HRB 209009

Hüge Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wunstorf

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Registerdaten

Sitz
Wunstorf
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KDH Verwaltungsgesellschaft mbH Wunstorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 209009 HRB 209009: KDH Verwaltungsgesellschaft mbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sit…
HRB 209009: KDH Verwaltungsgesellschaft mbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hüge Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Schloß-Ricklinger-Straße 19, 31515 Wunstorf.
Veränderungen
HRB 209009 KDH Verwaltungsgesellschaft mbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 sowie der Zusti…
KDH Verwaltungsgesellschaft mbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2012 mit der KDH Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover, HRB 111155) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 209009 KDH Verwaltungsgesellschaft mbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Verwaltung eigenen Verm…
KDH Verwaltungsgesellschaft mbH, Wunstorf, Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 26, 31515 Wunstorf. Verwaltung eigenen Vermögens. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hüge, Klaus Dieter, Wunstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KDH Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Wunstorf (AG Hannover HRA 110465) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.