HRA 2798
HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gutenbergstr. 6, 52428 JülichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Jülich
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 10.05.2022
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andy-Marian Moraru
Düsseldorf
HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH
Jülich
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
7 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-31 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- HGT-Systemmontage LTD & Co. KG Jülich
- HGT-Systemmontage UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Jülich
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 93 IN 115/21 · HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 115/21
- Wirksam am
- 26.10.2023
- Registerbezug
- Düren, HRA 2798
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA2798 eingetragenen HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andy-Marian Moraru
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.12.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 115/21
Amtsgericht Aachen, 25.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 93 IN 115/21 · HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 115/21
- Wirksam am
- 27.01.2023
- Registerbezug
- Düren, HRA 2798
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA2798 eingetragenen HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andy-Marian Moraru
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 115/21
Amtsgericht Aachen, 26.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 115/21 · HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 115/21
- Wirksam am
- 15.11.2022
- Registerbezug
- Düren, HRA 2798
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA2798 eingetragenen HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andy-Marian Moraru
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Vertrag:
- Frau Elke Wellendorf, handelnd unter Unternehmensberatung und Büroservice, Gutenbergstraße 6, 52428 Jülich verpflichtet sich, dem Insolvenzverwalter eine Auflistung aller durchzuführenden Schlussrechnungen (inkl. Angaben zum Bauvorhaben, zum Vertragspartner, zum Rechnungsbetrag) zu allen ihr bekannten Bauvorhaben zu übermitteln, die entsprechenden Schlussrechnungen durchzuführen und das Aufmaß zu erstellen.
- Frau Wellendorf verpflichtet sich zudem, alle von ihr ermittelten und von ihr als rechtlich und / oder wirtschaftlich durchsetzbar ansehende Ansprüche in erster Instanz fristgerecht rechtshängig zu machen und, soweit etwaige Klagen abgewiesen werden, bei entsprechender Erfolgsaussicht in Berufung zu gehen. Hierbei trägt Frau Wellendorf das jeweilige Prozessrisiko. Rechtsanwalt Dr. Boelsen, Hamburg, wird von Frau Wellendorf mit der Durchführung der Rechtsstreitigkeiten in erster und zweiter Instanz beauftragt.
- Für die unter dem ersten Teilstrich zu erbringenden Leistungen (Erstellung von Schlussrechnungen und Aufmaß) berechnet Frau Wellendorf gegenüber der Insolvenzmasse einen Pauschalbetrag in Höhe von 30.000,00 € (in Worten: dreißig tausend Euro) netto. Dieser Betrag wird dann zur Zahlung fällig, wenn zugunsten der Insolvenzmasse ein entsprechender Massezufluss erfolgt ist und die Verfahrenskosten sowie Masseverbindlichkeiten vollständig gedeckt sind.
- Rechtsanwalt Dr. Boelsen eröffnet für jeden Rechtsstreit jeweilige Treuhandsonderkonten, auf die für den Fall des Prozesserfolges oder eines vorab mit dem Insolvenzverwalter abgestimmten Vergleiches die von der jeweiligen Gegenseite zu zahlenden Beträge zu überweisen sind. Von den jeweiligen Erlösen auf den einzelnen Sonderkonten werden die für dieses Verfahren angefallenen Verfahrenskosten abgezogen und ausgekehrt, soweit diese nicht von dem jeweiligen Prozessgegner zu tragen sind.
- Der Restbetrag wird auf das von dem Insolvenzverwalter eingerichtete Insolvenzsonderkonto zu dem Insolvenzverfahren überwiesen. Unter Berücksichtigung der anfallenden Verfahrenskosten werden in einem ersten Schritt alle Masseverbindlichkeiten inklusive der Arbeitnehmerforderungen der Eheleute Wellendorf (Masseforderungen, nicht Insolvenzforderungen) beglichen. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Erstattung des Betrages in Höhe von 30.000,00 € an Frau Wellendorf.
- Reicht die Masse unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten nicht aus, alle Masseverbindlichkeiten zu begleichen, zeigt der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit an.
- Sind die Verfahrenskosten gedeckt und können alle Masseverbindlichkeiten inklusive derjenigen gegenüber den Eheleuten Wellendorf aus Arbeitnehmerforderungen sowie aufgrund der Kostenerstattung in Höhe von 30.000,00 € vollständig beglichen werden, gilt folgendes: Frau Wellendorf erhält abzüglich der zurückzustellenden Verfahrenskosten und der vorab in voller Höhe zu befriedigenden Masseverbindlichkeiten von dem an die Masse durch Rechtsanwalt Boesen überwiesenen Betrag quotal 50% als Gegenleistung dafür, dass Frau Wellendorf das Prozessrisiko trägt.
ein Termin bestimmt auf
Montag, 05.12.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
93 IN 115/21
Amtsgericht Aachen, 14.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 115/21 · HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 115/21
- Wirksam am
- 15.08.2022
- Registerbezug
- Düren, HRA 2798
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA2798 eingetragenen HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andy-Marian Moraru
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters sowie zur Anhörung der Gläubigerversammlung
Termin bestimmt auf
Montag, 29.08.2022, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
93 IN 115/21
Amtsgericht Aachen, 11.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2798 HRA 2798: HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Jülich, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (93 IN 115/21) vom 29.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
Forderungsprüfung 93 IN 115/21 · HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 115/21
- Wirksam am
- 05.05.2022
- Registerbezug
- Düren, HRA 2798
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA2798 eingetragenen HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andy-Marian Moraru
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.04.2022, um 10:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.09.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Niels Zumbaum, Hämmersgäßchen 2A, 52349 Düren, Telefon: 02421305440, Fax: 02421305444.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.07.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.06.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 115/21
Aachen, 29.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 115/21 · HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 115/21
- Wirksam am
- 10.11.2021
- Registerbezug
- Düren, HRA 2798
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA2798 eingetragenen HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andy-Marian Moraru
ist am 05.11.2021, um 12:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Niels Zumbaum, Hämmerchensgäßchen 2 A, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 115/21
Amtsgericht Aachen, 05.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 115/21 · HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 115/21
- Wirksam am
- 05.11.2021
- Registerbezug
- Düren, HRA 2798
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA2798 eingetragenen HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HGT-Systemmontage-Verwaltungs GmbH, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andy-Marian Moraru
ist am 05.11.2021, um 12:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Niels Zumbaum, Hämmerchensgäßchen 2 A, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 115/21
Amtsgericht Aachen, 05.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2798 HRA 2798:HGT-Systemmontage UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Jülich, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich.Neue Firma: HGT-Systemmontage GmbH & Co. KG. Infolge Firmenänderung jetzt: Persönlich haftender Gesellschaft…
HRA 2798 HGT-Systemmontage LTD & Co. KG, Jülich, Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich. Neue Firma: HGT-Systemmontage UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HGT-Systemmontage…
HRA 2798 HGT-Systemmontage LTD & Co. KG, Jülich (Gutenbergstr. 6, 52428 Jülich, Innen- und Trockenausbau). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesell…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.