HRA 59
Hoffmann & Berger OHG - Abschlepp- u. Bergungsdienst
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schwerin
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Schwerin
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
HD
lokal vorhanden
Historischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 59 Hoffmann & Berger OHG - Abschlepp- u. Bergungsdienst, Schwerin (Carl-von-Linde-Str. 4, 19061 Schwerin). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 25.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschluss…
Hoffmann & Berger OHG - Abschlepp- u. Bergungsdienst, Schwerin (Carl-von-Linde-Str. 4, 19061 Schwerin). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 25.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 Teile ihres Vermögens (den Unternehmensteil "Umweltsanierung") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Nord - Umweltservice GmbH mit Sitz in Ludwigslust (Amtsgericht Schwerin, HRB 9937) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.