HRA 5431
Hölter Technik e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dingekamp 20, 46325 BorkenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Borken
- Rechtsform
- 411000
- Letzte Eintragung
- 20.04.2012
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Berthold Hölter
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 5431 Hölter Technik e.K., Borken (Dingekamp 20, 46325 Borken, Ausführung handwerklicher Arbeiten im Bereich der Elektroinstallation und Verkauf von Elektroartikeln aller Art und Computertechnik, sowie Telefonanla…
Hölter Technik e.K., Borken (Dingekamp 20, 46325 Borken, Ausführung handwerklicher Arbeiten im Bereich der Elektroinstallation und Verkauf von Elektroartikeln aller Art und Computertechnik, sowie Telefonanlagen). Einzelkaufmann. Inhaber: Hölter, Berthold, Borken, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Hölter Technik GmbH mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4829) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2005 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.