HRB 3284
Hoppe Logistic GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eschwege
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Registerdaten
- Sitz
- Eschwege
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Hoppe Logistik GmbH Eschwege
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 02.06.2026
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Mittwoch, 08.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2, Amtsgericht Eschwege, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert wegen Geschäftsführerhaftungsansprüchen für einen Teilbetrag, ggf. unter Einbeziehung eines sog. Prozessfinanzierers für einen höheren Streitwert.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 02.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 08.12.2025
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Amtsgericht Eschwege, 08.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 06.02.2025
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
XXX
EUR
um 55 % erhöht zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag in Höhe von 7.253,47 EUR wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.12.2023 und vom 18.11.24 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für das vorläufige Insolvenzverfahren.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von XXX EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.
II.
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt XXX EUR (Gewinn aus der Betriebsfortführung). Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 30 %.
b) Die Bruchteilsvergütung (Regelvergütung) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt XXX EUR.
c) Die Bruchteilsvergütung (Regelvergütung) ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt XXX EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um XXX EUR auf insgesamt XXX EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt XXX EUR.
e) Da durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von XXX EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 24,73 %, also 25% ergibt.
Weiterhin hält das Gericht einen weiteren Zuschlag für Sanierungsbemühungen in Höhe von 30% für angemessen. Einem weiteren Zuschlag für arbeits- und sozialrechtliche Fragen wird jedoch nicht zugestimmt. Die Schuldnerin beschäftigte bei Antragstellung elf Arbeitnehmer inkl. der Geschäftsführerin. Nach den Entscheidungen des BGH vom 22.02.2007 (AZ: IX ZB 120/06), vom 18.12.2003 (Az: IX ZB 50/03) und vom 12.09.19 (Az: IX ZB 65/18) ist hier maßgeblich der konkrete Aufwand, der über eine bloße Personalverwaltung hinausgeht. Der Insolvenzverwalter hat hier nicht ausreichend dargelegt, dass er in einem erheblichen Maße in Anspruch genommen wurde, zumal in diesem Bereich ein Dienstleister beauftragt wurde.
Das hiesige Gericht hält daher in einer Gesamtschau einen Gesamtzuschlag von 55% für angemessen. Der weitere Antrag wird zurückgewiesen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 30.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 20.11.2024
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Amtsgericht Eschwege, 18.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 10.01.2024
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Amtsgericht Eschwege, 08.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 06.12.2023
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Amtsgericht Eschwege, 05.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 05.06.2023
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Amtsgericht Eschwege, 02.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 01.09.2022
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/22076440, Fax: 0561/22076449, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.10.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 30.11.2022, 08:30 Uhr, Sitzungssaal 2; I. Stock, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 01.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 22/22 · Hoppe Logistic GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 22/22
- Wirksam am
- 09.06.2022
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 3284
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 09.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3284 HRB 3284: Hoppe Logistik GmbH, Eschwege, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Berichtigt von Amts wegen: Hoppe Logistic GmbH.
HRB 3284 HRB 3284: Hoppe Logistik GmbH, Eschwege, Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2019. Geschäftsanschrift: Lessingstraße 7, 37269 Eschwege. Gege…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.