HRA 240434
Hirsch GmbH & Co. KG
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberderdingen
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Registerdaten
- Sitz
- Oberderdingen
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 240434 HRA 240434: Hirsch GmbH & Co. KG, Oberderdingen, Hirschstraße 4-10, 75038 Oberderdingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Carol Hirsch GmbH, Oberderdingen (Amtsgericht Mannheim HRB 7137…
HRA 240434: Hirsch GmbH & Co. KG, Oberderdingen, Hirschstraße 4-10, 75038 Oberderdingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Carol Hirsch GmbH, Oberderdingen (Amtsgericht Mannheim HRB 713712).
HRA 240434 HRA 240434: Hirsch GmbH & Co. KG, Oberderdingen, Hirschstraße 4-10, 75038 Oberderdingen. Eingetreten infolge Verschmelzung als Persönlich haftender Gesellschafter: Carol Hirsch GmbH, Oberderdingen (Amtsgeric…
HRA 240434: Hirsch GmbH & Co. KG, Oberderdingen, Hirschstraße 4-10, 75038 Oberderdingen. Eingetreten infolge Verschmelzung als Persönlich haftender Gesellschafter: Carol Hirsch GmbH, Oberderdingen (Amtsgericht Mannheim HRB 713712). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2016 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Zuckerwarenfabrik Egon Hirsch GmbH & Co. KG", Oberderdingen (Amtsgericht Mannheim, HRA 240329) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.