HRB 7839
Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Grenzstraße 62, 03238 FinsterwaldeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Finsterwalde
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 06.04.2016
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Frank Berg
Neuhardenberg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenKarsten Lange
Kessin
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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N + S Norm- und Sonderschrauben GmbH
HRB 7629 · Amtsgericht Cottbus
Handelsregister
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Die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Bildung und Erziehung und der Jugendhilfe. Die Gesellschaft fördert außerdem mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO und das bürgerschaftliche Engagement zugunsten der in diesem Gesellschaftsvertrag formulierten steuerbegünstigten Zwecke.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 63 IN 81/16 · Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/16
- Wirksam am
- 16.06.2023
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 7839
Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 7839 CB), Geschäftszweig: Förderung der Wohlfahrtspflege, Bildung und Erziehung und Jugendhilfe, Förderung mildtätiger Zwecke nach § 53 AO, Grenzstr. 62, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Lange, Glockenweg 11, 18196 Kessin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Frank Berg, Klosterstr. 18a, 15320 Neuhardenberg, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 15. Juni 2023 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Mittwoch, 26. Juli 2023, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 750.863,16 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 0,00 €, das Verfahren wird gem. § 211 insO einzustellen sein. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 15. Juni 2023, 63 IN 81/16
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 81/16 · Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/16
- Wirksam am
- 30.03.2023
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 7839
AG Cottbus, den 17. März 2023, Az.: 63 IN 81/16
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 63 IN 81/16 · Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/16
- Wirksam am
- 11.09.2018
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 7839
Integration GmbH, Grenzstr. 62, 03238 Finsterwalde sind die Regelvergütung gem.
§ 2 InsVV des vorläufigen Verwalters, die Auslagen für 2 Monate gem. § 8 InsVV
aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von
147.718,27 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde
folgende Zuschläge festgesetzt: 40,08 % für die vorläufige Betriebsfortführung
unter Berücksichtigung der Vergleichsberechnung aus Fortführungserlös. An vom
Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung
gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11
Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist
beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser
Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei
dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren,
die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der
Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim
Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen.
Amtsgericht Cottbus, den 7. September 2018, 63 IN 81/16
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 81/16 · Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/16
- Wirksam am
- 15.06.2016
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 7839
Integration GmbH, Grenzstr. 62, 03238 Finsterwalde, ist am 14.06.2016 bei
Gericht
die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt
(§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 15. Juni 2016, 63 IN 81/16
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7839 CB HRB 7839 CB: Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH, Finsterwalde, Grenzstraße 62, 03238 Finsterwalde. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 A…
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 81/16 · Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/16
- Wirksam am
- 04.04.2016
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 7839
Integration GmbH, Grenzstr. 62, 03238 Finsterwalde, wurde am 01.04.2016, um
09:03
Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Thomas Krafft, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin. Forderungen
der
Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden
spätestens ab
dem 24.05.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus,
niedergelegt.
Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der
Termin zur
ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden
und
auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des
Verfahrens beschlossen wird, ist am Dienstag, 7. Juni 2016, 11:15 Uhr, Saal 021
(Thiemstraße 130). Der Termin dienst zugleich der Beschlussfassung der
Gläubiger über
die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§
100
InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche
Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der
Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen
festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§
179
Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig.
Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer
früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2,
03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
ge-gen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer
qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 1. April 2016, Az.: 63 IN 81/16
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 81/16 · Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/16
- Wirksam am
- 24.02.2016
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 7839
Integration
GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 7839 CB), Geschäftszweig: Förderung
der
Wohlfahrtspflege, Bildung und Erziehung und Jugendhilfe, Förderung mildtätiger
Zwecke
nach § 53 AO, Grenzstr. 62, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz:
Finsterwalde,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Lange, Glockenweg 11, 18196
Kessin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Frank Berg,
Klosterstr.
18a, 15320 Neuhardenberg ist heute, am 24.02.2016, um 8.49 Uhr Rechtsanwalt
Thomas
Krafft,
Düsseldorfer Str. 38, 10707 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
worden
und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen
einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei
Tage
nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend
für den
Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus,
Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012
beantragt
worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus,
einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung
eingelegt
werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll
der
Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen
Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 24.02.2016, 63 IN 81/16
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7839 CB HRB 7839 CB: Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH, Finsterwalde, Grenzstraße 62, 03238 Finsterwalde. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Prof. Dr. Berg, Frank, geb. Schulze, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg; mit d…
Prof. Dr. Berg, Frank, geb. Schulze, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 7839 CB HRB 7839 CB: Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH, Finsterwalde, Grenzstraße 62, 03238 Finsterwalde. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Prof. Dr. phil. habil. Berg, Frank
HRB 7839 CB HRB 7839 CB: Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH, Finsterwalde, Grenzstraße 62, 03238 Finsterwalde. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Prof. Dr. phil. habil. Berg, Frank, *XX.XX.XXXX, Neuha…
HRB 7839 CB Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH, Finsterwalde, Grenzstraße 62, 03238 Finsterwalde. Gegenstand: Die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Bildung und Erziehung und der Jugendhilfe. Die Gesellschaft f…
HRB 7839 CB Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH, Finsterwalde(Grenzstr. 62, 03238 Finsterwalde). Firma: Horizont - Sozialwerk für Integration GmbH. Sitz: Finsterwalde .Gegenstand: (1) Ausgehend davon, dass für di…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.