Des Weiteren war antragsgemäß die beantragte Pauschalvergütung gem. § 17 Abs. 2 InsVV wg. Tätigkeit des vorl. Gläubigerausschusses nach §§ 56a Abs. 2 und 270 Abs. 3 InsO in Höhe von 500,00 € festzusetzen.
Antragsabweichend waren die Auslagen gem. § 18 Abs. 1 InsVV in Höhe von 920,00 € festzusetzen.
Gem. § 18 InsVV i. V. m. § 5 JVEG ist als Kilometerpauschale ein Satz von 0,42 €/ Km anzusetzen. Des Weiteren beträgt die einfache Fahrtstecke zwischen dem Wohnsitz des Mitgliedes des Gläubigerausschusses und sowohl der angegebenen Übernachtungsstätte als auch dem Betriebsort der Schuldnerin unter 500 Kilometer.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 07.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
08.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Carsten Tessmer, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Der festgesetzte Gesamtbetrag ist nach Rechtskraft von der Schuldnerin an das Mitglied des Gläubigerausschusses zu zahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Carsten Tessmer die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Sachwalter und die Schuldnerin wurden angehört und erhoben keine Einwendungen gegen den Antrag.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Das Insolvenzgericht hält unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 250,00 EUR für angemessen.
Dabei sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens und der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren zu berücksichtigen.
Des Weiteren sind auch die nur in Ihrer Person begründete Umstände heranzuziehen wie besondere nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung sowie die Qualifikation und Sachkunde (BGH, Beschluss vom 14.1.2021 - IX ZB 71/18-).
Er hat dargelegt, dass er intensiv in die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden war.
Dabei war er eng in die Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen Situation und den Fortgang der Unternehmung eingebunden.
Für 14 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher wie oben dargestellt festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 07.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
08.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Pensions - Sicherungs - Verein VVaG, vertreten durch Tobias Daniels, Edmund - Rumpler - Straße 4, 51149 Köln festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Der festgesetzte Gesamtbetrag ist nach Rechtskraft von der Schuldnerin an das Mitglied des Gläubigerausschusses zu zahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Pensions - Sicherungs - Verein VVaG, vertreten durch Tobias Daniels, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Sachwalter und die Schuldnerin wurden angehört und erhoben keine Einwendungen gegen den Antrag.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Das Insolvenzgericht hält unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 250,00 EUR für angemessen. Dabei sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens und der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren zu berücksichtigen. Des Weiteren sind auch die nur in Ihrer Person begründete Umstände heranzuziehen wie besondere nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung sowie die Qualifikation und Sachkunde (BGH, Beschluss vom 14.1.2021 - IX ZB 71/18-). Er hat dargelegt, dass er intensiv in die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden war. Dabei war er eng in die Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen Situation und den Fortgang der Unternehmung eingebunden.
Für 46 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher wie oben dargestellt festzusetzen.
Des Weiteren war antragsgemäß die beantragte Pauschalvergütung gem. § 17 Abs. 2 InsVV wg. Tätigkeit des vorl. Gläubigerausschusses nach §§ 56a Abs. 2 und 270 Abs. 3 InsO festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 07.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
08.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Simone Toplarski, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service Team 031, Stau 70, 26122 Oldenburg festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Der festgesetzte Gesamtbetrag ist nach Rechtskraft von der Schuldnerin an das Mitglied des Gläubigerausschusses zu zahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Simone Toplarski, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Sachwalter und die Schuldnerin wurden angehört und erhoben keine Einwendungen gegen den Antrag.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Das Insolvenzgericht hält unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 250,00 EUR für angemessen. Dabei sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens und der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren zu berücksichtigen. Des Weiteren sind auch die nur in Ihrer Person begründete Umstände heranzuziehen wie besondere nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung sowie die Qualifikation und Sachkunde (BGH, Beschluss vom 14.1.2021 - IX ZB 71/18-). Er hat dargelegt, dass er intensiv in die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden war. Dabei war er eng in die Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen Situation und den Fortgang der Unternehmung eingebunden.
Für 34,50 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher wie oben dargestellt festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 07.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), soll die Verteilung gem. Insolvenzplan erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 6262870, Fax: 0511 62628710, E-Mail: hannover@eckert.law hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt insgesamt 500.000,00 EUR, in Höhe von 250.000,00 € erfolgte die Auszahlung sechs Wochen nach Wirksamwerden des Insolvenzplans und Zugang des Rechtskraftvermerks über die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans bei der Insolvenzschuldnerin und in Höhe von weiteren 250.000,00 EUR zzgl. etwaiger Rückzahlung des PSVaG 13 Monate nach Wirksamwerden des Insolvenzplans.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.301.486,48 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
28.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
28.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin, dem Sachwalter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Simone Toplarski, Pensions - Sicherungs - Verein VVaG, vertreten durch Tobias Daniels, Herrn Raffael Rogg und Herrn Dr. Carsten Tessmer Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), ist Termin

a) zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans

und

b) zur Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Mittwoch, 01.04.2026, 11:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb).

