HRB 205028

HGH Haus und Grund Halle GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Halle (Saale)

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Registerdaten

Sitz
Halle (Saale)
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. HGH Haus und Grund Halle GmbH Halle

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
13.07.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 23.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Luppe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 190 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 684.230,01 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Hinsichtlich der geltend gemachte Zuschläge wird zunächst vollinhaltlich auf die Anträge bzw. Schreiben des Insolvenzverwalters vom 16.12.2024 und 30.10.2025 Bezug genommen. Soweit der Insolvenzverwalter trotz der Ausführungen im gerichtlichen Schreiben vom 22.04.2025 nach wie vor einen Gesamtzuschlag von 200 % geltend macht, wird vollinhaltlich auf das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 30.10.2025 verwiesen. Die dort enthaltenen Ausführungen sind argumentativ nicht zu beanstanden, dokumentieren in Verbindung mit dem Ursprungsantrag vom 16.12.2024 auch die notwendigen Vergleichsrechnungen und führen im Ergebnis zunächst zu einer schlüssigen Darstellung des Gesamtzuschlages auf (nach wie vor) 200 %.

Ein gesonderter Zuschlag für die Verfahrensdauer ist aber abzulehnen. Ob es sich bei einer Verfahrensdauer von 14 Wochen bereits zwingend um eine vom Normalfall abweichende Verfahrensdauer handeln dürfte, mag dahingestellt bleiben. Auch eine lange Dauer des Verfahrens für sich allein rechtfertigt zunächst keinen gesonderten Zuschlag (u.a. BGH, Beschluss vom 16. 9. 2010 - IX ZB 154/09). Durch Abweichungen vom Regelsatz ist dem Umfang und der Schwierigkeit einer Geschäftsführung Rechnung zu tragen. Maßgebendes Bemessungskriterium für Zu- und Abschläge ist daher der tatsächlich gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand sein. Dies verbietet es, Zuschläge zur Vergütung allein an den Zeitablauf anzuknüpfen. Zu bewerten ist vielmehr die während der Dauer des Verfahrens erbrachte Tätigkeit. Weist diese einen überdurchschnittlichen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit auf, wie dies in überlangen Verfahren oft der Fall sein wird, kann dafür ein Zuschlag gewährt werden. Die vermehrte Erledigung von Routinearbeiten ist dann mit diesen Zuschlägen abgegolten. Im vorliegenden Fall dürfte die Verfahrensdauer im Wesentlichen den bereits durch Zuschläge belasteten Tätigkeiten geschuldet sein. Da die entsprechenden Zuschläge aber anerkannt werden, ist davon abzusehen, für die während der Verfahrensdauer anfallenden Routinetätigkeiten einen weiteren Zuschlag zu berücksichtigen.

Im Ergebnis ist auf einen Gesamtzuschlag von 190 % zu erkennen.

Soweit der Schuldnervertreter im Rahmen seines Schreibens vom 11.12.2025 beantragt, die Zuschläge für a) Fortführung des Geschäftsbetriebes, b) Sanierungsbemühungen und c) mangelnde Mitwirkung des Geschäftsführers zurückzuweisen und darüber hinaus keine Gründe zur Erhöhung der Grundvergütung (- Regelsatz) sehen kann, bleibt dieser Vortrag schon mangels Substantiierung ohne Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung. Vielmehr überzeugen hier die Ausführungen im Schreiben des Verwalters vom 30.10.2025 - auch unter Wertung der Zwischenberichte in der vorläufigen Verwaltung vom 16.07.2020 und 31.08.2020 sowie des Gutachtens vom 30.09.2020.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.12.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes, Sanierungsbemühungen, Haus- und Grundstücksverwaltung (unter Berücksichtigung der Überschneidung mit dem Zuschlag für die Fortführung des Geschäftsbetriebes), mangelnde Mitwirkung des Geschäftsführers, Vorfinanzierung der Insolvenzgelder / arbeitsrechtliche Sachverhalte, Ausübung des Zustimmungsvorbehaltes (unter Berücksichtigung der Überschneidung mit dem Zuschlag für die Fortführung des Geschäftsbetriebes), Ausübung der Forderungseinzugsermächtigung, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie im Rahmen einer Verfahrensdauer von 14 Wochen.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 05.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
22.01.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), soll eine weitere Abschlagsverteilung erfolgen.
Die Verteilungsverzeichnisse sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de, Internet: www.luppe-rothe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 39.443,11 EUR. Insolvenzforderungen gemäß §§ 38 und 39 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sind in Höhe von 39.443,11 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Halle (Saale), 27.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
16.01.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 14.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de, Internet: www.luppe-rothe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.04.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
28.09.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de, Internet: www.luppe-rothe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 164.082,07 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 164.082,07 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Halle (Saale), 27.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
27.06.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.08.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 26.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
10.01.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 23.02.2023, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Erteilung der Zustimmung zu dem vom Insolvenzverwalter mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, dessen Ehefrau und dem Prokuristen der Schuldnerin ausgehandelten Vergleich über die Abgeltung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen durch den an die Masse zu zahlenden Abgeltungsbetrag von 450.000 €.
Wegen des genauen Inhalts wird auf die diesem Beschluss anliegende Abschrift des Vergleichs (Blatt 19 Rückseite bis Blatt 21 Rückseite Bd. IV d. A.) Bezug genommen.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 04.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205028 HRB 205028: HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Saale), Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale). Prokura von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht: Gobst, Matthias, Halle, *XX.XX.XXXX. Über das Verm…
HRB 205028: HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Saale), Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale). Prokura von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht: Gobst, Matthias, Halle, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.10.2020 (Az. 59 IN 222/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
06.10.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: Über das Vermögen der HGH Haus und Grund Halle GmbH, Bernburger
Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205028), vertr. d.: Karl
Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am
01.10.2020 um 13:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle
(Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de,
Internet: www.luppe-rothe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.11.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 16.12.2020, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.11.2020)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 16.12.2020), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 05.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 222/20 · HGH Haus und Grund Halle GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 222/20
Wirksam am
24.06.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 205028
59 IN 222/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HGH Haus
und Grund Halle GmbH, Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB
205028), vertr. d.: Karl Heinrich Gobst, Krokusweg 18, 06118 Halle (Saale),
(Geschäftsführer), ist am 24.06.2020 um 10:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Luppe,
Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710,
E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de, Internet: www.luppe-rothe.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 24.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205028 HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Saale), Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gebert, Lars, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Gobst, Karl Heinri…
HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Saale), Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gebert, Lars, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Gobst, Karl Heinrich, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gobst, Matthias, Halle, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205028 HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Bernburger Str. 2, 06108 Halle). Prokura erloschen: Gobst, Christian, Landsberg, *XX.XX.XXXX.
HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Bernburger Str. 2, 06108 Halle). Prokura erloschen: Gobst, Christian, Landsberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205028 HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Bernburger Str. 2, 06108 Halle). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gobst, Christian, Landsberg, *XX.XX.XXXX.
HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Bernburger Str. 2, 06108 Halle). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gobst, Christian, Landsberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205028 HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Bernburger Str. 2, 06108 Halle). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gobst, Christian, Landsberg, *XX.XX.XXXX.
HGH Haus und Grund Halle GmbH, Halle (Bernburger Str. 2, 06108 Halle). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gobst, Christian, Landsberg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.