HRB 16019

HOMECARE Pflegedienst GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ahrensfelde
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
05.10.2018
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Bianka Herda

Ahrensfelde

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
086

Dietmar Kluth

Ahrensfelde

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Organisation und Durchführung von Krankenpflege

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 3 IN 274/18 · HOMECARE Pflegedienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/18
Wirksam am
14.03.2025
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16019
3 IN 274/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HOMECARE Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 16019), Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bianka Herda, Freienwalder Str. 14, 16356 Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Kluth, Freienwalder Str. 14, 16356 Werneuchen wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Absatz 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), den 14.3.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 3 IN 274/18 · HOMECARE Pflegedienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/18
Wirksam am
23.08.2024
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16019
3 IN 274/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HOMECARE Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 16019), Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bianka Herda, Freienwalder Str. 14, 16356 Werneuchen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Kluth, Freienwalder Str. 14, 16356 Werneuchen sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 110.494,52 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 48.735,90 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 21. August 2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 274/18 · HOMECARE Pflegedienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/18
Wirksam am
26.11.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16019
3 IN 274/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HOMECARE Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB
16019), Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Bianka Herda, Freienwalder Str. 14, 16356 Werneuchen,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Kluth, Freienwalder Str. 14,
16356 Werneuchen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt
(Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11.01.2021 bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder
ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 24. November 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 274/18 · HOMECARE Pflegedienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/18
Wirksam am
08.06.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HOMECARE Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB
16019), Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Bianka Herda, Freienwalder Str. 14, 16356 Werneuchen,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Kluth, Freienwalder Str. 14,
16356 Werneuchen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt
(Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 15.07.2020 bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder
ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 274/18
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 04. Juni 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 274/18 · HOMECARE Pflegedienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/18
Wirksam am
02.04.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16019
3 IN 274/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOMECARE Pflegedienst GmbH,
Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde ist die Vergütung des vorläufigen
Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung
unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 61.696,81€ nebst der Umsatzsteuer
gemäß § 7 InsVV in Höhe von 19 % festgesetzt.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden
in Höhe von % für festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 €
übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde /
befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der
Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder
in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16019 FF HRB 16019 FF: HOMECARE Pflegedienst GmbH, Ahrensfelde, Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst
HRB 16019 FF: HOMECARE Pflegedienst GmbH, Ahrensfelde, Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 274/18 · HOMECARE Pflegedienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/18
Wirksam am
01.10.2018
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16019
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 274/18

BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HOMECARE Pflegedienst GmbH, Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde ,
vertreten durch die Geschäftsführer
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16019)

wird auf den am 09.08.2018 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2018 um 07.30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller
Kurfürstendamm 38-39
10719 Berlin

wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf die ernannte Insolvenzverwalterin
über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an die
Insolvenzverwalterin.

Die Durchführung der Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren wird
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen
wird ist am 14. November 2018 um 13:30 Uhr.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:

- die Person des Insolvenzverwalters
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§§ 162 InsO)

Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen der
Insolvenzverwalterin zu beschließen (§ 160 InsO):

- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des
Warenlagers im Ganzen

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der Termin findet statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser
Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 26.11.2018 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
19.12.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht
Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen einreichen.

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
Termin vorzulegen.

Der Antrag auf Eigenverwaltung wird abgelehnt, weil der Geschäftsbetrieb
eingestellt wird.

Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Frankfurt (Oder), den 01.Oktober 2018

Labitzke
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 274/18 · HOMECARE Pflegedienst GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/18
Wirksam am
23.08.2018
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma HOMECARE Pflegedienst
GmbH, Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde , vertreten durch die Geschäftsführer
ist am 23. August 2018 um 9.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem.
§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwältin Steffi
Radack-Müller, Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin wird zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben
und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Az: 3 IN 274/18
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 23.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 16019 FF HRB 16019 FF: HOMECARE Pflegedienst GmbH, Ahrensfelde, Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde. Name der Firma: HOMECARE Pflegedienst GmbH; Sitz der Firma: Ahrensfelde; Geschäftsanschrift: Lessingstraße 16, 1635…
HRB 16019 FF: HOMECARE Pflegedienst GmbH, Ahrensfelde, Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde. Name der Firma: HOMECARE Pflegedienst GmbH; Sitz der Firma: Ahrensfelde; Geschäftsanschrift: Lessingstraße 16, 16356 Ahrensfelde; Gegenstand: Organisation und Durchführung von Krankenpflege; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Herda, Bianka, *XX.XX.XXXX, Ahrensfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Kluth, Dietmar, *XX.XX.XXXX, Ahrensfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.07.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HOMCARE Pflegedienst OHG mit Sitz in Ahrensfelde (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3409 FF) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.07.2016.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.