HRB 9486

HFBRO 2021.5 AG

Amtsgericht Steinfurt · Nordrhein-Westfalen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ladbergen

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Registerdaten

Sitz
Ladbergen
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DFT Deutsche Finetrading AG Lienen
  2. DFT Deutsche Finetrading AG Ladbergen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 29 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Zu der Forderung lfd. Nr. 29 ist das Folgende anzumerken:
Die Rechtsanwaltskanzlei Michaels Wilmes in Münster vertritt die Gläubigergemeinschaft - Allgemeine Gesellschaft für Verbriefung S.A., die Opus Chartered Issuance S.A. und die Encore Issuance S.A., vormals Ruvercap Issuance S.A.. In dieser Funktion ist für die vorbezeichnete Gemeinschaft mit Anmeldung vom 28.8.2023 eine Forderung in Höhe von 34.990.071,39 EUR angemeldet worden. In der Anmeldung ist die Gemeinschaft als Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB bezeichnet worden.
Die Forderungen waren seinerzeit als Forderungen lfd. Nr. 29, 30, 31 getrennt und jeweils mit vollem Betrag in die Tabelle aufgenommen worden. Eine Forderungsprüfung hatte bisher nicht stattgefunden. Nach Klärung der Sach- und Rechtslage konnte Einigkeit dahingehend erzielt werden, als dass die Forderung der Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB unter einer lfd. Nr. in die Tabelle aufgenommen werden soll. Die Gläubigervertreter teilen überdies mit Schreiben vom 28.1.2026 gegenüber dem Gericht mit, dass diese mit der Eintragung in die Tabelle unter einer lfd. Nr. einverstanden sind. Die Forderung wird daher nunmehr hier unter der lfd. Nr. 29 geführt.
Ferner wird gegenüber dem Gericht erklärt, dass aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Verständigung zwischen Gläubigervertreter und Insolvenzverwalter nunmehr eine Forderung in Höhe von 8.601.092,47 EUR zur Tabelle festzustellen ist. Im Übrigen nehmen die Gläubigervertreter die angemeldete Forderung zurück.
Aus Sicht des Gerichts ist in dem Schreiben vom 28.1.2026 eine teilweise Rücknahme der Forderungsanmeldung vom 28.8.2023 zu sehen. Da eine Forderung hier noch nicht geprüft worden ist, kann auf die Eintragung einer Minderung in die Tabelle verzichtet werden. Vielmehr ist hier noch von einer Forderungsanmeldung in Höhe von 8.601.092,47 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter hat bereits mit Datum vom 30.1.2026 im obigen Umfang die Forderung lfd. Nr. 29 anerkannt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 03.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
21.03.2025
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 18 bis 28 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 14.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.12.2024.

Der anberaumte Termin zur Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschrei-ten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 2 zum Schriftsatz vom 27.11.2024). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.

Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegen die Unternehmensberatung Günther KG sowie deren Komplementärin Ansprüche in Höhe von 415.081,90 EUR gerichtlich geltend zu machen mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten.

Der Insolvenzverwalter hat die Prozesse in zwei Tabellen zusammengefasst, die er in diesen Verfahren führte, derzeit führe oder in naher Zukunft führen möchte. Dabei enthält die eine Tabelle (Anlage 4 zum Schriftsatz vom 27.11.2024) eine Aufstellung der gerichtlichen Aktenzeichen und eine nähere Angabe zu den Streit-werten und die andere Tabelle (Anlage 5 zum Schriftsatz vom 27.11.2024) eine Übersicht über die Gerichtskosten und Anwaltskosten der I. Instanz auf RVG-Basis.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.11.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Insolvenzverwalter hatte hier beantragt, die Tagesordnung für die Gläubigerversammlung vom 6.12.2024 zu ergänzen. Da eine rechtzeitige Bekanntmachung des ergänzenden Beschlusses allerdings nicht mehr möglich erschien, hat das Gericht in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter das Schreiben insoweit als Antrag auf Einberufung einer weiteren besonderen Gläubigerversammlung ausgelegt.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
Eine evtl. Stellungnahme sollte klar und eindeutig sowie unbedingt erkennen lassen, ob Sie der vorzunehmenden Rechtshandlung zustimmen oder diese ablehnen.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
08.11.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 1 zum Antrag). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.

Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Firma Paladin Associates GmbH zu beauftragen Vermögensverschiebungen weiter aufzuklären und über den bereits zugesagten Rahmen von netto EUR 60.000,00 dafür ein weiteres Honorar von netto EUR 35.000,00 zu bezahlen;
bestimmt auf

Freitag, 06.12.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2024 kann vollständig nebst Anlagen auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 06.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
02.02.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1.
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen (siehe insoweit auch Tabelle als Anlage 1 zum Antrag).

Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.

2.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch einer Vergütung nach RVG.

3.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Unternehmen mit Wirtschaftsermittlungen gem. dem Angebot vom 14.1.2024 (PALADIN ASSOCIATES GmbH, München) zu beauftragen, um die Herkunft und Verwendung von Geldern innerhalb der Haller-Gruppe festzustellen. Er ist berechtigt, Masseverbindlichkeiten von maximal netto 60.000,00 EUR zu begründen.
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner;

4.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Kosten gem. Ziffer 1, 2, 3 zunächst zulasten des Vermögens des hiesigen Verfahrens vorzufinanzieren;

bestimmt auf

Freitag, 01.03.2024, 11:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 26.1.2024 kann beim Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle vollständig mit Anlagen auch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 31.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
17.01.2022
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen

Geschäftszweig: Handel aller Art

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.12.2021, um 17:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 21.03.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.03.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 21.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9486 HRB 9486: HFBRO 2021.5 AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (77 IN 38/21) vom 21.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
HRB 9486: HFBRO 2021.5 AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (77 IN 38/21) vom 21.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
23.12.2021
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen

Geschäftszweig: Handel aller Art

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.12.2021, um 17:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 21.03.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.03.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 21.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9486 HRB 9486: HFBRO 2021.5 AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 9486: HFBRO 2021.5 AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 77 IN 38/21 · HFBRO 2021.5 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 38/21
Wirksam am
21.10.2021
Registerbezug
Steinfurt, HRB 9486
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 38/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9486 eingetragenen HFBRO 2021.5 AG, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen

Geschäftszweig: Handel aller Art

ist am 21.10.2021, um 13:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

77 IN 38/21
Amtsgericht Münster, 21.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9486 HRB 9486: DFT Deutsche Finetrading AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Die Hauptversammlung vom 04.10.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderu…
HRB 9486: DFT Deutsche Finetrading AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Die Hauptversammlung vom 04.10.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HFBRO 2021.5 AG. Nicht mehr Vorstand: Haller, Dirk-Oliver, Lengerich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Brodowski, Helmut Ferdinand, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Grünkemeyer, Silvia, Glandorf, *XX.XX.XXXX; Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX; Tank, Andree, Lotte, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9486 HRB 9486: DFT Deutsche Finetrading AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Nach Berichtigung des Geburtsdatums jetzt Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX.
HRB 9486: DFT Deutsche Finetrading AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Nach Berichtigung des Geburtsdatums jetzt Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9486 HRB 9486: DFT Deutsche Finetrading AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Grünkemeyer, Si…
HRB 9486: DFT Deutsche Finetrading AG, Ladbergen, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen. Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Grünkemeyer, Silvia, Glandorf, *XX.XX.XXXX; Tank, Andree, Lotte, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9486 DFT Deutsche Finetrading AG, Lienen, Holperdorp 7, 49536 Lienen. Die Hauptversammlung vom 17.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Lienen …
DFT Deutsche Finetrading AG, Lienen, Holperdorp 7, 49536 Lienen. Die Hauptversammlung vom 17.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Lienen nach Ladbergen beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen.
Neueintragungen
HRB 9486 DFT Deutsche Finetrading AG, Lienen, Holperdorp 7, 49536 Lienen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.10.2011 mit Änderung vom 10.11.2011. Geschäftsanschrift: Holperdorp 7, 49536 Lienen. Gegenstand: Abwicklung…
DFT Deutsche Finetrading AG, Lienen, Holperdorp 7, 49536 Lienen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.10.2011 mit Änderung vom 10.11.2011. Geschäftsanschrift: Holperdorp 7, 49536 Lienen. Gegenstand: Abwicklung von Handelsgeschäften aller Art, insbesondere unter Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten (sogenannte Finetradinggeschäfte). Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Haller, Dirk Oliver, Lienen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.