HRB 3632
Hock Sachsen GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Grünhain-Beierfeld
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Grünhain-Beierfeld
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-27 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Hock Sachsen GmbH Beierfeld
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 534/16 · Hock Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 534/16
- Wirksam am
- 20.08.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 3632
Aktenzeichen: 15 IN 534/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hock Sachsen GmbH, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 3632
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Georg Keinath
Den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wurden mit Beschluss vom 18.08.2026 die Auslagen für die angefallene Haftpflichversicherung antragsgemäß festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 534/16 · Hock Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 534/16
- Wirksam am
- 20.08.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 3632
Aktenzeichen: 15 IN 534/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hock Sachsen GmbH, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 3632
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Georg Keinath
Dem Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 17.08.2026 für seine Tätigkeit im Insolvenzverfahren die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV nebst Mehrbetrag gem.§ 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV, Zuschlagsfaktoren nebst Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV, Auslagenersatz für übertragene Zustellungen, Auslagen für Versicherungsprämien der Haftpflichtversicherung sowie Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 15 IN 534/16 · Hock Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 534/16
- Wirksam am
- 30.06.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 3632
Aktenzeichen: 15 IN 534/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hock Sachsen GmbH, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 3632
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Georg Keinath
ergeht am 29.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Für den Schlusstermin wird das mündliche Verfahren angeordnet.
3. Schlusstermin gemäß § 197 InsO zur
|Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
|Erörterung und Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 01.06.2026 i.Vm. 04.05.2026 mit Zuschlägen
wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 18.08.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 20.501.708,68 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 6.443.059,67 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis sowie der Vergütungsantrag des Verwalters vom 01.06.2026 i.V.m. 04.05.2026 können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 534/16 · Hock Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 534/16
- Wirksam am
- 27.05.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 3632
Aktenzeichen: 15 IN 534/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hock Sachsen GmbH, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 3632
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Georg Keinath
Dem Sonderinsolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 22.05.2026 für seine Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die Vergütung sowie Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 534/16 · Hock Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 534/16
- Wirksam am
- 09.04.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 3632
Aktenzeichen: 15 IN 534/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hock Sachsen GmbH, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 3632
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Georg Keinath
hat der Sonderinsolvenzverwalter mit Schreiben vom 21.01.2026 die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.05.2026.
Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3632 HRB 3632: Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Der Insolvenzverwalter der Gesellschaft hat beantragt, dass die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 01.07.2019 - 30.…
HRB 3632 HRB 3632: Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.07.2016, AZ: 15 IN 534/16, ist das Insolvenzverfahren über das Ve…
HRB 3632 HRB 3632: Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rauschenberger, Peter, Filderstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Keinat…
HRB 3632 HRB 3632: Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Drescher, Sebastian, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 HRB 3632: Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Einzelprokura: Schmidt, Stefan, Scheuerfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 HRB 3632: Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Prokura erloschen: Rauschenberger, Fabian, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 HRB 3632:Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld.Die Kettenmann Apparatebau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 46…
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Drescher, Sebastian, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld. Prokura erloschen: Dluzak, Ulrich, Werbach OT Brunntal, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR und …
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld.Einzelprokura: Dluzak, Ulrich, Werbach OT Brunntal, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Gewerbepark 7, 08344 Grünhain-Beierfeld.Prokura erloschen: Bernhardt, Reiner, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld, (Am Gewerbepark 7, 08340 Grünhain-Beierfeld).Prokura erloschen: Teubner, Karsten, Grünhain, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Grünhain-Beierfeld (Am Gewerbepark 7, 08340 Grünhain-Beierfeld). Einzelprokura: Bernhardt, Reiner, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX; Rauschenberger, Fabian, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Beierfeld (Am Gewerbepark 7, 08340 Grünhain-Beierfeld). Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 744.354,06 EUR auf 1.…
HRB 3632 Hock Sachsen GmbH, Beierfeld (Am Gewerbepark 7, 08340 Beierfeld). Prokura erloschen: Wurlitzer, Günter, Rittersgrün, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.