HRB 735199
Hinderberger GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Westhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Westhausen
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Hinderberger GmbH Aalen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 IN 205/20 · Hinderberger GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 205/20
- Wirksam am
- 27.11.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRB 735199
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hinderberger GmbH, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Hinderberger
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735199
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 25.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 205/20 · Hinderberger GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 205/20
- Wirksam am
- 04.11.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 735199
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hinderberger GmbH, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen,
vertreten durch den Geschäftsführer Axel Hinderberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-13, 73463 Westhausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735199
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
- die Zustimmung zur Einrichtung einer Hinterlegungsstelle
- die Stilllegung des Geschäftsbetriebs
- die Geltendmachung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
- die Freigabe des Forderungseinzugs an die Sicherungsgläubigerin
wird bestimmt auf
Mittwoch, 02.12.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7,
73430 Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 03.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 735199 HRB 735199: Hinderberger GmbH, Westhausen, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.09.2020 (3 IN 205/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das…
Forderungsprüfung 3 IN 205/20 · Hinderberger GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 205/20
- Wirksam am
- 01.09.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 735199
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hinderberger GmbH, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen,
vertreten durch den Geschäftsführer Axel Hinderberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-13, 73463 Westhausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735199
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Wirtschaftsprüfer Patrick Wahren
Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 97018-0
Telefax: 0731 97018-650
Email: neu-ulm@schneidergeiwitz.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
30.10.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 30.10.2020, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
16.10.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 205/20 · Hinderberger GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 205/20
- Wirksam am
- 03.07.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 735199
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hinderberger GmbH, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen,
vertreten durch den Geschäftsführer Axel Hinderberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-13, 73463 Westhausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735199
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 02.07.2020 beschlossen:
Der Beschluss vom 30.06.2020 wird wie folgt ergänzt:
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur
Unternehmensfortführung ein unechtes Massedarlehen zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse aufzunehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist insoweit als
partiell starker Insolvenzverwalter mit der Folge anzusehen, dass die durch ihn
eingegangenen Verbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten nach § 55 Absatz 2
InsO zu behandeln sind.
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Sicherung des in
Ziffer 1 aufgeführten Massedarlehens, die aus der Betriebsfortführung der
Hinderberger GmbH nach Insolvenzantragstellung neu entstehenden oder bereits
entstandenen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen zur Sicherheit
abzutreten und die nach Insolvenzantragstellung neu erworbenen Gegenstände des
Umlaufvermögens,
insbesondere auch Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe sowie im Zuge der
Weiterproduktion neu entstehende beziehungsweise entstandene unfertige und
fertige Erzeugnisse sowie Handelswaren sicherungszuübereignen.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auch ohne Zustimmung des
Schuldners die zukünftige Insolvenzmasse im Rahmen der notwendigen
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes mit nachfolgenden Kosten und
Zahlungsverpflichtungen entsprechend § 55 Absatz 2 InsO zu verpflichten:
|Kosten für Telefon, Energie, Strom, Heizung, Wasser, Gas, Ver- und Entsorgung,
Mieten, Treibstoff sowie Versicherungsprämien, sofern für die Fortführung des
Geschäftsbetriebes erforderlich,
|Kosten für Nutzungsentschädigungen der Leasingfahrzeuge, deren Nutzung nebst
Auslagen, soweit dies für die Geschäftsführung erforderlich ist,
|sonstige Kosten aus der Bestellung bei Lieferanten, Beauftragung von
Subunternehmern oder Dienstleistern im Rahmen der Betriebsfortführung
|Kosten und Zahlungen für die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, insbesondere
hinsichtlich der Forderung des vorfinanzierenden Kreditinstitutes bezüglich
Zinsen, Kosten und etwaiger von der Agentur für Arbeit nicht erstatteter oder
übernommener Beträge
|Kosten für die Erstellung von Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter der
Gesellschaft
|Zahlung von Spesen von (auch leitenden) Mitarbeitern, sofern Kunden- oder
Lieferantenbesuche oder sonstige Geschäftstermine im Rahmen der
Betriebsfortführung erforderlich sind,
|Kosten für die Buchhaltung der Gesellschaft,
|Zahlungen an etwaig zur Aufnahme und Bewertung der Vermögensgegenstände
beauftragte Sachverständige.
AG Aalen, 03.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 205/20 · Hinderberger GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 205/20
- Wirksam am
- 30.06.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 735199
In dem Verfahren über den Antrag
Hinderberger GmbH, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen,
vertreten durch den Geschäftsführer Axel Hinderberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-13, 73463 Westhausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735199
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.06.2020 um 11:40
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Wirtschaftsprüfer Patrick Wahren
Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 97018-0, Fax: 0731 97018-650
neu-ulm@schneidergeiwitz.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 735199 HRB 735199: Hinderberger GmbH, Aalen, Gödrestraße 12, 73433 Aalen. Sitz verlegt; nun: Westhausen. Änderung der Geschäftsanschrift: Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen. Gegenstand von Amts wege…
HRB 735199 HRB 735199: Hinderberger GmbH, Westhausen, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) be…
HRB 735199 HRB 735199: Hinderberger GmbH, Aalen, Gödrestraße 12, 73433 Aalen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017. Geschäftsanschrift: Gödrestraße 12, 73433 Aalen. Gegenstand: Das…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.