HRB 28872
HND-Bau GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2025-09-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 405 IN 327/25 · HND-Bau GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 327/25
- Wirksam am
- 01.08.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28872
Aktenzeichen: 405 IN 327/25
der HND-Bau GmbH, Feuerbachstraße 17 A, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28872
vertreten durch den Geschäftsführer Hasib Bogucanin
- wurde am 01.08.2025 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 3038511 Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de Telefon geschäftlich: 0341 303850
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 15.10.2025 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird,
mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch
öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksa-
me öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsge-
richts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei
dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklä-
rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektroni-
sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektroni-
scher-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch
einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen
Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam-
menschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elek-
tronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht
werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 28872 HRB 28872:HND-Bau GmbH, Leipzig, Lindenthaler Straße 35-37, 04155 Leipzig.Änderung der Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 17A, 04105 Leipzig. Geburtsdatum berichtigt: Geschäftsführer: Bogucanin, Hasib, Leip…
HRB 28872 HND-Bau GmbH, Leipzig, Lindenthaler Straße 35-37, 04155 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2012. Geschäftsanschrift: Lindenthaler Straße 35-37, 04155 Leipzig. Gege…
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