HRA 727836

Horbra Modellautos e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rutesheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rutesheim
Datenstand
2024-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 727836 Horbra Modellautos e.K., Rutesheim, Eltinger Weg 4, 71277 Rutesheim. (Groß- und Einzelhandel, sowie Im- und Export von maßstabsgetreuen Nachbildungen von Fahrzeugmodellen aller Art). Einzelkaufmann. Geschäft…
Horbra Modellautos e.K., Rutesheim, Eltinger Weg 4, 71277 Rutesheim. (Groß- und Einzelhandel, sowie Im- und Export von maßstabsgetreuen Nachbildungen von Fahrzeugmodellen aller Art). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Eltinger Weg 4, 71277 Rutesheim. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Hörbrand, Klaus, Rutesheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden infolge Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Horbra Modellautos GmbH", Rutesheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 251725) auf das Vermögen des Alleingesellschafters Hörbrand, Klaus,Rutesheim, *XX.XX.XXXX aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 15.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.