HRB 20107
Holzbau Hübner GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dorfstraße 09 e, 08294 LößnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lößnitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 16.12.2020
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 05.10.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
Aktenzeichen: 12 IN 925/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
wurde dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen zzgl. Umsatzsteuer am 30.09.2026 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 26.10.2016 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.08.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt x,xx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für x übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 16.07.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
Aktenzeichen: 12 IN 925/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
... wurde dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen am 14.07.2026 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 26.10.2016 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.02.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 304 Abs. 1 i. V. m. § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt x,xx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von x,xx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für x bewirkte Zustellungen insgesamt x,xx EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 16.07.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
Aktenzeichen: 12 IN 925/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
ergeht am 14.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
25.08.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 709.729,93 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 36.878,04 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 20.05.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
Aktenzeichen: 12 IN 925/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20107 HRB 20107: Holzbau Hübner GmbH, Lößnitz, Dorfstraße 09 e, 08294 Lößnitz. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Hübner, Lutz, Lößnitz, *XX.XX.XXXX.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 04.08.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße
9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Hübner
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 03.08.2017
festgesetzt.
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Gegen den Beschluss findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder wenn die Beschwerde in diesem
Beschluss zugelassen wurde.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
12 IN 925/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.08.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 10.02.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße
9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Hübner
ergeht am 09.02.2017 nachfolgende Entscheidung:
Die im Eröffnungsbeschluss vom 26.10.2016 genannten Fristen werden wie folgt
verlängert:
Ziff. 4.: die Anmeldefrist für die Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
02.03.2017.
Ziff. 6.: die Widerspruchsfrist für Insolvenzverwalter, Schuldner und Gläubiger
bis zum 23.03.2017.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
12 IN 925/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.02.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 01.02.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, vertr. d.
d. GF Lutz Hübner Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB
20107
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Hübner
ergeht am 26.10.2016 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erbringung sämtlicher
Leistungen des Tischlerhandwerks und der Handel mit Bauzubehör und
Bauelementen) wird am 26.10.2016 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Thilo H. Korn
Am alten Bad 5
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 271415 0
Telefax: 0371 271415 1
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen -
ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 15.12.2016
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstanden Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 26.01.2017 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
12 IN 925/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.02.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20107 HRB 20107: Holzbau Hübner GmbH, Lößnitz, Dorfstraße 09 e, 08294 Lößnitz. Auf Mitteilung des Insolvenzverwalters wird ein Rumpfgeschäftsjahr vom 26.10.2016 bis 31.12.2016 gebildet. Ab 01.01.2017 entspricht da…
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 925/16 · Holzbau Hübner GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Wirksam am
- 15.09.2016
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH,
vertr. d. d. GF Lutz Hübner Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz
, HRB 20107
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Hübner
ergeht am 15.09.2016 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 15.09.2016 um
08:51 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Thilo H. Korn
Am alten Bad 5
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 271415 0
Telefax: 0371 271415 1
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
12 IN 925/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.09.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20107 HRB 20107: Holzbau Hübner GmbH, Lößnitz, Dorfstraße 09 e, 08294 Lößnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ahlrichs, Manuela, Wittmund, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hübner, Lutz, Lößnitz, *XX.XX.XXX…
HRB 20107 Holzbau Hübner GmbH, Lößnitz, Dorfstraße 09 e, 08294 Lößnitz. Prokura erloschen: Hübner, Lutz, Lößnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 20107 Holzbau Hübner GmbH, Lößnitz, Dorfstraße 09 e, 08294 Lößnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Ahlrichs, Manuela, Wittmund, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hübner, Sylvia, Lößnitz, *XX.XX.XXXX. Einzel…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.