HRA 96465
HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
9 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 21.07.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christoph-Heinrich Charles von Saldern, Klaus Adolph Schlichtmann und Norbert Herbert Willi Grella und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 94.058.386,35 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 5.852.845,15 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters, sowie noch anfallende Masseverbindlichkeiten.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 21.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 18.06.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christoph-Heinrich Charles von Saldern, Klaus Adolph Schlichtmann und Norbert Herbert Willi Grella und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 16.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 18.06.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LEONHARDT, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
11.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 16.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 18.03.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses 53.10. Special Assets GmbH, An der Alster 42, 20099 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Ahrens (vormals "Lloyd Fonds Special Assest GmbH") als geschäftsführende Kommandidistin der "Air Fuhlsbüttel" Flugzeugfonds GmbH & Co.KG wie folgt festgesetzt.
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen
Endbetrag
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 17.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 06.10.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven wie folgt festgesetzt.
Auslagen EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR .
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 24.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 29.11.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christoph-Heinrich Charles von Saldern, Klaus Adolph Schlichtmann und Norbert Herbert Willi Grella und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
ist der Beschluss hinsichtlich der Festsetzung der Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses berichtigt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 29.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 21.11.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christoph-Heinrich Charles von Saldern, Klaus Adolph Schlichtmann und Norbert Herbert Willi Grella und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
ist die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 17.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 25.08.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen
HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG,
Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Christoph-Heinrich Charles von Saldern, Klaus Adolph
Schlichtmann und Norbert Herbert Willi Grella und, die im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International
Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert
Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles
von Saldern
soll die Abschlagsverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht,
niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden
Forderungen 94.058.386,35 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von
17.500.000,00 EUR.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 25.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 08.03.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen
HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG,
Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und
Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International
Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert
Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles
von Saldern
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 23.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 19.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 05.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 96465 HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hamburg, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 258/10) vom 28.12.2010 ist über das Ver…
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 258/10 · HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 96465 HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hamburg (Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: HIB Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamb…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.