HRB 177459

Hotels by HR Schweinfurt GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HR Hotel Estate Suhl GmbH Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3607 IN 382/26 · Hotels by HR Schweinfurt GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 382/26
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 177459
3607 IN 382/26

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 177459

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.08.2026 beschlossen:

Terminsbestimmung:
Auf Anregung der eigenverwaltenden Schuldnerin wird gem. §§ 276, 160 InsO Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

die Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebes in Bezug auf das Mercure Hotel Schweinfurt Maininsel (Maininsel 10-12, 97424 Schweinfurt) an die Lauralex Schweinfurt OpCo GmbH & Co. KG
bestimmt auf
Montag, 31.08.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3607 IN 382/26 · Hotels by HR Schweinfurt GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 382/26
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 177459
3607 IN 382/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Gordon Geiser, Robert Kalman Kennedy und Dr. Benedikt de Bruyn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 177459
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Hotellerie

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.03.2026 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.03.2026 um 09.31 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Wallstraße 14a, 10179 Berlin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.06.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 04.05.2026, 10:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 27.07.2026, 09:50 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 177459 B HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Lewe, Markus; Geschäftsführer: 5. Beginen, Jörg, *XX.XX.XXXX, Dieblich; mit der Befugnis Rech…
HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Lewe, Markus; Geschäftsführer: 5.
Beginen, Jörg, *XX.XX.XXXX, Dieblich; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 177459 B HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Geschäftsführer: 4. Lewe, Markus, *XX.XX.XXXX, Königstein im Taunus; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter …
HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Geschäftsführer: 4.
Lewe, Markus, *XX.XX.XXXX, Königstein im Taunus; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 177459 B HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Buitenhuis, Eric
HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Buitenhuis, Eric
Veränderungen
HRB 177459 B HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Husry, Ruslan
HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Husry, Ruslan
Veränderungen
HRB 177459 B HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Geschäftsführer: 2. Buitenhuis, Eric, *XX.XX.XXXX, Mühlhausen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzusc…
HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Buitenhuis, Eric, *XX.XX.XXXX, Mühlhausen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Klinger, Michael Hartmut, *XX.XX.XXXX, München; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 177459 B HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der HR Group Management GmbH (vormals Hotels by HR GmbH) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlott…
HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der HR Group Management GmbH (vormals Hotels by HR GmbH) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 115787) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.11.2016 ist durch Kündigung mit Ablauf des 02.05.2019 beendet. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 27.01.2020 mit der HRG Hotels Erste Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 200724), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.02.2020 zugestimmt hat.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRB 177459 B HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.11.2016 mit der Hotels by HR GmbH mit Si…
HRB 177459 B: Hotels by HR Schweinfurt GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.11.2016 mit der Hotels by HR GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115787), dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschlüsse vom 8. und 10.11.2016 zugestimmt haben.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.