HRA 4919

HG-Hotel GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Unter den Bergen 75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kelbra (Kyffhäuser)
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Letzte Eintragung
20.06.2019
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Angelika Tischer

Halberstadt

Kommanditist(in)

Burkhard Frank

Thale

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

HG-Hotel GmbH

Thale

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Jan Klenske

Thale

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-27 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-02-01 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 590/18 · HG-Hotel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 590/18
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 4919
59 IN 590/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HG-Hotel GmbH & Co. KG, Unter den Bergen 75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser) (AG Stendal, HRA 4919), vertr. d.: 1. HG-Hotel GmbH, Thale, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Franziska Lämmerhirt, Heinrich-Heine-Straße 11, 06502 Thale, (Geschäftsführer), 1.2. Jan Klenske, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 29.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 590/18 · HG-Hotel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 590/18
Wirksam am
16.08.2019
Registerbezug
Stendal, HRA 4919
Geschäfts - Nr.: 59 IN 590/18. In dem Insolvenzverfahren HG-Hotel GmbH & Co.
KG, Unter den Bergen 75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser) (AG Stendal, HRA 4919),
vertr. d.: 1. HG-Hotel GmbH, Thale, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertr. d.: 1.1. Franziska Lämmerhirt, Poststraße 3, 06502 Thale,
(Geschäftsführer), 1.2. Jan Klenske, Wilhelmhavener Straße 33, 10551 Berlin,
(Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 07.08.2019,
bei Gericht eingegangen am 08.08.2019, gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit
angezeigt. Die Insolvenzmasse reicht zur Erfüllung der fälligen bzw. der
künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4919 HRA 4919: HG-Hotel GmbH & Co. KG, Kelbra (Kyffhäuser), Unter den Bergen 75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser). Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht: Frank, Burkhard, Thale, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen …
HRA 4919: HG-Hotel GmbH & Co. KG, Kelbra (Kyffhäuser), Unter den Bergen 75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser). Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht: Frank, Burkhard, Thale, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 12.06.2019 (Az. 59 IN 590/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 590/18 · HG-Hotel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 590/18
Wirksam am
17.06.2019
Registerbezug
Stendal, HRA 4919
59 IN 590/18: Über das Vermögen der HG-Hotel GmbH & Co. KG, Unter den Bergen
75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser) (AG Stendal, HRA 4919), vertr. d.: 1. HG-Hotel
GmbH, Thale, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Franziska
Lämmerhirt, Thale, (Geschäftsführer), 1.2. Jan Klenske, Berlin,
(Geschäftsführer), ist am 12.06.2019 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Emmert, Magdeburger Straße 38,
06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/232620, Fax: 0345/2326230.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.08.2019 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.09.2019, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.08.2019)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 03.09.2019), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4919 HRA 4919: HG-Hotel GmbH & Co. KG, Kelbra (Kyffhäuser), Am Stausee, 06537 Kelbra (Kyffhäuser). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Unter den Bergen 75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser).
HRA 4919: HG-Hotel GmbH & Co. KG, Kelbra (Kyffhäuser), Am Stausee, 06537 Kelbra (Kyffhäuser). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Unter den Bergen 75, 06537 Kelbra (Kyffhäuser).
Neueintragungen
HRA 4919 HRA 4919: HG-Hotel GmbH & Co. KG, Kelbra (Kyffhäuser), Am Stausee, 06537 Kelbra (Kyffhäuser). (Der Betrieb gastronomischer Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Stausee, 06537 Kelbra (…
HRA 4919: HG-Hotel GmbH & Co. KG, Kelbra (Kyffhäuser), Am Stausee, 06537 Kelbra (Kyffhäuser). (Der Betrieb gastronomischer Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Stausee, 06537 Kelbra (Kyffhäuser). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HG-Hotel GmbH, Thale (Amtsgericht Stendal HRB 18210), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Frank, Burkhard, Thale, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.