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Weiterer allgemeiner Hinweis: Das Insolvenzgericht hat gemäß den Vorschriften über die Planprüfung nach §§ 231 ff InsO den Insolvenzplan im Hinblick auf die tatsächlichen Grundlagen lediglich formal geprüft. Insbesondere wurde die rechnerische und wirtschaftliche Richtigkeit der Planungsgrundlagen nicht geprüft. Diese Prüfung obliegt den Planbeteiligten, insbesondere den Insolvenzgläubigern.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 10.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : Über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 6262870, Fax: 0511 62628710, E-Mail: hannover@eckert.law.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2026 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1.
Das Verfahren hinsichtlich der Forderungsprüfung wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.03.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.02.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.03.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

2.
Im mündlichen Verfahren am:

Am Mittwoch, 01.04.2026, 09:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.03.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Anträge über:

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.02.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.03.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 02.02.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 16 IN 58/25 · Hüppe GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 58/25
Wirksam am
19.11.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2025 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt. Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 6262870, Fax: 0511 62628710, E-Mail: hannover@eckert.law. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

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Veränderungen
HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Pötzl, Julian, Maria Enzersdorf / Österreich, *XX.XX.XXXX; Rogg, Raffael Claudius, Benshei…
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Pötzl, Julian, Maria Enzersdorf / Österreich, *XX.XX.XXXX; Rogg, Raffael Claudius, Bensheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze-Hagen, Max Karl, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Wabnegger, Stephan, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Wabnegger, Stephan, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Wabnegger, Stephan, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Wabnegger, Stephan, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.
Veränderungen
HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Amende, Michael, Eutin, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Auerbach, Arnaud, Oldenburg, …
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Amende, Michael, Eutin, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Auerbach, Arnaud, Oldenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Schulze-Hagen, Max Karl, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugni…
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Schulze-Hagen, Max Karl, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Slutz, Jeffrey Ronald, Wardenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Slutz, Jeffrey Ronald, Wardenburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Hamm, Jan Dirk, Hatten, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Hamm, Jan Dirk, Hatten, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Amende, Michael, Eutin, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Amende, Michael, Eutin, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Slutz, Jeffrey Ronald, Wardenburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem ande…
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Slutz, Jeffrey Ronald, Wardenburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Kellinghaus, Andre, Mettingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Kellinghaus, Andre, Mettingen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schünemann, Sabine, Augustfehn, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schünemann, Sabine, Augustfehn, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Killinger, Franz Xaver, Dingolfing-Oberbubach, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Killinger, Franz Xaver, Dingolfing-Oberbubach, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hamm, Jan Dirk, Hatten, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hamm, Jan Dirk, Hatten, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieping, Hanno, Weinheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieping, Hanno, Weinheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Auerbach, Arnaud, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Ge…
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Bestellt als Geschäftsführer: Auerbach, Arnaud, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura erloschen: Auerbach, Arnaud, Bertrange/Luxemburg, *XX.XX.XXXX; Schuh, Alexander Stefan, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Padler, Darius, Kanzem, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Kellinghaus, Andre, Mettingen, *XX.XX.XXXX…
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Padler, Darius, Kanzem, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Kellinghaus, Andre, Mettingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 202345 HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Breukers, Robert Anne Marie Joseph, PA Uden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführ…
HRB 202345: Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Breukers, Robert Anne Marie Joseph, PA Uden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Killinger, Franz Xaver, Dingolfing-Oberbubach, *XX.XX.XXXX; Schuh, Alexander Stefan, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345:Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.Nicht mehr Geschäftsführer: Pohl, Frank, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 202345:Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.Nicht mehr Geschäftsführer: Pohl, Frank, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345:Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.Prokura erloschen: Müller, Peter, Hatten, *XX.XX.XXXX; Zinsmeister, Tina, Bremen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit ein…
HRB 202345:Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.Prokura erloschen: Müller, Peter, Hatten, *XX.XX.XXXX; Zinsmeister, Tina, Bremen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Breukers, Robert Anne Marie Joseph, PA Uden, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 HRB 202345:Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.Bestellt als Geschäftsführer: Pohl, Frank, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX; Rieping, Hanno, Weinheim, *XX.XX.XXXX, jeweils vert…
HRB 202345:Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn.Bestellt als Geschäftsführer: Pohl, Frank, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX; Rieping, Hanno, Weinheim, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura erloschen: Rieping, Hanno, Weinheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Balls, Graham F., Steinheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schmarje, Ralf Robert, Sant Just Desvern, Barce…
Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Balls, Graham F., Steinheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schmarje, Ralf Robert, Sant Just Desvern, Barcelona/Spanien, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Auerbach, Arnaud, Bertrange/Luxemburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Voss, Thomas, Weiler-La-Tour/Luxemburg, *XX.XX.XXXX.
Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Voss, Thomas, Weiler-La-Tour/Luxemburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202345 Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Michels, Hanno, Nettetal, *XX.XX.XXXX.
Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Prokura erloschen: Michels, Hanno, Nettetal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202345 Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rieping, Hanno, Weinheim, *XX.XX.XXXX.
Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rieping, Hanno, Weinheim, *XX.XX.XXXX.

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