HRB 33663
Hottner Lichtwerbung GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Babenhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Babenhausen
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Hottner Lichtwerbung GmbH Offenbach am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 9 IN 212/19 · Hottner Lichtwerbung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 212/19
- Wirksam am
- 26.01.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 33663
Lichtwerbung GmbH, Im Riemen 11-13, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB
33663), vertr. d.: 1. Thomas Hottner, Zellhäuser Straße 31, 63500 Seligenstadt,
(Geschäftsführer), 2. Reiner Grönig, (Geschäftsführer), wird die von der
Schuldnerin an den ehemaligen Sachwalter zu zahlende Vergütung für die
Tätigkeit des Sachwalters inklusive der anteiligen Vergütung für die Tätigkeit
als vorläufiger Sachwalter nebst Auslagenersatz und Umsatzsteuer festgesetzt
auf:
x
EUR Nettovergütung nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
(InsVV)
x
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
x
EUR Auslagen zuzüglich
x
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
x
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.12.2020 beantragte der ehemalige Sachwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit des Sachwalters
inklusive der anteiligen Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger
Sachwalter.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 343.686,32 EUR ergibt sich
gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 33.060,59 EUR.
Der Sachwalter erhält gemäß § 12 Abs. 1 InsVV in der Regel 60 % der für den
Insolvenzverwalter bestimmten (Regel-)Vergütung.
Der vorläufige Sachwalter erhält nach Auffassung des BGH im Normalfall ein
Zuschlag von 25 % zur Vergütung des endgültigen Sachwalters, wenn der nach
Insolvenzeröffnung eingesetzte Sachwalter bereits im
Insolvenzeröffnungsverfahren als vorläufiger Sachwalter bestellt war.
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wird einheitlich mit der Vergütung
des Sachwalters festgesetzt.
Hinzukommen weitere Zu- und Abschläge. Dabei können die Zu- und Abschläge für
die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters wegen der einheitlichen
Berechnungsgrundlage in gleicher Weise wie beim Sachwalter berechnet werden. Ob
die zuschlagsbegründende Tätigkeit in der Zeit der vorläufigen Sachwaltung oder
im eröffneten Verfahren erbracht wurde, ist unerheblich.
Im vorliegenden Fall sind aufgrund von Sanierungsbemühungen/
Restrukturierungsmaßnahmen/ Vorbereitung der übertragenden Sanierung
Erhöhungskriterien gegeben. Ein Abschlag aufgrund vorzeitiger Beendigung der
Sachwaltertätigkeit wurde ebenfalls vorgenommen. Es wird diesbezüglich auf den
Vergütungsantrag vom 31.12.2020 (BdA 581 ff) verwiesen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3
InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7
InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 212/19 · Hottner Lichtwerbung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 212/19
- Wirksam am
- 07.01.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 33663
Lichtwerbung GmbH, Im Riemen 11-13, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB
33663), vertr. d.: 1. Thomas Hottner, Zellhäuser Straße 31, 63500 Seligenstadt,
(Geschäftsführer), 2. Reiner Grönig, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete
Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen
Stellungnahme bis zum 21.01.2021. Der Vergütungsantrag kann auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 07.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33663 HRB 33663: Hottner Lichtwerbung GmbH, Babenhausen, Im Riemen 13, 64832 Babenhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Grönig, Reiner, Kelkheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Joachim, Aschaffen…
HRB 33663 HRB 33663: Hottner Lichtwerbung GmbH, Babenhausen, Im Riemen 13, 64832 Babenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grönig, Reiner, Kelkheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Joachim, Aschaffen…
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 212/19 · Hottner Lichtwerbung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 212/19
- Wirksam am
- 05.08.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 33663
Lichtwerbung GmbH, Im Riemen 11-13, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB
33663), vertr. d.: 1. Thomas Hottner, (Geschäftsführer), 2. Reiner Grönig,
(Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der
Schuldnerin aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige
Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt,
Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail: mail@hgw.de, Internet:
www.hgw.de, ernannt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt - eingesehen
werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 212/19 · Hottner Lichtwerbung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 212/19
- Wirksam am
- 12.06.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 33663
GmbH, Im Riemen 11-13, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 33663), vertr. d.:
1. Thomas Hottner, (Geschäftsführer), 2. Reiner Grönig, (Geschäftsführer), wird
der Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2019 im Rubrum dahingehend geändert, dass als
2. Geschäftsführer Herr Reiner Grönig hinzugefügt wird und Herr RA Dr.
Laubereau als Verfahrensbevollmächtigter der Schuldnerin berichtigt wird.
G r ü n d e :
Es lag ein Schreibefehler vor, der gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO von Amts wegen zu
berichtigen war.
Amtsgericht Darmstadt, 07.06.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33663 HRB 33663: Hottner Lichtwerbung GmbH, Babenhausen, Im Riemen 13, 64832 Babenhausen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 212/19 · Hottner Lichtwerbung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 212/19
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 33663
64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 33663), vertr. d.: 1. Thomas Hottner,
(Geschäftsführer), ist am 01.06.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283
Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail: mail@hgw.de,
Internet: www.hgw.de.
Auf Antrag der Schuldnerin wurde die Eigenverwaltung angegeordnet.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter gemäß § 270 c Satz 3
InsO, schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiter über
die Forderung bestehenden Unterlagen und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
03.07.2019 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 15.08.2019, 10:00 Uhr, Zimmer
4.326, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und zur
Stellungnahme durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160,
276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· die Beibehaltung der Anordnung oder die Aufhebung der Anordnung der
Eigenverwaltung sowie die Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte die
Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§§ 272,
277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 03.07.2019 )
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33663 HRB 33663: Hottner Lichtwerbung GmbH, Babenhausen, Im Riemen 13, 64832 Babenhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Grönig, Reiner, Kelkheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Name…
HRB 33663 HRB 33663: Hottner Lichtwerbung GmbH, Babenhausen, Im Riemen 13, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr unter anderem die Er…
HRB 33663 HRB 33663: Hottner Lichtwerbung GmbH, Babenhausen, Im Riemen 13, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr unter anderem die Er…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.