HRB 1111
Hirschfelder Parkett GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hirschfeld
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Registerdaten
- Sitz
- Hirschfeld
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Hirschfelder Parkett GmbH im Aufbau Hirschfeld
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 514 IN 1889/19 · Hirschfelder Parkett GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 514 IN 1889/19
- Wirksam am
- 19.01.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 1111
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Parkett GmbH,
vertr. d. d. GF E. Kukshausen Bahnhofstraße 1 b, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 1111
vertreten durch den Geschäftsführer Ernest Kukshausen
- wurde die Regelvergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach einer
Berechnungsgrundlage von 252.832,59 EUR zzgl. Auslagenpauschale am 13.01.2021
festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
514 IN 1889/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 514 IN 1889/19 · Hirschfelder Parkett GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 514 IN 1889/19
- Wirksam am
- 20.03.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 1111
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Parkett GmbH,
vertr. d. d. GF E. Kukshausen Bahnhofstraße 1 b, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 1111
vertreten durch den Geschäftsführer Ernest Kukshausen
ergeht am 20.03.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Aufgrund der Situation im Hinblick auf die Corona Pandemie und zum
Infektionsschutz aller
Beteiligten wird der Prüfungstermin und der Berichtstermin sowie der Termin zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen
oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines
Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die
Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO) am 24.03.2020 aufgehoben.
2. Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.04.2020 Anträge
sowie Einwen-
dungen zu den dieser Gläubigerversammlung zugrundliegenden Tagesordnungspunkte
schrif-
ftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Diese Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor
dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09111 Chemnitz erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werdnen von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
514 IN 1889/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 514 IN 1889/19 · Hirschfelder Parkett GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 514 IN 1889/19
- Wirksam am
- 30.12.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 1111
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Parkett GmbH,
vertr. d. d. GF E. Kukshausen Bahnhofstraße 1 b, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 1111
vertreten durch den Geschäftsführer Ernest Kukshausen
ergeht am 30.12.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb
und Verlegung von Stab- und Fertigparkett) wird am 30.12.2019 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Schenk
Äußere Plauensche Straße 7
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 2118570
Telefax: 0375 21185728
Email geschäftlich: zwickau@slk-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 11.02.2020
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 24.03.2020
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
522 IN 1889/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 1889/19 · Hirschfelder Parkett GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 514 IN 1889/19
- Wirksam am
- 21.10.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 1111
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Parkett
GmbH, vertr. d. d. GF E. Kukshausen Bahnhofstraße 1 b, 08144 Hirschfeld,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 1111
vertreten durch den Geschäftsführer Ernest Kukshausen
ergeht am 21.10.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 21.10.2019 um
10:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Schenk
Äußere Plauensche Straße 7
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 2118570
Telefax: 0375 21185728
Email geschäftlich: zwickau@slk-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon
unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10. Es ist ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die Schuldnerin
überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht,
welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens
ausreicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Ferner soll in dem Gutachten dazu Stellung genommen werden, ob
Zusammen mit dem Gutachten sollen dem Gericht vorgelegt werden:
|ein Stammdatenblatt mit den persönlichen Daten der Schuldnerin (gegebenenfalls
sämtliche frühere Firmennamen, ladungsfähige Anschrift), Angaben zu
Bankverbindungen, Versicherungsverträgen, Immobilienvermögen, Angaben zu
Vermögen aus deren [vormaliger] selbstständigen Tätigkeit (Firmenbezeichnung
[en], Firmenanschrift[en], Datum der Einstellung des Geschäftsbetriebs,
Arbeitnehmer, Lohn-/Gehaltsrückstände), Angaben zu den am Verfahren beteiligten
institutionellen Gläubiger (Finanzamt/Finanzämter; Krankenkasse/n,
Berufsgenossenschaft) sowie Angaben der Anzahl der am Verfahren beteiligten
Gläubiger, der Gesamtverbindlichkeiten ohne und mit Absonderungsrechten, des
Wertes des Vermögens, der freien und der freien liquiden Masse.
|ein Verzeichnis der von der Schuldnerin angegebenen und der ergänzend
ermittelten am Verfahren beteiligten Gläubiger und deren Forderungen
gegebenenfalls nebst der Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit, wenn
nicht die Schuldnerin bereits dem Gericht ein Gläubiger- und
Forderungsverzeichnis vorgelegt hat oder vorlegt.
Mit der Erstellung des Gutachtens wird
Rechtsanwalt
Andreas Schenk
Äußere Plauensche Straße 7
08056 Zwickau
beauftragt.
Dem Sachverständigen ist ungehindert Zutritt zu den Geschäftsräumen und
Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu gewähren und
Zutritt zu allen Vermögenswerten zu gestatten.
Der Sachverständige ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten,
einzuziehen.
522 IN 1889/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1111 HRB 1111: Hirschfelder Parkett GmbH, Hirschfeld, Bahnhofstraße 1 B, 08144 Hirschfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Assing, Bernhard, Greiz, *XX.XX.XXXX.
HRB 1111 HRB 1111: Hirschfelder Parkett GmbH, Hirschfeld, Bahnhofstraße 1 B, 08144 Hirschfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Kukshausen, Ernest, Künzell, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Na…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.