HRA 100350 früher Amtsgericht Emden

Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedrich-Ebert-Straße 69/71, 26725 Emden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Emden
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG Wuppertal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
9 IN 88/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350), vertr. d.: 1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gretchen Elise Janssen (Geschäftsführerin), sind die weiteren Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
02.05.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350), vertr. d.: 1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 2.903.924,19 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 836.185,55 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich, Az. 9 IN 88/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

30.04.2025

Amtsgericht Aurich

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
28.03.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
9 IN 88/20 In dem Insolvenzverfahren Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350),
vertreten durch:
1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin),

soll die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.

Amtsgericht Aurich, 18.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
Geschäfts-Nr. 9 IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350), vertr. d.: 1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gretchen Janssen (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 11.02.2025
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
06.06.2023
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
Geschäfts-Nr. 9 IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350), vertr. d.: 1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 17.08.2023
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 05.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
07.03.2023
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
9 IN 88/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350), vertr. d.: 1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gretchen Janssen (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 25.01.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.206.982,90 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Der vorläufige Insolvenzverwalter macht Zuschläge in Höhe von 50 % geltend. Zur Begründung wird insbesondere auf die Betriebsfortführung, Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten und Sanierungsbemühungen verwiesen.
Art und Umfang der vorläufigen Verwaltung rechtfertigen die Gewährung des Zuschlags.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Aurich, 06.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
27.01.2023
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
9 IN 88/20 In dem Insolvenzverfahren Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350),
vertreten durch:
1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin),

soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.

Amtsgericht Aurich, 27.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
28.02.2022
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
9 IN 88/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350), vertr. d.: 1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: bremen@jnp.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 3.826.986,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 811.772,74 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Aurich, 25.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 88/20 · Hotel- und Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 88/20
Wirksam am
20.04.2021
Registerbezug
Aurich, HRA 100350
9 IN 88/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel- und
Grundstücksgesellschaft Berlin, Gubener Straße GmbH & Co. KG,
Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 100350), vertr. d.:
1. HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gretchen Janssen,
Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), wurde
beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur
Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen
bis zum Ablauf des 08.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel
Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99
811, E-Mail: bremen@jnp.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen
und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des
§ 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und
die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die
Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.07.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen
Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Aurich, 19.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.