VR 983 FL

Hilfe für Frauen in Not e.V.

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Flensburg

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Registerdaten

Sitz
Flensburg
Rechtsform
211000
Letzte Eintragung
23.03.2026
Datenstand
2026-05-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Felicitas Guntrum

Flensburg

274

Lilia Drouiche

Flensburg

274

Thora Arndt

Flensburg

274

Thouraya Al-Janabi

Flensburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-05-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 983 FL VR 983 FL: Hilfe für Frauen in Not e.V., Flensburg (c/o Frau Gretchen Duncker, Westerallee 26, 24937 Flensburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: 8. Fischer, Gerda Maria. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträ…
VR 983 FL: Hilfe für Frauen in Not e.V., Flensburg (c/o Frau Gretchen Duncker, Westerallee 26, 24937 Flensburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: 8. Fischer, Gerda Maria. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2011 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 18.07.2012 der Verein frauen.notruf Flensburg e.V. mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht, VR 1180) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.