HRA 30845

Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e. K.

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dreieich

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Registerdaten

Sitz
Dreieich
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Wilhelm Neubecker Schuhmoden Dreieich
  2. Horst Neubecker Schuhmoden Dreieich
  3. Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Alexander Senz e. K. Dreieich
  4. Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Hans-Georg Glowatzki e. K. Dreieich

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 34/25 · Schlender, Uwe · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 34/25
Wirksam am
27.05.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 30845
8 IN 34/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Schlender, geb. am XX.XX.XXXX, Dieburger Straße 68 B, 63225 Langen (Hessen), Inhaber der Fa. Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e.K.,Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 30845),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 34/25 · Schlender, Uwe · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 34/25
Wirksam am
03.04.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 30845
Geschäftsnummer: 8 IN 34/25
Am 01.04.2025 um 12:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Uwe Schlender, geb. am XX.XX.XXXX, Dieburger Straße 68 B, 63225 Langen (Hessen), Inhaber der Fa. Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e.K., Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRA 30845), eröffnet worden.

Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de, bestellt worden.

Anmeldefrist: 06.06.2025.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.06.2025.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie ein schriftlicher Berichtstermin zu folgenden Tagesordnungspunkten:

< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine
Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzverwalterin hat bereits folgende Antrage gestellt:

1. Der Geschäftsbetrieb wird eingestellt.

2. Die Insolvenzverwalterin wird zur Führung von Rechtsstreiten zur Verfolgung etwaiger Ansprüche zu Gunsten der Insolvenzmasse sowie zum Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen ermächtigt.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.06.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweise:

* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 34/25 · Schlender, Uwe · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 34/25
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 30845
Amtsgericht Offenbach am Main
01.04.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 34/25

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Uwe Schlender, geboren XX.XX.XXXX, Dieburger Straße 68 B, 63225 Langen (Hessen), Inhaber der Fa.: Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e. K., Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRA 30845),

wird heute, am 01.04.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO und § 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund der Angaben des Schuldners.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 34/25 · Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e. K. · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 34/25
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 30845
Az.: 8 IN 34/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e. K., Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRA 30845), vertr. d.: Uwe Schlender, Dieburger Straße 68 B, 63225 Langen (Hessen), ist am 28.01.2025 gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 28.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 30845 HRA 30845: Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Hans-Georg Glowatzki e. K., Dreieich, Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich. Neue Firma: Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e. K. Gemäß Artikel 65 EGHGB …
HRA 30845: Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Hans-Georg Glowatzki e. K., Dreieich, Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich. Neue Firma: Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Uwe Schlender e. K. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich. Eingetreten als Inhaber: Schlender, Uwe, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Pächter: Glowatzki, Hans-Georg, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 30845 Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Alexander Senz e. K., Dreieich (Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich). Nicht mehr Pächter: Senz, Alexander.1950. Eingetreten als Pächter: Glowatzki, Hans-Georg, Dreieich, *XX.XX…
Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Alexander Senz e. K., Dreieich (Kanonenstraße 1, 63303 Dreieich). Nicht mehr Pächter: Senz, Alexander.1950. Eingetreten als Pächter: Glowatzki, Hans-Georg, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Die Firma wird mit geändertem Inhaberzusatz fortgeführt, nun: Horst Neubecker Schuhmoden Inhaber Hans-Georg Glowatzki e. K.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.