HRB 5298

Hohmann Gerüstbau GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Moers

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Registerdaten

Sitz
Moers
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hohmann Stuck-, Verputz- und Gerüstbau GmbH Moers

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 5/24 · Hohmann Gerüstbau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 5/24
Wirksam am
27.05.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 5298
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 5/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5298 eingetragenen Hohmann Gerüstbau GmbH, Walpurgisstraße 4-6, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Hohmann, Walpurgisstraße 4, 47441 Moers und Frau Jutta Hohmann, Walpurgisstraße 4, 47441 Moers

Geschäftszweig: Die Durchführung von Gerüstbauarbeiten sowie der Verleih von Gerüsten

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.05.2024, um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Nada Nasser, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 24.09.2024.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 27.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 5/24
Kleve, 27.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 5/24 · Hohmann Gerüstbau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 5/24
Wirksam am
16.02.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 5298
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 5/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5298 eingetragenen Hohmann Gerüstbau GmbH, Walpurgisstraße 4-6, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Hohmann, Walpurgisstraße 4, 47441 Moers und Frau Jutta Hohmann, Walpurgisstraße 4, 47441 Moers

Geschäftszweig: Die Durchführung von Gerüstbauarbeiten sowie der Verleih von Gerüsten

ist am 16.02.2024, um 09:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Nada Nasser, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 16.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5298 Hohmann Stuck-, Verputz- und Gerüstbau GmbH, Moers, Walpurgisstr. 4 - 6, 47441 Moers.Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 Absatz 1 (Firma), 2 Abs…
Hohmann Stuck-, Verputz- und Gerüstbau GmbH, Moers, Walpurgisstr. 4 - 6, 47441 Moers.Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 Absatz 1 (Firma), 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Hohmann Gerüstbau GmbH. Geschäftsanschrift: Walpurgisstr. 4 - 6, 47441 Moers. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von Gerüstbauarbeiten sowie der Verleih von Gerüsten. Nicht mehr Geschäftsführer: Hohmann, Karl, Stukkateur, Moers. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Hohmann, Jutta, Moers, *XX.XX.XXXX; Hohmann, Hans-Joachim, Moers, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.