HRB 201969
Hotel Paula Norderney GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Norderney
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Norderney
- Datenstand
- 2024-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-19 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 159/19 · Hotel Paula Norderney GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 159/19
- Wirksam am
- 10.07.2026
- Registerbezug
- Aurich, HRB 201969
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 09.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 9 IN 159/19 · Hotel Paula Norderney GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 159/19
- Wirksam am
- 28.10.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 201969
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Paula Norderney GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Bismarckstraße 10, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 201969), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 67.287,99 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 69.761,82 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich, Az. 9 IN 159/19, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
27.10.2025
Amtsgericht Aurich
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 159/19 · Hotel Paula Norderney GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 159/19
- Wirksam am
- 18.09.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 201969
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 112.962,40 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 16.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 159/19 · Hotel Paula Norderney GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 159/19
- Wirksam am
- 20.08.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 201969
sollen die Vergütungen des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Die Vergütungsanträge liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 19.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 159/19 · Hotel Paula Norderney GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 159/19
- Wirksam am
- 22.04.2021
- Registerbezug
- Aurich, HRB 201969
In dem Insolvenzverfahren Hotel Paula Norderney GmbH, geb. am XX.XX.XXXX,
Bismarckstraße 10, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 201969), vertr. d.: Marjan
Gerda Jongbloed, Ludensweg 45, 9675 AM Winschoten, NIEDERLANDE,
(Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 06.07.2021
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen
spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 21.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201969 HRB 201969: Hotel Paula Norderney GmbH, Norderney, Bismarckstraße 10, 26548 Norderney. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich (9 IN 159/19) vom 09.01.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolven…
Forderungsprüfung 9 IN 159/19 · Hotel Paula Norderney GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 159/19
- Wirksam am
- 10.01.2020
- Registerbezug
- Aurich, HRB 201969
10, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 201969), vertr. d.: Rene Robert Damaiseau,
Bismarckstraße 10, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2020 um
12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA
Rechtsanwalts GmbH, Alter Stadthafen 3 A, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.:
0441-24928050, Fax: 0441-24928059.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.02.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.03.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.02.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (24.03.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 10.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 159/19 · Hotel Paula Norderney GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 159/19
- Wirksam am
- 18.11.2019
- Registerbezug
- Aurich, HRB 201969
Norderney GmbH, Bismarckstraße 10, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 201969), ist
am 18.11.2019 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA
Rechtsanwalts GmbH, Alter Stadthafen 3 A, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.:
0441-24928050, Fax: 0441-24928059 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2
Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch
Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei
es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 18.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201969 HRB 201969: Hotel Paula Norderney GmbH, Norderney, Bismarckstraße 10, 26548 Norderney. Nicht mehr Geschäftsführer: Jongbloed, Marjan Gerda, Winschoten / Niederlande, *XX.XX.XXXX.
HRB 201969 Hotel Paula Norderney GmbH, Norderney, Bismarckstraße 10, 26548 Norderney. Geändert, nun: Geschäftsführer: Damaiseau, Rene Robert, Winschoten, *XX.XX.XXXX; Jongbloed, Marjan Gerda, Winschoten, *XX.XX.XXXX, j…
HRB 201969 Hotel Paula Norderney GmbH, Norderney, Bismarckstraße 10, 26548 Norderney. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2011. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 10, 26548 Norderney. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.