HRB 125682

Hofmann & Roemer GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-13

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 417/24 · Hofmann & Roemer GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 417/24
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 125682
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 417/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125682 eingetragenen Hofmann & Roemer GmbH, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Birr,

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67c IN 417/24
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 417/24 · Hofmann & Roemer GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 417/24
Wirksam am
31.01.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 125682
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 417/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125682 eingetragenen Hofmann & Roemer GmbH, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Birr,

Geschäftszweig: Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, insbesondere von bebauten und unbebauten Grundstücken das Erbringen von Dienstleistungen für Handel und Handwerk

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.01.2025, um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 15.04.2025, 10:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67c IN 417/24
Amtsgericht Hamburg, 30.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 125682 HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Tanaka, Hideki, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Tanaka, Hideki, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 125682 HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Untern…
HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck des Unternehmens ist der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, insbesondere von bebauten und unbebauten Grundstücken das Erbringen von Dienstleistungen für Handel und Handwerk, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der genehmigungspflichtige grenzüberschreitende gewerbliche Güterkraftverkehr.
Veränderungen
HRB 125682 HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Mit der Caro Penta GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101685) als herrschendem Unternehmen ist am 18.12.2015 ein Gewinnabführung…
HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Mit der Caro Penta GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101685) als herrschendem Unternehmen ist am 18.12.2015 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Gewinnabführungsvertrag vom 25.11.1999 wird zu dem Zeitpunkt, ab dem die Regelungen des nachfolgenden, neu abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages nach Maßgabe des § 5 Abs (2) gelten, durch diesen neuen Gewinnabführungsvertrag vollständig ersetzt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Neueintragungen
HRB 125682 Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1913 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2…
Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1913 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.1999 geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 10.08.2012 und 22.10.2012 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) (Sitz), § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Schwerin (bisher Amtsgericht Schwerin HRB 6461) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Gegenstand: der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, insbesondere von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 280.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Birr, Joachim, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Tanaka, Hideki, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Mit der Caro Penta GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101685, vormals "Büro und Co.!" Bürobedarf Mecklenburg GmbH) als herrschendem Unternehmen ist am 25.11.1999 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 25.11.1999 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.