HRB 3439

Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hirschfelde

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Registerdaten

Sitz
Hirschfelde
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 562 IN 1539/21 · Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
562 IN 1539/21
Wirksam am
29.11.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 3439
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1539/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, OT Hirschfelde Am Werk 9, 02788 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 3439
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Herfurth
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.12.2023 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Heiko Schaefer, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 562 IN 1539/21 · Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
562 IN 1539/21
Wirksam am
11.05.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 3439
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 562 IN 1539/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, OT Hirschfelde Am Werk 9, 02788 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 3439
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Herfurth

ergeht am 11.05.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Die mit Beschluss vom 01.12.2021 angeordnete Eigenverwaltung wird gemäß § 272 Abs.1 Nr. 5 InsO aufgehoben.

2. Zum Insolvenzverwalter wird der vormalige Sachwalter Rechtsanwalt Heiko Schaefer, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden bestellt.

3. Leistungen an die Schuldnerin haben nach Aufhebung der Eigenverwaltung zu unterbleiben (§ 28 Abs.3 InsO).

Gründe
Mit Schreiben vom 08.05.2023, bei Gericht eingegangen am 10.05.2023 beantragte die Schuldnerin die Aufhebung der Eigenverwaltung gem.§ 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO .
Dem Antrag war stattzugeben.
Zum Insolvenzverwalter kann der bisherige Sachwalter bestellt werden gem. § 272 Abs.3 InsO.

Der bisherige Sachwalter ist gem. § 56 Abs.1 S.1 InsO zur Übernahme des Amtes geeignet und nach Anhörung zur Übernahme des Amtes bereit.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 562 IN 1539/21 · Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
562 IN 1539/21
Wirksam am
03.01.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 3439
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 562 IN 1539/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, OT Hirschfelde Am Werk 9, 02788 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 3439
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Herfurth

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wird mit Beschluss vom 13.12.2022 wie folgt festgesetzt:
...Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt... als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 14.09.2021 zum vorläufigen Sachwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.12.2021.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.05.2022 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 1.580.515,47 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von .. EUR. Der Regelsatz für den Sachwalter beträgt 60% der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.

Für den vorläufigen Sachwalter beträgt die Regelvergütung nach § 12 a InsVV hiervon 25 Prozent, mithin ... EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der vorläufige Sachwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von ...
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 10.05.2022 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters die eines Normalverfahrens übersteigt. Die Schuldnerin wurde zum Antrag gehört und erklärte Einverständnis.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von .. Prozent, mithin in Höhe von .. EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Der Vergütungswert beträgt mithin .. EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 562 IN 1539/21 · Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
562 IN 1539/21
Wirksam am
04.08.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 3439
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 562 IN 1539/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, OT Hirschfelde Am Werk 9, 02788 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 3439
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Herfurth

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 06.09.2022, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Auf der Tagesordnung steht: Die Gläubigerversammlung hat unter Änderung der Beschlusslage vom 08.02.2022über das Angebot der HGS GmbH (AG Dresden, HRB 42983) zur Geschäftsübernahme im Ganzen bei einem Kaufpreis in Höhe von € € 400.000,00 durch Beschluss zu entscheiden, wobei darauf hingewiesen wird, dass an der HGS GmbH der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Hempel mehrheitlich beteiligt ist und somit die Fiktion des§ 160 Abs. 1, Satz 3 InsO nicht zur Anwendung gelangt, § 162 Abs. 1, Ziffer 1 InsO.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 562 IN 1539/21 · Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
562 IN 1539/21
Wirksam am
04.04.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 3439
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 562 IN 1539/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, OT Hirschfelde Am Werk 9, 02788 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 3439
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Herfurth

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung

beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 14.04.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Auf der Tagesordnung steht:

Die Schuldnerin wird im Rahmen der Eigenverwaltung ermächtigt, bei der Sächsischen Aufbaubank- Förderbank-, Dresden, einen Massekredit bei Bestellung üblicher Sicherheiten über einen Betrag in Höhe von € 400.000 (vierhunderttausend) zur Überwindung von wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie einerseits sowie des Ukraine/Russland-Krieges andererseits, aufzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Aufgrund der Anordnung des Präsidenten des Amtsgerichts Dresden, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2 Maske) erforderlich.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3439 HRB 3439: Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, Hirschfelde, Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnun…
HRB 3439: Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, Hirschfelde, Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnung berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG, nun: Liquidator: Hempel, Günter, Ingenieur für Elektronik, Schlegel; Hempel, Thomas, Zittau / Stt Schlegel, *XX.XX.XXXX; Herfurth, Steffen, Seifhennersdorf, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.12.2021, AZ: 531 IN 1539/21, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 562 IN 1539/21 · Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
562 IN 1539/21
Wirksam am
01.12.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 3439
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 531/562 IN 1539/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, OT Hirschfelde Am Werk 9, 02788 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 3439
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Hempel
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Herfurth

ergeht am 01.12.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.12.2021 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Heiko Schaefer
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 4829160
Telefax: 0351 48291629
Email geschäftlich: hschaefer@bbl-law.de
Website: www.bbl-law.de

bestellt.

4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 28.12.2021 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.

7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf: Dienstag, 08.02.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, 01099 Dresden, Obrichtplatz 1

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

8.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:

1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.

2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die Hände waschen.

3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere Verfahrensbeteiligte herantreten.

4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall trifft.

Im Falle der Vorlage eines Attests zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Amtsgericht ein selbst mitzubringendes Plexiglas-Gesichtsvisier zu tragen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe:

Der Antrag ist am 13.09.2021 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO.

Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig.

Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.

Die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von der Schuldnerin Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH beantragt.

Die Eigenverwaltung war wie geschehen anzuordnen, da keine Umstände bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass die Eigenverwaltungsplanung in wesentlichen Punkten auf unzutreffenden Tatsachen beruht (§§ 270f ff. InsO).

Der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, da dies zur Förderung des Verfahrensablaufs angezeigt ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3439 HRB 3439: Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, Hirschfelde, Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Bestellt: Geschäftsführer: Herfurth, Steffen, Seifhennersdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
HRB 3439: Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, Hirschfelde, Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Bestellt: Geschäftsführer: Herfurth, Steffen, Seifhennersdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3439 Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, Hirschfelde, Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Geschäftsanschrift: Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG…
Hirschfelder Greifer- und Stahlbau GmbH HGS GmbH, Hirschfelde, Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Geschäftsanschrift: Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG. Bestellt: Geschäftsführer: Hempel, Thomas, Zittau / Stt Schlegel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kothe, Hans-Georg, Schlosser, Hirschfelde; Stelzig, Gottfried, Maschinenbauer, Hirschfelde.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.