HRB 8509
HuCaPro GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gewerbegebiet Limbach 9, 96178 PommersfeldenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pommersfelden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.01.2023
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Philipp Hentschel
Pommersfelden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, Genussmitteln (E-Zigarette) und medizinischen Zusatzprodukten, z. B. Videokapseln zur Darmkontrolle. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Sinn des Arzneimittelgesetzes (AMG). Weiterer Gegenstand ist der Onlinehandel, der An- und Verkauf, der Im- und Export mit Waren verschiedener Art, insbesondere Textilien, Fahrräder, Fahrradzubehör, Fanartikel, Lebensmittel, Restposten, Lederwaren, Kfz, Kfz-Teile und Zubehör, Gesundheitsprodukte, Kosmetikartikel, Baby- und Kinderartikel, Werbeartikel, Textilien, Sportbedarf und Elektronikartikel sowie die Herstellung von Produkten verschiedener Art, insbesondere Möbel, Zubehör für Elektronikartikel, Metallerzeugnisse insbesondere Edelstahl- und Blecherzeugnisse; Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Vertrieb, Projektmanagement und Wertanalyse speziell bei kleinen und mittelständischen Betrieben, Personalvermittlung, Bürodienstleistungen und Büroservice.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 275/22 · HuCaPro GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 275/22
- Wirksam am
- 22.07.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 8509
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HuCaPro GmbH, Gewerbegebiet Limbach 9, 96178 Pommersfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Hentschel Philipp
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8509
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Raab & Kollegen, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg, Gz.: 22/000222 RW/ha
Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher, Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.05.2026.
Für die Durchführung der Nachtragsverteilung war dem Insolvenzverwalter unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 7.740,79 EUR eine gesonderte Vergütung in Höhe von BETRAG EUR zu gewähren.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 22.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8509 HRB 8509: HuCaPro GmbH, Pommersfelden, Gewerbegebiet Limbach 9, 96178 Pommersfelden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2016 h…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.