HRB 98192

Histream Systems GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36h IN 4030/23 · Histream Systems GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 4030/23
Wirksam am
09.12.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 98192
36h IN 4030/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Histream Systems GmbH, Leibnizstraße 62, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Kohn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 98192
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.10.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Daher war die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit wurde gem. § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Verfahrensbeteiligten wurden angehört; Einwendungen wurden binnen der gesetzten Frist nicht erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36h IN 4030/23 · Histream Systems GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 4030/23
Wirksam am
29.10.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 98192
36h IN 4030/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Histream Systems GmbH, Leibnizstraße 62, 10629 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 98192
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung eine Vergütung gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11 InsVV zzgl. Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV und Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe von 19 %, § 7 InsVV, beantragt, wobei ein der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegendes Vermögen von 30.438,62 EUR zugrunde gelegt wurde.
An durch den Verwalter beauftragte Dritte wurden Beträge aus der Masse für Inventarisierung/Bewertung gezahlt.

Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich bei dem Insolvenzgericht zu erheben.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36h IN 4030/23 · Histream Systems GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 4030/23
Wirksam am
06.10.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 98192
36h IN 4030/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Histream Systems GmbH, Leibnizstraße 62, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Kohn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 98192
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.10.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 98192 B HRB 98192 B: Histream Systems GmbH, Berlin, Leibnizstraße 62, 10629 Berlin. Geschäftsführer: 2. Kohn, Tobias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Recht…
HRB 98192 B: Histream Systems GmbH, Berlin, Leibnizstraße 62, 10629 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Kohn, Tobias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 98192 B HRB 98192 B: Histream Systems GmbH, Berlin, Leibnizstraße 62, 10629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Leibnizstraße 62, 10629 Berlin
HRB 98192 B: Histream Systems GmbH, Berlin, Leibnizstraße 62, 10629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Leibnizstraße 62, 10629 Berlin
Veränderungen
HRB 98192 B Histream Systems GmbH, Berlin, Mehringdamm 33, 10961 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Mehringdamm 33, 10961 Berlin.
Histream Systems GmbH, Berlin, Mehringdamm 33, 10961 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Mehringdamm 33, 10961 Berlin.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.