HRB 4469

HTM GmbH

Amtsgericht Hof · Bayern

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hohenberg/Eger
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
03.12.2018
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Tanja Taubert

Hohenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-01 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

14 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-02-02 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH Hohenberg/Eger

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Produktion und Vertrieb von und Handel mit Wandbelägen sowie Herstellung und Vertrieb von wässrigen Druckfarbensystemen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 180/18 · HTM GmbH · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 180/18
Wirksam am
24.04.2025
Registerbezug
Hof, HRB 4469
IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HTM GmbH, (früher: Hohenberger Tapetenmanuaktur GmbH), Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Ludwigstraße 50, 95028 Hof, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von einer Berechnungsgrundlage von BETRAG EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung dieses Regelsatzes um 170 %. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.07.2024 wird Bezug genommen.
Es war auch ein Übersteigen des Regelsatzes um 170 % gerechtfertigt.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
- Arbeitnehmerangelegenheiten
- M&A Prozess
- übertragende Sanierung
- Aus- und Absonderungsrechte
- Auslandsbezug
- komplexer Forderungseinzug
- Anfechtungsansprüche
Abschläge waren nicht vorzunehmen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 23.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 180/18 · HTM GmbH · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 180/18
Wirksam am
30.01.2025
Registerbezug
Hof, HRB 4469
IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HTM GmbH, (früher: Hohenberger Tapetenmanuaktur GmbH), Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 29.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 81-96 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 29.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 180/18 · HTM GmbH · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 180/18
Wirksam am
20.12.2021
Registerbezug
Hof, HRB 4469
IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HTM GmbH, (früher: Hohenberger Tapetenmanuaktur GmbH), Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja, Schirndinger Straße 10, 95691 Hohenberg
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung, dem vorgelegten Schuldenbereinigungsplan vom 04.11.2021 für Frau Tanja Taubert mit einer Quote von 12,76 % und einer Auszahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von 53.580,94 € zuzustimmen

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.01.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 15.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 180/18 · HTM GmbH · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 180/18
Wirksam am
13.01.2020
Registerbezug
Hof, HRB 4469
IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HTM GmbH, (früher: Hohenberger Tapetenmanuaktur GmbH), Greimweg 10, 95691
Hohenberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja, Schirndinger
Straße 10, 95691 Hohenberg
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Ludwigstraße 50, 95028 Hof
wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.11.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.914.018,49 EUR
auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
162 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.11.2019 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 11, 12, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 162 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 09.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4469 HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Fi…
HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: HTM GmbH.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 180/18 · HTM GmbH · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 180/18
Wirksam am
18.09.2018
Registerbezug
Hof, HRB 4469
IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten
durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja, Schirndinger Straße 10, 95691
Hohenberg
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am 25.09.2018 um Zustimmung zu
folgenden Punkten:

das bisherige Rechtsanwalts-Anderkonto bei d. Commerzbank Nürnberg soll als
Insolvenz-Anderkonto im Sinne eines Hinterlegungskontos aufrechterhalten
werden;

der Geschäftsbetrieb soll auf Basis der vorgelegten Finanz- und
Ertragungsplanung fortgeführt werden;

Rechtsstreite sollen - soweit es im Laufe der Abwicklung des
Insolvenzverfahrens erforderlich wird - im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
geführt werden bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite sollen Vergleiche oder
Schiedsverträge abgeschlossen werden;

- Genehmigung zum Abschluss eines Vertrages vom 30.08.2018 über den Verkauf des
gesamten beweglichen Anlagevermögens sowie des Vorratslagers, mithin den
Geschäftsbetrieb im Ganzen an die Fa. Taubert GmbH & Co.KG gemäß § 162 Abs. 1
Nr. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 InsO .

- Genehmigung zum Abschluss eines Konsignationsvertrages vom 30.08.2018 mit der
Firma Taubert GmbH & Co. KG für das bei der Firma Leupold Logistik & Service
GmbH, an den Mühlwiesen 5, 95032 Hof, vorhandene Fertigwarenlager.

