HRA 8540

Horst Rauh Modellbau e.K.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Engelsteig 5, 87480 Weitnau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Weitnau
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
13.11.2012
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Horst Rauh

Weitnau

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-07 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 8540 Horst Rauh Modellbau e.K., Weitnau (Engelsteig 5, 87480 Weitnau, Die Herstellung von Gießereimodellen und der Handel mit diesen). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Entstanden durch Verschmelzung der Weitnauer…
Horst Rauh Modellbau e.K., Weitnau (Engelsteig 5, 87480 Weitnau, Die Herstellung von Gießereimodellen und der Handel mit diesen). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Entstanden durch Verschmelzung der Weitnauer Modellbau GmbH, mit dem Sitz in Weitnau (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 4297) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Rauh, Horst, Weitnau, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.