HRB 723593
hofer Aktiengesellschaft
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ohmstraße 15, 72622 NürtingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nürtingen
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Geschäftsanschrift
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HRB 783446 · Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- hofer Aktiengesellschaft Oberboihingen
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten und Vewalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit Forschung, Entwicklung und Fertigung von Produkten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und vewandten Techniken befassen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 13 IN 281/25 · hofer Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 281/25
- Wirksam am
- 05.10.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 723593
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hofer Aktiengesellschaft, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Vorstand Johann Paul Hofer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 723593
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit Forschung, Entwicklung und Fertigung von Produkten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und vewandten Techniken befassen.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-250023-1
1. Die Prüfung der bis 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 368-417 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 13 IN 281/25 · hofer Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 281/25
- Wirksam am
- 15.09.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 723593
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hofer Aktiengesellschaft, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Vorstand Johann Paul Hofer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 723593
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit Forschung, Entwicklung und Fertigung von Produkten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und vewandten Techniken befassen.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-250023-1
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Sachwalterin Rechtsanwältin Nora Sickeler, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der vorläufigen Sachwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag vom 01.06.2026 zurückgewiesen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt aufgrund Antrag der vorläufigen Sachwalterin vom 01.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 7.754.372,61 EUR auszugehen.
Die vorläufige Sachwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 85 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 01.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt. Der vorläufigen Sachwalterin stehen Zuschläge auf ihre Regelvergütung zu, § 3 InsVV ist insoweit anwendbar. Bei den von der vorläufigen Sachwalterin in Ansatz gebrachten Zuschlägen ist zu berücksichtigen, dass die nach § 3 InsVV rechtfertigenden Umstände die vorläufige Sachwalterin anders belasten als eine vorläufige Insolvenzverwalterin in einer vergleichbaren Situation. Für die Festsetzung von Zuschlägen und deren Höhe sagt der Bundesgerichtshof, dass diese nur nach einer im Ergebnis angemessenen Gesamtwürdigung vorgenommen werden dürfen, die auch in der Begründung der Vergütungsfestsetzung ihren Niederschlag finden muss, und hebt ausdrücklich hervor, dass bei der Festsetzung von Zuschlägen in der Eigenverwaltung von deutlich geringeren Zuschlägen auszugehen sei, als sie für Tätigkeiten im Rahmen einer Regelinsolvenz festgesetzt werden bzw. anerkannt sind (BGH,Beschluss vom 21.7.2016, IX ZB 70/14). Die Zuschläge für die von der vorläufigen Sachwalterin angeführten Tätigkeiten sind gerechtfertigt. In der anzuwendenden Gesamtwürdigung des Verfahrens, seiner Dauer und der entfalteten Tätigkeiten wird ein Zuschlag in Höhe von 70 % für angemessen und ausreichend vergütet erachtet. Im Übrigen war der Vergütungsantrag der vorläufigen Sachwalterin zurückzuweisen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 02.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 13 IN 281/25 · hofer Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 281/25
- Wirksam am
- 01.07.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 723593
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hofer Aktiengesellschaft, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Vorstand Johann Paul Hofer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 723593
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-250023-1
Geschäftszweig: Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit der Forschung, der Entwicklung und der Fertigung von Produkten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und verwandten Techniken befassen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zur Sachwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nora Sickeler
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 9668913
Telefax: 0711 9668999
Email: n.sickeler@grub-brugger.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.08.2025 bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Sachwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Sachwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Sachwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 16.09.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 16.09.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Sachwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
Agentur für Arbeit Stuttgart, Nordbahnhofstraße 30-34, 70191 Stuttgart, vertreten durch Frau Melanie Gerber
Base-IT GmbH, Halder Straße 23, 4052 Ansfelden, vertreten durch Herrn Gregor Dedl
Patrick Vikari, Lindenschulstraße 33, 70327 Stuttgart
Die Bestimmung wird erst mit Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitglieds bei Gericht wirksam. Die Annahme ist unverzüglich zu erklären.
9. Die Sachwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2021 die Gesellschaft mit …
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Bestellt als Vorstand: Dr. Näser, Alexander, Gäufelden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Vorstand: Voit, Fr…
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Der Aufsichtsrat hat am 17.07.2019 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Aufgrund der am 09.07…
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Der Aufsichtsrat hat am 20.02.2017 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital 2016) beschlossen.
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Die Gesellschaft hat am 08.03.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Der Aufsichtsrat hat am 11./16.12.2016 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) bes…
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Die Hauptversammlung vom 09.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand …
HRB 723593 HRB 723593: hofer Aktiengesellschaft, Nürtingen, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Die Gesellschaft hat am 20.07.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen, Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen. Die Hauptversammlung vom 22.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Sitz verl…
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen, Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen. Die Gesellschaft hat am 13.03.2013 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen, Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen. Bestellt als Vorstand: Voit, Franz Xaver, Mainburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert bei…
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen, Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen. Die Hauptversammlung vom 06.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. D…
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen, Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Sauer, Axel Peter, Nürtingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen, (Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen).Die Hauptversammlung vom 30.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die in der …
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen (Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen). Die Hauptversammlung vom 30.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Die in der …
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen (Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen). Der Aufsichtsrat hat am 10.09.2007 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) besch…
HRB 723593 hofer Aktiengesellschaft, Oberboihingen (Nürtinger Str. 78, 72644 Oberboihingen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.08.2005 mit Änderungen. Die Hauptversammlung vom 25.05.2007 hat die Änderung der Satzung i…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.