HRA 8699

"Heutgens jun. GmbH & Co. KG"

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Witzlebenstr. 15, 45472 Mülheim an der Ruhr

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mülheim an der Ruhr
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
11.11.2025
Datenstand
2026-02-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Mülheim an der Ruhr

Kommanditist(in)

Thomas Herold

Mülheim an der Ruhr

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2026-02-10

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 210/19 · Heutgens jun. GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 210/19
Wirksam am
09.10.2025
Registerbezug
Duisburg, HRA 8699
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 210/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8699 eingetragenen Heutgens jun. GmbH & Co. KG, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14721 eingetragene HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Herold, Humboldtstr. 48 , 45472 Mülheim an der Ruhr,

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

62 IN 210/19
Amtsgericht Duisburg, 08.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 62 IN 210/19 · Heutgens jun. GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 210/19
Wirksam am
25.07.2024
Registerbezug
Duisburg, HRA 8699
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 210/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8699 eingetragenen Heutgens jun. GmbH & Co. KG, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14721 eingetragene HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Herold, Humboldtstr. 48 , 45472 Mülheim an der Ruhr,

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 311.863,37 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 977,24 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie Verwaltervergütung.Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

62 IN 210/19
Amtsgericht Duisburg, 25.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 62 IN 210/19 · Heutgens jun. GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 210/19
Wirksam am
25.06.2024
Registerbezug
Duisburg, HRA 8699
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 210/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8699 eingetragenen Heutgens jun. GmbH & Co. KG, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14721 eingetragene HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Herold, Humboldtstr. 48 , 45472 Mülheim an der Ruhr,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 8.303,67 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.11.2023.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.

62 IN 210/19
Amtsgericht Duisburg, 24.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 210/19 · Heutgens jun. GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 210/19
Wirksam am
09.02.2023
Registerbezug
Duisburg, HRA 8699
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 210/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8699 eingetragenen Heutgens jun. GmbH & Co. KG, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14721 eingetragene HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Herold, Humboldtstr. 48 , 45472 Mülheim an der Ruhr,

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 08.03.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 03.02.2023 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

62 IN 210/19
Amtsgericht Duisburg, 08.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 210/19 · Heutgens jun. GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 210/19
Wirksam am
13.12.2022
Registerbezug
Duisburg, HRA 8699
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 210/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8699 eingetragenen Heutgens jun. GmbH & Co. KG, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14721 eingetragene HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Witzlebenstraße 15, 45472 Mülheim an der Ruhr, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Herold, Humboldtstr. 48 , 45472 Mülheim an der Ruhr,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 23.01.2023.
62 IN 210/19
Amtsgericht Duisburg, 12.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 8699 HRA 8699: "Heutgens jun. GmbH & Co. KG", Mülheim an der Ruhr, Witzlebenstr. 15, 45472 Mülheim an der Ruhr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 210/19) vom 10.08.2020 ist über das Vermögen der Ge…
HRA 8699: "Heutgens jun. GmbH & Co. KG", Mülheim an der Ruhr, Witzlebenstr. 15, 45472 Mülheim an der Ruhr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 210/19) vom 10.08.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 8699 HRA 8699: "Heutgens jun. GmbH & Co. KG", Mülheim an der Ruhr, Düsseldorfer Str. 119, 45481 Mülheim an der Ruhr. Änderung zur Geschäftsanschrift: Witzlebenstr. 15, 45472 Mülheim an der Ruhr.
HRA 8699: "Heutgens jun. GmbH & Co. KG", Mülheim an der Ruhr, Düsseldorfer Str. 119, 45481 Mülheim an der Ruhr. Änderung zur Geschäftsanschrift: Witzlebenstr. 15, 45472 Mülheim an der Ruhr.

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