HRA 5349

HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nettetal

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Registerdaten

Sitz
Nettetal
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 90 IN 5/21 · HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 5/21
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Krefeld, HRA 5349
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5349 eingetragenen HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Deller Weg 90, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10906 eingetragene HTH Logistic Solutions Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Deller Weg 90, 41334 Nettetal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Ternieden, Eckelhauser Straße 17c, 66625 Nohfelden

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

90 IN 5/21
Amtsgericht Krefeld, 16.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 90 IN 5/21 · HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 5/21
Wirksam am
20.01.2023
Registerbezug
Krefeld, HRA 5349
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5349 eingetragenen HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Deller Weg 90, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10906 eingetragene HTH Logistic Solutions Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Deller Weg 90, 41334 Nettetal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Ternieden, Eckelhauser Straße 17c, 66625 Nohfelden

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.02.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Geprüft wird/werden die Forderungsanmeldung/en: 56-72

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

90 IN 5/21
Amtsgericht Krefeld, 18.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5349 HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Deller Weg 90, 41334 Nettetal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 5/21) vom 14.10.2021 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben.
HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Deller Weg 90, 41334 Nettetal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 5/21) vom 14.10.2021 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 5/21 · HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 5/21
Wirksam am
14.10.2021
Registerbezug
Krefeld, HRA 5349
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5349 eingetragenen HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Deller Weg 90, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10906 eingetragene HTH Logistic Solutions Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Deller Weg 90, 41334 Nettetal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Ternieden, Eckelhauser Straße 17c, 66625 Nohfelden

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte: STELLMACH&BRÖCKERS PartGmbB, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf

Vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering,Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Der Sachwalter stimmt dem Antrag zu.

Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld ernannt.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter
zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO; §§ 104 Abs. 3; 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld oder dem Beschwerdegericht, dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld oder dem Landgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht 200 EUR ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben.
Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach dem Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

90 IN 5/21
Amtsgericht Krefeld, 14.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 90 IN 5/21 · HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 5/21
Wirksam am
08.10.2021
Registerbezug
Krefeld, HRA 5349
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5349 eingetragenen HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Deller Weg 90, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10906 eingetragene HTH Logistic Solutions Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Deller Weg 90, 41334 Nettetal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Ternieden, Eckelhauser Straße 17c, 66625 Nohfelden

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte: STELLMACH&BRÖCKERS PartGmbB, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf

Vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering,Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld

wurde die Vergütung für Rechtsanwalt Schomm als Vertreter für das Mitglied des Gläubigerausschusses Michael Wevers, Deller Weg 22, 41334 Nettetal festgesetzt.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Gem. § 17 der InsVV wird die Tätigkeit im Gläubigerausschuss mit den genannten Vergütungssätzen gesondert vergütet. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz wie beantragt angemessen ist. Der Insolvenzverwalter hat die Angaben des Gläubigerausschussmitglieds bestätigt. Für den im Antrag detailliert aufgeführten Zeitaufwand war die Vergütung wie beantragt festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld oder dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld oder dem Landgericht Krefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.

90 IN 5/21
Amtsgericht Krefeld, 07.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 5/21 · HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 5/21
Wirksam am
06.09.2021
Registerbezug
Krefeld, HRA 5349
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 5/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5349 eingetragenen HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Deller Weg 90, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10906 eingetragene HTH Logistic Solutions Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Deller Weg 90, 41334 Nettetal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Ternieden, Eckelhauser Straße 17c, 66625 Nohfelden

liegt der Antrag vom 27.08.2021 auf Festsetzung eines der Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Einwendungen, Anmerkungen und Stellungnahmen können binnen 2 Wochen, beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung bei vorgenanntem Insolvenzgericht eingereicht werden.

90 IN 5/21
Amtsgericht Krefeld, 06.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5349 HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Deller Weg 90, 41334 Nettetal. Von Amts wegen gem. §§ 117 InsO, 384 FamFG: Prokura erloschen: Schmitz, Christina, Nettetal, *XX.XX.XXXX. Durch Beschl…
HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Deller Weg 90, 41334 Nettetal. Von Amts wegen gem. §§ 117 InsO, 384 FamFG: Prokura erloschen: Schmitz, Christina, Nettetal, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 5/21) vom 01.06.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 5/21) vom 01.06.2021 ist die Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Veränderungen
HRA 5349 HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Bürdestr. 23, 41334 Nettetal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Deller Weg 90, 41334 Nettetal.
HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Bürdestr. 23, 41334 Nettetal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Deller Weg 90, 41334 Nettetal.
Veränderungen
HRA 5349 HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Bürdestr. 23, 41334 Nettetal. Einzelprokura: Schmitz, Christina, Nettetal, *XX.XX.XXXX.
HRA 5349: HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Bürdestr. 23, 41334 Nettetal. Einzelprokura: Schmitz, Christina, Nettetal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5349 HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Bürdestr. 23, 41334 Nettetal.Geschäftsanschrift: Bürdestr. 23, 41334 Nettetal.
HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal, Bürdestr. 23, 41334 Nettetal.Geschäftsanschrift: Bürdestr. 23, 41334 Nettetal.
Neueintragungen
HRA 5349 HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal (Bürdestr. 23, 41334 Nettetal, Die Entwicklung von innovativen Logistiklösungen für Textilien und Lifestyleprodukten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich …
HTH Logistic Solutions GmbH & Co. KG, Nettetal (Bürdestr. 23, 41334 Nettetal, Die Entwicklung von innovativen Logistiklösungen für Textilien und Lifestyleprodukten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HTH Logistic Solutions Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Nettetal (AG Krefeld HRB 10906), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.