HRB 18748
HS Footwear GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Huxmühlenbach 4, 49084 OsnabrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.07.2023
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Moritz Hamm
Osnabrück
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGeschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
HN Footwear GmbH
HRB 19111 · Amtsgericht Osnabrück
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- BB-Schuhe GmbH. Osnabrück
- Hamm Shoe & Accessories Company GmbH Osnabrück
- PP Footwear GmbH Osnabrück
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Schuhwaren und verwandten Artikeln, der Import und Export solcher Schuhwaren und alle Geschäfte, die damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ferner andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 62 IN 35/22 · HS Footwear GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 62 IN 35/22
- Wirksam am
- 17.01.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 18748
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 155,41 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits festgesetzten Vorschusses in Höhe von nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.10.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.307.169,46 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine fiktive Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Es wurden Zuschläge insgesamt von % beantragt:
Um einen Zuschlag zu rechtfertigen muss eine signifikante Abweichung vom Tätigkeitsumfang im Normalverfahren und somit ein Missverhältnis im Vergleich zur Regelvergütung vorliegen. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters muss hierfür im Einzelfall einen überdurchschnittlichen Umfang oder besondere Schwierigkeiten aufgewiesen haben, wobei diese Voraussetzungen nicht kumulativ vorgelegen haben müssen (BGH v. 26.09.2013 - IX ZB 246/11). Auch die Erledigung von Regelaufgaben, die besondere Anforderungen an den Insolvenzverwalter stellen und ihn außergewöhnlich belasten, kann zu einer Erhöhung der Regelvergütung führen (BGH v. 11.10.2007 - IX ZB 234/06). Ob die Voraussetzungen für einen Zuschlag vorliegen und wie hoch dieser zu bemessen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall bestimmt werden. Eine Bindung an sog. "Faustregel-Tabellen" besteht nicht (BGH v. 22.03.2007 - IX ZB 201/05). Die Würdigung der Zuschlagsgründe hat durch das Gericht in einer Gesamtschau zu erfolgen. Die einzelnen Zu- und Abschlagstatbestände des § 3 InsVV haben nur beispielhaften Charakter. Darüber hinaus gibt es weitere Umstände, die für die Bemessung der Vergütung im Einzelfall Bedeutung gewinnen können. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
Die Regelungsstruktur des § 3 Abs. 1 InsVV geht dahin, dass zwischen Zuschlagstatbeständen unterschieden wird, die die Masse regelmäßig mehren (Buchst. a und b), und solchen, wo dies nicht der Fall ist (Buchst. d und e). Der Regelfall unter Buchst. c betrifft den Degressionsausgleich in Fällen, in denen durch die Tätigkeit des Verwalters die Masse gemehrt wurde, aber der erhebliche Arbeitsaufwand durch die geringe Steigerung der Regelvergütung bei hoher Masse nicht ausreichend vergütet wird. Aus Buchst. a, b und c lässt sich das allgemeine Regelungsmodell ableiten, dass in Fällen, in denen eine Tätigkeit die Masse und damit schon die Regelvergütung erhöht, die Gewährung und die Höhe eines Zuschlags davon abhängt, dass die bewirkte Erhöhung der Regelvergütung keine angemessene Vergütung der Tätigkeit darstellt.
Es ist deshalb, bezogen auf den einzelnen in Betracht zu ziehenden Zuschlagstatbestand zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Masseerhöhung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte.
Es wurden für die nachfolgenden Tätigkeiten Zuschläge geltend gemacht:
a) Betriebsfortführung
Geltend gemacht wird ein Zuschlag in Höhe von %.
Gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 b) InsVV ist eine den Regelsatz übersteigende Vergütung festzusetzen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hat und die Masse dadurch nicht entsprechend größer geworden ist. Das schuldnerische Unternehmen wurde im Rahmen der vorläufigen Insolvenz vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter für die Zeit vom 25.10.2022 bis zum 30.06.2023, also für 8 Monate fortgeführt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in dieser Zeit eine Vielzahl von betrieblichen Entscheidungen zu treffen. Es ging unter anderem auch darum, dass von der Schuldnerin verhandene Warenlager zu verwerten. Die Tätigkeiten, die der (vorläufige) Insolvenzverwalter erbracht hat, sind im Vergütungsantrag vollumfänglich geschildert. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Vergütungsantrag Bezug genommen. Nach alledem erscheint dem Gericht der in Ansatz gebrachte Zuschlag gerechtfertigt und auch angemessen.
b) Gesellschaftliche Verflechtungen
Geltend gemacht wird ein Zuschlag von %.
Die Schuldnerin ist Teil der Hamm-Unternehmensgruppe aus Osnabrück. Der (vorläufige) Insolvenzverwalter macht insbesondere für seine Tätigkeiten im Rahmen der Ermittlung der Zahlungsströme innerhalb des Konstruks der Konzerverflechtungen einen Zuschlag von % geltend. Auch hier wird zur näheren Begründung auf den Vergütungsantrag Bezug genommen. Die Höhe des Zuschlages ist nicht zu beanstanden.
c) Ab- und Aussonderungsrechte
Der (vorläufige) Insolvenzverwalter machte einen Zuschlag in Höhe von % geltend
Der (vorl.) Insolvenzverwalter begründet den Zuschlag u. a. wie folgt:
Der Warenbestand der Schuldnerin bestand aus rund 600.000 Paar Schuhe. Der Bestand befand sich an acht unterschiedlichen Lagerorten. Es bestanden Sicherungsrechte in Form von Eigentumsvorbehaltsrechten der Lieferanten.
