HRB 7876

HFBRO 2021.1 AG

Amtsgericht Steinfurt · Nordrhein-Westfalen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ladbergen
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
30.12.2021
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Helmut Ferdinand Brodowski

Georgsmarienhütte

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-03 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Haller AG Lienen
  2. Haller AG Ladbergen

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel aller Art, insbesondere mit Vieh, Fleisch und Futtermitteln, sowie die Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Abwicklung der Handelsgeschäfte (sogenannte Finetradinggeschäfte).

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 77 IN 34/21 · HFBRO 2021.1 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 34/21
Wirksam am
27.02.2025
Registerbezug
Steinfurt, HRB 7876
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7 , 49124 Georgsmarienhütte

Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet, dass die Abhaltung der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird.

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 7
5 InsO) entspricht, ist der 31.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

"Genehmigung eines im Zusammenhang mit einem Forderungsfeststellungsprozess mit Herrn Rechtsanwalt Severin Kiel in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Royalbeach Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim protokollierten gerichtlichen Vergleich vom 23.1.2025 (OLG Hamm - I - 27 0 33/24) gem. Anlage mit der Maßgabe, dass 1.775.000,00 EUR zzgl. Zinsen eines Betrages von 98.699,50 EUR im Rang nach § 38 InsO zur Insolvenztabelle festgestellt werden."

Zusatz des Gerichts: Es handelt sich hier offenbar um einen Widerrufsvergleich; d.h. sowohl Kläger als auch Beklagte behalten sich Widerruf des Vergleichs durch schriftliche Anzeige zu den Gerichtsakten des Prozessgerichts vor und zwar der Kläger bis zum 6.3.2025 und der Beklagte bis zum 24.4.2025.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 13.02.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage sowie der Abdruck des Vergleichs kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 26.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 77 IN 34/21 · HFBRO 2021.1 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 34/21
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 7876
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.12.2024.

Der anberaumte Termin zur Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschrei-ten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungs-einredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 2 zum Schriftsatz vom 27.11.2024). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.

Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegen die Unternehmensberatung Günther KG sowie deren Komplementärin Ansprüche in Höhe von 19.992,00 EUR gerichtlich geltend zu machen mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten.

Der Insolvenzverwalter hat die Prozesse in zwei Tabellen zusammengefasst, die er in diesen Verfahren führte, derzeit führe oder in naher Zukunft führen möchte. Dabei enthält die eine Tabelle (Anlage 4 zum Schriftsatz vom 27.11.2024) eine Aufstellung der gerichtlichen Aktenzeichen und eine nähere Angabe zu den Streit-werten und die andere Tabelle (Anlage 5 zum Schriftsatz vom 27.11.2024) eine Übersicht über die Gerichtskosten und Anwaltskosten der I. Instanz auf RVG-Basis.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.11.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Insolvenzverwalter hatte hier beantragt, die Tagesordnung für die Gläubigerversammlung vom 6.12.2024 zu ergänzen. Da eine rechtzeitige Bekanntmachung des ergänzenden Beschlusses allerdings nicht mehr möglich erschien, hat das Gericht in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter das Schreiben insoweit als Antrag auf Einberufung einer weiteren besonderen Gläubigerversammlung ausgelegt.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.

Eine evtl. Stellungnahme sollte klar und eindeutig sowie unbedingt erkennen lassen, ob Sie der vorzunehmenden Rechtshandlung zustimmen oder diese ablehnen.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 77 IN 34/21 · HFBRO 2021.1 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 34/21
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 7876
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 1 zum Antrag). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.

Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Firma Paladin Associates GmbH zu beauftragen Vermögensverschiebungen weiter aufzuklären und über den bereits zugesagten Rahmen von netto EUR 60.000,00 dafür ein weiteres Honorar von netto EUR 35.000,00 zu bezahlen;
bestimmt auf

Freitag, 06.12.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2024 kann beim Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle vollständig mit Anlagen auch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 06.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 77 IN 34/21 · HFBRO 2021.1 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 34/21
Wirksam am
02.02.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRB 7876
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1.
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen (siehe insoweit auch Tabelle als Anlage 1 zum Antrag).

Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.

2.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch einer Vergütung nach RVG.

3.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Unternehmen mit Wirtschaftsermittlungen gem. dem Angebot vom 14.1.2024 (PALADIN ASSOCIATES GmbH, München) zu beauftragen, um die Herkunft und Verwendung von Geldern innerhalb der Haller-Gruppe festzustellen. Er ist berechtigt, Masseverbindlichkeiten von maximal netto 60.000,00 EUR zu begründen.
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner;

bestimmt auf

Freitag, 01.03.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 26.1.2024 kann beim Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle vollständig mit Anlagen auch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 31.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7876 HRB 7876: HFBRO 2021.1 AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (77 IN 34/21 ) vom 21.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröff…
HRB 7876: HFBRO 2021.1 AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (77 IN 34/21 ) vom 21.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 77 IN 34/21 · HFBRO 2021.1 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 34/21
Wirksam am
27.12.2021
Registerbezug
Steinfurt, HRB 7876
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.12.2021, um 17:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 21.03.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.03.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 21.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 7876 HRB 7876: HFBRO 2021.1 AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 7876: HFBRO 2021.1 AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 77 IN 34/21 · HFBRO 2021.1 AG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 34/21
Wirksam am
21.10.2021
Registerbezug
Steinfurt, HRB 7876
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte

ist am 21.10.2021, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 21.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7876 HRB 7876: Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Die Hauptversammlung vom 04.10.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlo…
HRB 7876: Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Die Hauptversammlung vom 04.10.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HFBRO 2021.1 AG. Nicht mehr Vorstand: Haller, Dirk-Oliver, Lengerich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Brodowski, Helmut Ferdinand, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Grünkemeyer, Silvia, Glandorf, *XX.XX.XXXX; Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX; Tank, Andree, Lotte, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7876 HRB 7876: Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Nach Berichtigung des Geburtsdatums jetzt Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX.
HRB 7876: Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Nach Berichtigung des Geburtsdatums jetzt Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7876 HRB 7876: Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Grünkemeyer, Silvia, Glandorf, *XX.…
HRB 7876: Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Einzelprokura: Hukriede, Uwe, Lengerich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Grünkemeyer, Silvia, Glandorf, *XX.XX.XXXX; Tank, Andree, Lotte, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 7876 Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Der Handel aller Art, insbesondere mit Vieh, Fleisch und Futtermitteln, sowie die Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Abwicklung de…
Haller AG, Ladbergen, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Der Handel aller Art, insbesondere mit Vieh, Fleisch und Futtermitteln, sowie die Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Abwicklung der Handelsgeschäfte (sogenannte Finetradinggeschäfte).
Veränderungen
HRB 7876 Haller AG, Lienen, Holperdorp 7, 49536 Lienen. Die Hauptversammlung vom 17.07.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und 2 (Zweck) und mit ihr die Sitzverlegung von Lienen nac…
Haller AG, Lienen, Holperdorp 7, 49536 Lienen. Die Hauptversammlung vom 17.07.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und 2 (Zweck) und mit ihr die Sitzverlegung von Lienen nach Ladbergen sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel aller Art, insbesondere mit Vieh, Fleisch und Futtermittel, sowie die Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Abwicklung der Handelsgeschäfte (sogenannte Finetradinggeschäfte).
Neueintragungen
HRB 7876 Haller AG, Lienen (Holperdorp 7, 49536 Lienen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.11.2007. Gegenstand: Handel mit Vieh, Fleisch und Futtermitteln. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung…
Haller AG, Lienen (Holperdorp 7, 49536 Lienen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.11.2007. Gegenstand: Handel mit Vieh, Fleisch und Futtermitteln. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Haller, Dirk Oliver, Lienen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.