HRB 14912

Homes Bauunternehmung GmbH

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Skagerrakstraße 18, 45888 Gelsenkirchen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bottrop
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.11.2025
Datenstand
2026-01-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sava Popa

Herne

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Handelsregister

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Stand 2026-01-27

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten, Betonstein- und Terazzoherstellung, Estrichlegerarbeiten, Verlegen von Parkett und Böden, Verfugen im Hochbau, Durchführung von Holz- und Bautenschutz- sowie Betonbohrarbeiten, Rohr- und Kanalreinigung sowie Einbau von genormten Baufertigteilen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 18/21 · Homes Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 18/21
Wirksam am
01.10.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14912
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 18/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14912 eingetragenen Homes Bauunternehmung GmbH, Im Lörenkamp 29 - 31, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aydin Eskalen, Jupiterstr. 79, 47179 Duisburg

wird heute, am 30.09.2025, um 6:26 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

164 IN 18/21
Amtsgericht Essen, 30.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 164 IN 18/21 · Homes Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 18/21
Wirksam am
26.09.2024
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14912
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14912 eingetragenen Homes Bauunternehmung GmbH, Im Lörenkamp 29 - 31, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aydin Eskalen, Jupiterstr. 79, 47179 Duisburg

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).

Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 47.625,96 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die fehlende Mitwirkung der Geschäftsführung ist ein Zuschlag von 25 % nach § 3 InsVV festgesetzt worden.
Weiterhin sind Zustellungsauslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV i.V.m. KV 9002 GKG i.H.v. 3,50 €/Zustellung festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

164 IN 18/21
Amtsgericht Essen, 20.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 164 IN 18/21 · Homes Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 18/21
Wirksam am
15.07.2024
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14912
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14912 eingetragenen Homes Bauunternehmung GmbH, Im Lörenkamp 29 - 31, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aydin Eskalen, Jupiterstr. 79, 47179 Duisburg

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV, § 63 InsO nach einer Berechnungsgrundlage von 30.816,21 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Gem. § 3 InsVV ist ein Zuschlag von 15 % aufgrund fehlender Mitwirkung des organschaftlichen Vertreters festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

164 IN 18/21
Amtsgericht Essen, 11.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 164 IN 18/21 · Homes Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 18/21
Wirksam am
17.04.2024
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14912
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14912 eingetragenen Homes Bauunternehmung GmbH, Im Lörenkamp 29 - 31, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch Herrn Aydin Eskalen als GF der Homes Bauunternehmung GmbH, Dohlenfeld 11 a, 45479 Mülheim an der Ruhr

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 18/21
Amtsgericht Essen, 17.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14912 HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Skagerrakstraße 18, 45888 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Skagerrakstraße 18, 45888 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 14912 HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Im Lörenkamp 29-31, 45879 Gelsenkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Skagerrakstraße 18, 45888 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eskalen, Aydin, …
HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Im Lörenkamp 29-31, 45879 Gelsenkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Skagerrakstraße 18, 45888 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eskalen, Aydin, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Popa, Sava, Herne, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 14912 HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Lörenkamp 29-31, 45879 Gelsenkirchen.
HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Lörenkamp 29-31, 45879 Gelsenkirchen.
Veränderungen
HRB 14912 HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Nicht mehr Geschäftsführer: Bilgin, Erdinc, Oberhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Eskalen, Aydin, Mülheim an der…
HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Nicht mehr Geschäftsführer: Bilgin, Erdinc, Oberhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Eskalen, Aydin, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 14912 HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2018. Geschäftsanschrift: Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Geg…
HRB 14912: Homes Bauunternehmung GmbH, Bottrop, Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2018. Geschäftsanschrift: Boschstraße 4, 46244 Bottrop. Gegenstand: Durchführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten, Betonstein- und Terazzoherstellung, Estrichlegerarbeiten, Verlegen von Parkett und Böden, Verfugen im Hochbau, Durchführung von Holz- und Bautenschutz- sowie Betonbohrarbeiten, Rohr- und Kanalreinigung sowie Einbau von genormten Baufertigteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bilgin, Erdinc, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.