HRB 87325

Horten GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36h IN 537/24 · Horten GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 537/24
Wirksam am
17.05.2024
Registerbezug
Köln, HRB 87325
36h IN 537/24

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Horten GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87325
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.05.2024 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters 89,90 % der Anteile der Insolvenzschuldnerin an der Kaufhof Ulm GmbH, der Kaufhof Heidelberg GmbH und der Kaufhof Heilbronn GmbH im Rahmen des am 13.05.2024 unterzeichneten Anteilskaufvertrages für einen Mindestkaufpreis in Höhe von 1.000.000,00 EUR zu veräußern und abzutreten.
wird bestimmt auf

Dienstag, 28.05.2024, 09:55 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36h IN 537/24 · Horten GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 537/24
Wirksam am
22.04.2024
Registerbezug
Köln, HRB 87325
36h IN 537/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Horten GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87325
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verwaltung von Grundbesitz und Vermögen etc.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19.04.2024 um 10.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 22.05.2024, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 27.08.2024, 10:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.01.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36h IN 537/24 · Horten GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 537/24
Wirksam am
15.04.2024
Registerbezug
Köln, HRB 87325
36h IN 537/24

In dem Verfahren über den Antrag

Horten GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln, vertreten durch die Geschäftsführer Bernhard Cülter und Marcus Roj
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87325
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.04.2024 um 13:00 Uhr in Ergänzung des Beschlusses vom 06.03.2024 angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 06.03.2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36h IN 537/24 · Horten GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 537/24
Wirksam am
07.03.2024
Registerbezug
Köln, HRB 87325
36h IN 537/24

In dem Verfahren über den Antrag der

Horten GmbH,
Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87325
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Verwaltung von Grundbesitz und Vermögen; Eingehen, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen; Duchführung von Immobiliengeschäften

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.03.2024 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Kaiser-Wilhem-Ring 17-21, 50672 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Kaiser-Wilhem-Ring 17-21, 50672 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Horten Verwaltungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 87285) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhem-Ring 17-21, 50672 Köln.
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhem-Ring 17-21, 50672 Köln.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Wlodarczyk, Ralf Franz, Bergheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cülter, Bernhard, Aachen, *XX.XX.XX…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Wlodarczyk, Ralf Franz, Bergheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cülter, Bernhard, Aachen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Dammrath, Julia Anne, Wiehl, *XX.XX.XXXX.
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Dammrath, Julia Anne, Wiehl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3. (Dauer und Geschäftsjahr der Gesellsch…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3. (Dauer und Geschäftsjahr der Gesellschaft) beschlossen.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Terhorst, Tim, Duisburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Ges…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Terhorst, Tim, Duisburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dammrath, Julia Anne, Wiehl, *XX.XX.XXXX; Emge, Thomas Roland, Alzenau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Kloster, Vanessa, Worms, *XX.XX.XXXX.
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Kloster, Vanessa, Worms, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Schirbock-Nawrocki, Silke, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugni…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Schirbock-Nawrocki, Silke, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Ges…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kloster, Vanessa, Worms, *XX.XX.XXXX; Schirbock-Nawrocki, Silke, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Roj, Marcus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit d…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Roj, Marcus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.XX.XXXX, mi…
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 87325 HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 …
HRB 87325: Horten GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 50935) nach Köln beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Geschäftsanschrift: Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gegenstand: die Verwaltung von Grundbesitz und Vermögen und der Erwerb, das Eingehen, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, wobei diese Aktivitäten sowohl von dem Unternehmen selbst als auch über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ausgeübt oder auf solche Gesellschaften übertragen werden können; die Durchführung von Immobiliengeschäften aller Art einschließlich der Immobilienentwicklung. Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen. Stammkapital: 127.822.950,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX; Wlodarczyk, Ralf Franz, Bergheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Terhorst, Tim, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Horten Aktiengesellschaft Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 11380) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.10.2004. Mit der ASSET City Finanzierungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 71552) als herrschendem Unternehmen ist am 11./14.04.2014 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2014 zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.