HRA 2992

HSB Hausservice GmbH & Co. KG

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oberkrämer OT Marwitz
Datenstand
2024-04-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 15 IN 138/18 · HSB Hausservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 138/18
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRA 2992
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HSB Hausservice GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2992 NP), Geschäftszweig: Heizung- und Sanitärinstallation, Rohleitungsbau, Bausanierung, Holz-und Bautenschutz sowie Hausmeistertätigkeit und Transporttätigkeit, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin HSB Hausservice Marwitz GmbH , Neumeisterstraße 18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kersch
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 28. Oktober 2025
15 IN 138/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 138/18 · HSB Hausservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 138/18
Wirksam am
18.01.2024
Registerbezug
Neuruppin, HRA 2992
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HSB Hausservice GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2992 NP), Geschäftszweig: Heizung- und Sanitärinstallation, Rohleitungsbau, Bausanierung, Holz-und Bautenschutz sowie Hausmeistertätigkeit und Transporttätigkeit, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin HSB Hausservice Marwitz GmbH , Neumeisterstraße 18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kersch
wird
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner,
Kurfürstendamm 67,
10707 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 230.677,31 EUR festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 40 % für die zusätzliche Erschwernis durch den obstruierenden Schuldnervertreter festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 30 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 08.08.2018 bis zur Aufhebung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 17. Januar 2024
15 IN 138/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 138/18 · HSB Hausservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 138/18
Wirksam am
20.10.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRA 2992
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HSB Hausservice GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2992 NP), Geschäftszweig: Heizung- und Sanitärinstallation, Rohleitungsbau, Bausanierung, Holz-und Bautenschutz sowie Hausmeistertätigkeit und Transporttätigkeit, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin HSB Hausservice Marwitz GmbH , Neumeisterstraße 18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kersch
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.

Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,

Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 14. Dezember 2023 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 19. Oktober 2023
15 IN 138/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 138/18 · HSB Hausservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 138/18
Wirksam am
07.03.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRA 2992
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HSB Hausservice GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2992 NP), Geschäftszweig: Heizung- und Sanitärinstallation, Rohleitungsbau, Bausanierung, Holz-und Bautenschutz sowie Hausmeistertätigkeit und Transporttätigkeit, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin HSB Hausservice Marwitz GmbH , Neumeisterstraße 18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kersch

werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 27. März 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 3. März 2023
15 IN 138/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 138/18 · HSB Hausservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 138/18
Wirksam am
23.10.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRA 2992
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HSB Hausservice GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2992
NP), Geschäftszweig: Heizung- und Sanitärinstallation, Rohleitungsbau,
Bausanierung, Holz-und Bautenschutz sowie Hausmeistertätigkeit und
Transporttätigkeit, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz, vertreten
durch den persönlich haftende Gesellschafterin HSB Hausservice Marwitz GmbH ,
Neumeisterstraße 18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Manfred Kersch, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz
ist am 23.10.2018 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 23. Oktober 2018
15 IN 138/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2992 NP HRA 2992 NP: HSB Hausservice GmbH & Co. KG, Oberkrämer OT Marwitz, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 138/18 Amtsgericht …
HRA 2992 NP: HSB Hausservice GmbH & Co. KG, Oberkrämer OT Marwitz, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 138/18 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 138/18 · HSB Hausservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 138/18
Wirksam am
09.08.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRA 2992
Über das Vermögen der
HSB Hausservice GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2992
NP), Geschäftszweig: Heizung- und Sanitärinstallation, Rohleitungsbau,
Bausanierung, Holz-und Bautenschutz sowie Hausmeistertätigkeit und
Transporttätigkeit, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz, vertreten
durch den persönlich haftende Gesellschafterin HSB Hausservice Marwitz GmbH ,
Neumeisterstraße 18, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Manfred Kersch, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz wird am
08.08.2018, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin. Der
Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse
gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende
Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten
Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen
schriftlich bis zum 02.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der
die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger
werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an
die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das
Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten
Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung
(§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 01. November 2018. Sollten
Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich
sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 01.
November 2018:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)

Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 12.10.2018 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 01. November 2018.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 01. November 2018 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Anderkonten
einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer
Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten
ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand
und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.

Neuruppin, den 08.08.2018
15 IN 138/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 2992 NP HRA 2992 NP: HSB Hausservice GmbH & Co. KG, Oberkrämer OT Marwitz, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz (Unternehmensgegenstand: Heizungs- und Sanitärinstallation, Rohrleitungsbau, Bausanierung, Hol…
HRA 2992 NP: HSB Hausservice GmbH & Co. KG, Oberkrämer OT Marwitz, Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz (Unternehmensgegenstand: Heizungs- und Sanitärinstallation, Rohrleitungsbau, Bausanierung, Holz- und Bautenschutz sowie Hausmeistertätigkeit und Transportätigkeit.). Geschäftsanschrift: Breite Straße 50, 16727 Oberkrämer OT Marwitz; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. HSB Hausservice Marwitz GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 169062 B), mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Kommanditgesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 51214 B) nach Oberkrämer OT Marwitz verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 13.06.2014

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.