HRB 3284

Hoppe Logistic GmbH

Amtsgericht Eschwege · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eschwege

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Registerdaten

Sitz
Eschwege
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Hoppe Logistik GmbH Eschwege

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2, Amtsgericht Eschwege, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert wegen Geschäftsführerhaftungsansprüchen für einen Teilbetrag, ggf. unter Einbeziehung eines sog. Prozessfinanzierers für einen höheren Streitwert.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 02.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
08.12.2025
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Eschwege, 08.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
06.02.2025
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

XXX
EUR
um 55 % erhöht zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Auslagen zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag in Höhe von 7.253,47 EUR wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.12.2023 und vom 18.11.24 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für das vorläufige Insolvenzverfahren.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von XXX EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.

II.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt XXX EUR (Gewinn aus der Betriebsfortführung). Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 30 %.

b) Die Bruchteilsvergütung (Regelvergütung) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt XXX EUR.

c) Die Bruchteilsvergütung (Regelvergütung) ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt XXX EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um XXX EUR auf insgesamt XXX EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt XXX EUR.

e) Da durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von XXX EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 24,73 %, also 25% ergibt.

Weiterhin hält das Gericht einen weiteren Zuschlag für Sanierungsbemühungen in Höhe von 30% für angemessen. Einem weiteren Zuschlag für arbeits- und sozialrechtliche Fragen wird jedoch nicht zugestimmt. Die Schuldnerin beschäftigte bei Antragstellung elf Arbeitnehmer inkl. der Geschäftsführerin. Nach den Entscheidungen des BGH vom 22.02.2007 (AZ: IX ZB 120/06), vom 18.12.2003 (Az: IX ZB 50/03) und vom 12.09.19 (Az: IX ZB 65/18) ist hier maßgeblich der konkrete Aufwand, der über eine bloße Personalverwaltung hinausgeht. Der Insolvenzverwalter hat hier nicht ausreichend dargelegt, dass er in einem erheblichen Maße in Anspruch genommen wurde, zumal in diesem Bereich ein Dienstleister beauftragt wurde.

Das hiesige Gericht hält daher in einer Gesamtschau einen Gesamtzuschlag von 55% für angemessen. Der weitere Antrag wird zurückgewiesen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 30.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
20.11.2024
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.01.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Eschwege, 18.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
10.01.2024
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens für das Vergütungsfestsetzungsverfahren wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Es wird der Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 12.02.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Eschwege, 08.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
06.12.2023
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.01.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 05.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
05.06.2023
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.07.2023 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Eschwege, 02.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
01.09.2022
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: Über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2022 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/22076440, Fax: 0561/22076449, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.10.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 30.11.2022, 08:30 Uhr, Sitzungssaal 2; I. Stock, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 01.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/22
Wirksam am
09.06.2022
Registerbezug
Eschwege, HRB 3284
3 IN 22/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hoppe Logistic GmbH, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 3284), vertr. d.: Harald Hoppe, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2022 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/22076440, Fax: 0561/22076449, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 09.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 3284 HRB 3284: Hoppe Logistik GmbH, Eschwege, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Berichtigt von Amts wegen: Hoppe Logistic GmbH.
HRB 3284: Hoppe Logistik GmbH, Eschwege, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Berichtigt von Amts wegen: Hoppe Logistic GmbH.
Neueintragungen
HRB 3284 HRB 3284: Hoppe Logistik GmbH, Eschwege, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2019. Geschäftsanschrift: Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Gege…
HRB 3284: Hoppe Logistik GmbH, Eschwege, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2019. Geschäftsanschrift: Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Gegenstand: die speditionelle Verwaltung und Logistik, der Import und Export von Fahrzeugen und Möbeln, die Überführung von Fahrzeugen aller Art, der Autohandel und Schaustellerbetrieb, die Vermietung von Wohnraum, Büro und Lagerflächen, die Vermietung von Wohnmobilen und Wohnwagen, die Vermittlung von Transporten und Transportaufträgen sowie der Verkauf von Kfz- und Lkw-Ersatzteilen sowie der Betrieb einer Laser TAG. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hoppe, Harald, Bad Sooden-Allendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hoppe, Thomas, Eschwege, *XX.XX.XXXX.

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