Gegenstand der Gesellschaft ist die umfassende Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, insbesondere durch den Betrieb des Haus Emmaus und aller erforderlichen Nebeneinrichtungen. Gegenstand der Gesellschaft kann weiter sein: die SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) die Trauerbegleitung die Hospiz- und PalliativAkademie ein Tageshospiz und weitere vergleichbare Unternehmungen und Einrichtungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Monika Stumpf
Wetzlar
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Tobias Gottschalk
Frankfurt
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.3.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 30.4.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 6 (Organe der Gesellschaft) und 16 (Niederschriften und Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.2.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Gesellschafter und Stammkapital), 8 (Aufsichtsrat), 12 (Gesellschafterversammlung), 13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), 15 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) und 16 (Niederschriften und Bekanntmachung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) § 17 (Auflösung) sowie § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 7 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1, 2 (Gegenstand) und 6 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2, 6, 7 und 9 beschlossen.
Freitext
Fall 6
Fall 9
Fall 8
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 15
Fall 16
Fall 18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.