HRB 13046

HS-Stone GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mittenwalde

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Registerdaten

Sitz
Mittenwalde
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 240/20 · HS-Stone GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/20
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 13046
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 13046 CB), Geschäftszweig: Natursteingroßhandel, Baustoffgroßhandel, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, eingetragener Sitz: Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Dommisch, Trappenweg 7, 15749 Mittenwalde, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 5. Mai 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Freitag, 3. Juli 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 183.614,49 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 0,00 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 5. Mai 2026, 63 IN 240/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 240/20 · HS-Stone GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/20
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 13046
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 11.990,96 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 5. Mai 2026, 63 IN 240/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 240/20 · HS-Stone GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/20
Wirksam am
13.08.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 13046
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 10. Oktober 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 7. August 2025, Az.: 63 IN 240/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 240/20 · HS-Stone GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/20
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 13046
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, ist am 04.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 21. Juli 2025, Az: 63 IN 240/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 240/20 · HS-Stone GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/20
Wirksam am
05.11.2024
Registerbezug
Cottbus, HRB 13046
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Dommisch, hat das Insolvenzgericht am 30. Oktober 2024 beschlossen: Zur Anhörung und Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgender Rechtshandlung des Insolvenzverwalters wird das schriftliche Verfahren angeordnet: Die Gläubigerversammlung stimmt der Einleitung eines Klageverfahrens gegen Herrn Mike Dommisch wegen eines Anspruchs auf Ersatz von nach Insolvenzreife noch veranlasster Zahlungen zu Lasten des Vermögens der Insolvenzschuldnerin in Höhe von rechnerisch 62.327,86 € zu. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Rechtsstreit durch einen Prozessfinanzierer gegen Erlösbeteiligung von maximal 20 % finanzieren zu lassen.
Einwendungen gegen die Zustimmung zur Klageerhebung und die Bedingungen sind bis zum 29. November 2024 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt.
Der Antrag und die Begründung liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 30. Oktober 2024, Az.: 63 IN 240/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13046 CB HRB 13046 CB: HS-Stone GmbH, Mittenwalde, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde-Telz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ 63 IN 240/20, Amtsgericht Cottbus) ge…
HRB 13046 CB: HS-Stone GmbH, Mittenwalde, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde-Telz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ 63 IN 240/20, Amtsgericht Cottbus) gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 240/20 · HS-Stone GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/20
Wirksam am
27.01.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 13046
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3,
15749 Mittenwalde - Telz, wurde am 22.01.2021, um 12:20 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt
Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der
Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.03.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden
spätestens ab dem 29.3.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz
1, 156, 176 InsO) ist Montag, 12. April 2021. Spätestens an diesem Tag muss der
schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet
oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur
Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163,
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den
Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3
Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 25. Januar 2021,
Az.: 63 IN 240/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 13046 CB HRB 13046 CB: HS-Stone GmbH, Mittenwalde, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde-Telz. Name der Firma: HS-Stone GmbH; Sitz der Firma: Mittenwalde; Geschäftsanschrift: Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde-Telz; Gegenstand: N…
HRB 13046 CB: HS-Stone GmbH, Mittenwalde, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde-Telz. Name der Firma: HS-Stone GmbH; Sitz der Firma: Mittenwalde; Geschäftsanschrift: Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde-Telz; Gegenstand: Natursteingroßhandel, Baustoffgroßhandel. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Dommisch, Mike, *XX.XX.XXXX, Mittenwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.04.2017

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