HRB 142419

HS-Automobile GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Starnberg

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Registerdaten

Sitz
Starnberg
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. RM 2233 Vermögensverwaltungs GmbH München
  2. HS-Automobile GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRB 142419 HRB 142419:HS-Automobile GmbH, Starnberg, Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 40.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzu…
HRB 142419:HS-Automobile GmbH, Starnberg, Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 40.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der HSA Autovermietung- und Leasing GmbH mit dem Sitz in Stumm/Österreich und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 65.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 142419 HRB 142419:HS-Automobile GmbH, Starnberg, Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg.Die HSA Autovermietung- und Leasing GmbH mit dem Sitz in Stumm/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Innsbruck FN 75232k) na…
HRB 142419:HS-Automobile GmbH, Starnberg, Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg.Die HSA Autovermietung- und Leasing GmbH mit dem Sitz in Stumm/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Innsbruck FN 75232k) nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.07.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 142419 HS-Automobile GmbH, Starnberg, Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg. Die Gesellschaft hat am 22.07.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der HSA Autovermitungs- und Leasing Gm…
HS-Automobile GmbH, Starnberg, Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg. Die Gesellschaft hat am 22.07.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der HSA Autovermitungs- und Leasing GmbH mit dem Sitz in Stumm/Österreich / Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Innsbruck FN 75232K) eingereicht.Es wird gebeten, einen Hinweis gemäß § 122 d, 122 a Abs. 2 i.V.m. § 61 UmwG, § 10 HGB bekannt zu machen, wonach der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.An der Verschmelzung sindals übertragende Gesellschaft beteiligt die HSA Autovermietung- und Leasing GmbH mit dem Sitz in Stumm (Österreich), eine GmbH österreichischen Rechts. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Innsbruck unter der Firmennummer FN 75232K;als aufnehmende Gesellschaft beteiligt die HS-Automobile GmbH mit dem Sitz in Starnberg, eine GmbH deutschen Rechts. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München - HRB 142419 -.Rechte von Gläubigern und GesellschafternEin Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind; sämtliche Anteile an der übertragenden und an der aufnehmenden Gesellschaft befinden sich in einer Hand.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen HS-Automobile GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen HS-Automobile GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen HS-Automobile GmbH nach § 125 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen HS-Automobile GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts dieSicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als dieses einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HS-Automobile GmbH unter deren Geschäftsanschrift (82319 Starnberg, Schießstättstr. 14) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HS-Automobile GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach § 13 österreiches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegendie HSA Autovermietung- und Leasing GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweckbei der HSA Autovermietung- und Leasing GmbH melden. Dieses Recht steht denGläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenenRücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nachder Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht,Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall desKonkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten, behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Mögliche Rechte von Gläubigern der HSA Autovermietung- und Leasing GmbH nach§ 226 öAktG bleiben unberührt.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der HSA Autovermietung- und LeasingGmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrerRechte einholen: HSA Autovermietung- und Leasing GmbH mit dem Sitz in Stumm(Österrreich) (Anschrift: A-6272 Stumm, Gewerbegebiet 4).Die übertragende HSA Autovermietung- und Leasing GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, sodass die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.
Veränderungen
HRB 142419 HS-Automobile GmbH, München (Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Starnberg.
HS-Automobile GmbH, München (Schießstättstr. 14, 82319 Starnberg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Starnberg.

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