HRB 102862

HSK Service GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Saarbrücken

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Registerdaten

Sitz
Saarbrücken
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 33/20 · HSK Service GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 33/20
Wirksam am
11.01.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 102862
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102862 eingetragenen HSK Service GmbH, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Paul Koenig

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.

62 IN 33/20
Amtsgericht Saarbrücken, 11.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 33/20 · HSK Service GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 33/20
Wirksam am
31.08.2023
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 102862
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102862 eingetragenen HSK Service GmbH, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Paul Koenig

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wonach sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) dazu verpflichtet, zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen einen Betrag in Höhe von 192.355,44 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen;

bestimmt auf

Donnerstag, 21.09.2023, 09:25 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

62 IN 33/20
Amtsgericht Saarbrücken, 30.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 33/20 · HSK Service GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 33/20
Wirksam am
13.04.2023
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 102862
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102862 eingetragenen HSK Service GmbH, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Paul Koenig

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.

62 IN 33/20
Amtsgericht Saarbrücken, 13.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 33/20 · HSK Service GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 33/20
Wirksam am
03.05.2022
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 102862
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102862 eingetragenen HSK Service GmbH, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Paul Koenig

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.06.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.

62 IN 33/20
Amtsgericht Saarbrücken, 02.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 33/20 · HSK Service GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 33/20
Wirksam am
11.03.2022
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 102862
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102862 eingetragenen HSK Service GmbH, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Paul Koenig

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 12.04.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),

hier:
Zustimmung zu dem Abschluss eines Vergleichs mit dem Finanzamt Saarbrücken durch den Insolvenzverwalter, wonach sich das Finanzamt Saarbrücken verpflichtet, zur Abgeltung der Ansprüche aus Vorsatzanfechtung einen Betrag von € 885.000,00 an die Insolvenzmasse zu bezahlen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 09.03.2022 nebst Beschlussantrag verwiesen.

Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6a eingesehen werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

62 IN 33/20
Amtsgericht Saarbrücken, 11.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 62 IN 33/20 · HSK Service GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 33/20
Wirksam am
14.12.2021
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 102862
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102862 eingetragenen HSK Service GmbH, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Paul Koenig

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Der Endbetrag kann nach Rechtskraft des Beschlusses der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 02.12.2020 bis zum 01.01.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.

Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).

Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.287.555,93 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 83 % gerechtfertigt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Betrieb mit mehr als 200 Mitarbeitern mit einem vergleichsweise hohen personellen Aufwand fortgeführt.
Ein Zuschlag für die Betriebsfortführung ist angemessen, da die Massemehrung nur zu einer relativ geringen Vergütungserhöhung geführt hat.
Außerdem ist ein Zuschlag für die Arbeitnehmerangelegenheiten zu berücksichtigen, da die Klärung und Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden waren.
Es gelang es dem Insolvenzverwalter, mit einen Teil der Mitarbeiter Aufhebungsvereinbarungen abzuschließen und diese dann weiter zu vermitteln. Die Aufhebungsvereinbarungen wurden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erstellt und mussten in mehrere Sprachen übersetzt werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.02.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a eingesehen werden.

62 IN 33/20
Amtsgericht Saarbrücken, 13.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 102862 HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Prokura erloschen, von Amts wegen eingetragen: Schwartz, Mart…
HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Prokura erloschen, von Amts wegen eingetragen: Schwartz, Martial, Etzling/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 102862 HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Einzelprokura: Schwartz, Martial, Etzling/Frankreich, *XX.XX.XXXX. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nell-Breuning-Allee…
HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Einzelprokura: Schwartz, Martial, Etzling/Frankreich, *XX.XX.XXXX. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken.
Veränderungen
HRB 102862 HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Hentzgen, Jacki Lucien, Gréning / Frankreich, *XX.XX.XXXX; Sarbu, Gabriel, Bucuresti / Rumä…
HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Hentzgen, Jacki Lucien, Gréning / Frankreich, *XX.XX.XXXX; Sarbu, Gabriel, Bucuresti / Rumänien, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 102862 HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2015. Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Straße 2…
HRB 102862: HSK Service GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2015. Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Gegenstand: Die Ausführung und Agenturvermittlung von Zerlege-, Auslöse-, Zuschneide-, Entfettungs- und Sortierarbeiten an Schlachttieren und Fisch (Fleisch- und Fischverarbeitung/-bearbeitung), die Be- und Verarbeitung von sonstigen Nahrungsmitteln auch in Convenience-Bereich, die Be- und Verarbeitung von Produkten tierischen Ursprungs im Rahmen der Tierfutterherstellung, der mit Lebensmittel im Zusammenhang stehende Verpackungs- und Verladeservice sowie Serviceleistungen im Gastronomiebereich ohne, dass hierdurch eine Arbeitnehmerüberlassung entsteht. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hentzgen, Jacki Lucien, Gréning / Frankreich, *XX.XX.XXXX; Koenig, Albert Paul, Petit Ebersviller Macheren / Frankreich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Sarbu, Gabriel, Bucuresti / Rumänien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.