Die Schuldnerin importierte Schuhe aus Asien. Hierfür gewährte ihr die Sparkasse Osnabrück durch Univeralvertrag für Geschäftskredite vom 11.08.2020 Darlehn. In Ziffer 2 des Rahmenvertrages vom 11./12.08.2020 trat die Schuldnerin der Sparkasse als Sicherheit all ihre, auch künftigen, Ansprüche gegen Warenlieferanten aus den von der Sparkasse finanzierten Einkaufkontrakten, insbesondere die Anprüche auf Lieferung und Übereignung der Waren, ab. Wegen der weiteren Begründung wird auf den Vergütungsantrag Bezug genommen.
Das Gericht hält aus den vom (vorl.) Insolvenzverwalter vorgetragenen Gründen den beantragten Zuschlag in Höhe von % für angemessen und nicht zu beanstanden. Insoweit wird auf die "Tabellarische Übersicht über in Literatur und Rechtsprechung anerkannten Erhöhungssätze für die Vergütung des vorläufigen wie des endgültigen Verwalters" Haarmeyer/Wolfgang Wutzke/Dr.Karsten FörsterI insolvenzrechtliche Vergütung 4. Auflage 2007,Rn. 7778 zu § 3 InsVV Bezug genommen.
d) Auslandsbezug
Der (vorl. ) Verwalter gibt an, dass in diesem Verfahren, dadurch das die Schuldner als Lizensnehmerin international agierte und weltweit Schuhe vertrieb, in erheblichen Maße Auslandsbezug Bestand.. Die wesentlichen Lieferanten seien in Asien bzw. in Potugal ansässig. Die Verwertung musste in egner Abstimmung mit der niederländischen Lizensgeberin erfolgen. Es wurden intensive Verhandlunngen mit der niederländischen Lizensnehmering für Scotch & Soda - der BOS Group Footwear B:V - geführt. Der (vorl.) Verwalter macht hierfür einen Zuschlag in Höhe von % geltend. Auch hier hält das Gericht den Zuschlag für angemessen.
In der Gesamtschau ist der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von % seitens des Gerichts nicht zu beanstanden. Wegen de nähreren Begründung wird auf den vorliegenden Antrag, der ausführlich begründet wurde, Bezug genommen.
Der Vergütungsantrag ist den Beteiligten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Kenntnis gebracht worden. Einwendungen wurden innerhalb der Anhörungsfrist nicht erhoben.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
III.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 15.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 62 IN 35/22 · HS Footwear GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 62 IN 35/22
- Wirksam am
- 16.10.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 18748
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 10.11.2023 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 13.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 62 IN 35/22 · HS Footwear GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 62 IN 35/22
- Wirksam am
- 03.07.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 18748
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 09.08.2023
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Donnerstag, 05.10.2023, 09:00 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Amtsgericht Osnabrück, 01.07.2023
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 35/22 · HS Footwear GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 62 IN 35/22
- Wirksam am
- 07.11.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 18748
Das Rubrum des Beschlusses vom 25.10.2022 wurde wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es statt
"(AG Osnabrück, HRA 18748)" richtig heißen muss:
(AG Osnabrück, HRB 18748)"
Amtsgericht Osnabrück, 04.11.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18748 HRB 18748: HS Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Friedrich, David Christopher, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX; Schlüter, Carsten, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 18748 HRB 18748: HS Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Gese, Claus, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 18748 HRB 18748: HS Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Friedrich, David, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX; Schlüter, Carsten, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 18748 HRB 18748: HS Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Gese, Claus, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
HRB 18748 HRB 18748: HS Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Bujupi, Jeton, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 18748 HRB 18748: HS Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 18748 HRB 18748: HS Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hamm, Hans-Peter, Kaufmann, Bissendorf.
HRB 18748 HRB 18748: PP Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) u…
HRB 18748 HRB 18748: PP Footwear GmbH, Osnabrück, Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück. Prokura erloschen: Hamm, Moritz, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hamm, Moritz, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einze…
HRB 18748 HRB 18748:PP Footwear GmbH, Osnabrück, Sandforter Straße 65, 49086 Osnabrück.Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Huxmühlenbach 4, 49084 Osnabrück.
HRB 18748 PP Footwear GmbH, Osnabrück, Sandforter Straße 65, 49086 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Pues, Dirk, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bujupi, Jeton, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX, einzel…
HRB 18748 PP Footwear GmbH, Osnabrück, Sandforter Straße 65, 49086 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hamm, Moritz, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 18748 PP Footwear GmbH, Osnabrück, Sandforter Straße 65, 49086 Osnabrück.Bestellt als Geschäftsführer: Pues, Dirk, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 18748 Hamm Shoe & Accessories Company GmbH, Osnabrück, Sandforter Straße 65, 49086 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 4 (Stammeinl…
HRB 18748 BB-Schuhe GmbH., Osnabrück, (Sandforter Straße 65, 49086 Osnabrück).Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlo…
HRB 18748 BB-Schuhe GmbH., Osnabrück (Osnabrück). Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.