- vorsorgliche Zustimmung, dass das Warenlager bei der Fa. Leupold Logistik &
Service GmbH in Hof im Ganzen veräußert werden darf.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 18.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4469 HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 01.07.2018 (Az. IN 180/18) das…
HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 01.07.2018 (Az. IN 180/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 180/18 · HTM GmbH · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 180/18
Wirksam am
02.07.2018
Registerbezug
Hof, HRB 4469
IN 180/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten
durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja, Schirndinger Straße 10, 95691
Hohenberg
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion,Vertrieb und Handel mit Wandbelägen

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.07.2018 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Ludwigstraße 50, 95028 Hof
Telefon: +49(9281)8331080
Telefax: +49(9281)8331089
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 27.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters) ob und zu welchen Konditionen der Betrieb und das
Warenlager der Schuldnerin im Ganzen veräußert werden soll, Entscheidung über
die Aufnahme, Fortführung oder Beendigung von Rechtsstreiten, sowie über die
Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen oder Schiedsverträgen, 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 25.09.2018
10:30 Uhr
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 25.09.2018
10:30 Uhr
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.05.2018 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 01.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4469 HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 16.05.2018 (Az. IN 180/18) die…
HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 16.05.2018 (Az. IN 180/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 180/18 · HTM GmbH · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 180/18
Wirksam am
16.05.2018
Registerbezug
Hof, HRB 4469
IN 180/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten
durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja, Schirndinger Straße 10, 95691
Hohenberg
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 16.05.2018 um 11:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner,
Ludwigstraße 50, 95028 Hof, Telefon: +49(9281)8331080, Telefax: +49(9281)
8331089.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 16.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4469 HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Prokura erloschen: Taubert, Ralf, Hohenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Prokura erloschen: Taubert, Ralf, Hohenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4469 HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Prokura erloschen: Kandzia, Joachim, Schirnding, *XX.XX.XXXX.
HRB 4469: Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Prokura erloschen: Kandzia, Joachim, Schirnding, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4469 HRB 4469:Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 135.000,00 EUR und die Änderu…
HRB 4469:Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 135.000,00 EUR und die Änderung der Satzung bezüglich §§ 3 (Stammkapital), 4 (Dauer der Gesellschaft), 6a (Sonderrecht auf Geschäftsführung), 7 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse), 14 (Abfindung), und 17 (Gewinnverwendung) beschlossen. Neues Stammkapital: 535.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 4469 HRB 4469:Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Prokura erloschen: Schmieder, Bernd, Münchberg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Kandzia, Joachim, Schirnding, *XX.XX…
HRB 4469:Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Prokura erloschen: Schmieder, Bernd, Münchberg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Kandzia, Joachim, Schirnding, *XX.XX.XXXX; Taubert, Ralf, Hohenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4469 Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die Änderung des §…
Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 400.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 4469 Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Einzelprokura: Schmieder, Bernd, Münchberg, *XX.XX.XXXX.
Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Einzelprokura: Schmieder, Bernd, Münchberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4469 Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die Neufassung der …
Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von und Handel mit Wandbelägen sowie Herstellung und Vertrieb von wässrigen Druckfarbensystemen. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 4469 Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wiegärtner, Robert, Hallerndorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Taubert, Tanja, …
Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wiegärtner, Robert, Hallerndorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Taubert, Tanja, Hohenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Taubert, Tanja, Hohenberg/Eger, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 4469 Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2009 …
Hohenberger Tapetenmanufaktur GmbH, Hohenberg/Eger, Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen sowie die Satzung neu gefasst. Dabei wurden geändert: Firma (bisher Kronen tausend401 GmbH), Sitz (bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB60156 ), Gegenstand. Geschäftsanschrift: Greimweg 10, 95691 Hohenberg/Eger. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von sowie Handel mit Wandbelägen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vonhof-Stolz, Carola, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wiegärtner, Robert, Hallerndorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Taubert, Tanja, Hohenberg/Eger, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.