HRB 110857 früher Amtsgericht Goslar
Heubach GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Heubachstraße 7, 38685 LangelsheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Langelsheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.09.2024
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Birgit Genn
Bergisch Gladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenCarsten Steffin
Goslar
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenStefan Hamacher
Wolfenbüttel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GS Transport Gesellschaft Langelsheim mbH Langelsheim
Gegenstand des Unternehmens
(1) Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist insoweit befugt, weitere Unternehmen zu gründen, Beteiligungen zu erwerben, Zweigniederlassungen zu errichten und die in Abs. (1) niedergelegten unternehmensgegenständlichen Ziele ganz oder teilweise mittelbar durch diese Beteiligungsunternehmen oder Zweigniederlassungen zu verfolgen. (3) Die Gesellschaft ist in Ergänzung des Vorstehenden auch berechtigt, die persönliche Haftung und die Geschäftsführung in Beteiligungsunternehmen im Sinne des Abs. (2) zu übernehmen, insbesondere in der Heubach Pigment Manufacturing GmbH & Co. KG mit Sitz in Langelsheim.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 02.09.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Beschluss vom 06.08.2026 wird aufgehoben.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.09.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ralf Anders, Betriebsratsvorsitzender, die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen.
Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen.
Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse.
Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen.
Der Beschluss vom 06.08.2026 war aufzuheben, da das Gläubigerausschussmitglied nicht im vorläufigen Gläubigerausschuss der Heubach Colorants Germany GmbH tätig war.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 02.09.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vergütung im Verfahren 272 IN 132/24
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.11.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Wilmington Savings Fund Society, FSB, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen.
Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen.
Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen.
Es waren 69 Stunden zu vergüten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 28.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 24.08.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.09.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ralf Anders, Betriebsratsvorsitzender, die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen.
Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen.
Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 06.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 14.04.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.12.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Karl Starsetzki GmbH Anlagentechnik die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Zugrundegelegt wurde ein Zeitaufwand von 89,25 Stunden.
Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen.
Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen.
Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 13.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 17.03.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.03.2026
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 04.02.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Tätigkeit im vorl. Gl. Ausschuss der Heubach Colorants GmbH
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.02.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders
komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren
Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des
vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der
Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der
Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des
Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine
kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine
tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der
Annahmen und Kennzahlen.
Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im
Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und
unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung
und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die
fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des
Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur
finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich
der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu
berücksichtigen.
Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine
Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt.
Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über
den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe
zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und
insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend
gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der
erbrachten Leistungen angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 19.09.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland
erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 19.08.2025
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 13.02.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
Der Termin zur Prüfung der Forderungen der nach dem 04.10.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen und der Forderungen lfd. Nrn. 422, 423 und 1069 wird im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum
04.08.2025
fortgesetzt.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig 1 Woche vor dem Stichtagstermin eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.08.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 06.02.2025
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 18.11.2024
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
Prüfung der von Dr. Andreas Kleinschmidt als Insolvenzverwalter im obengenannten Verfahren angemeldeten Forderungen lfd. Nrn. 422 und 423 sowie zur Prüfung ggf. von ihm weiterer noch angemeldeter Intercompany-Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 14.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 03.09.2024
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
Insolvenzverwalter ist: Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 06.11.2024, 09:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Zur Hinterlegungsstelle nach § 149 InsO wird bestimmt:
Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.09.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 27.08.2024
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 29.04.2024
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 26.04.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 129/24 c · Heubach GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 129/24 c
- Wirksam am
- 25.04.2024
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110857
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857),
vertreten durch: Birgit Genn (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, erklärt sich das Amtsgericht Braunschweig für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe Heubachgruppe angehören, bestehend aus den folgenden deutschen Unternehmen: Heubach Holding Germany GmbH, Heubach Group GmbH, Dr. Hans Heubach GmbH, Heubach Colorants Germany GmbH, Heubach GmbH, Hans Rainer Heubach GmbH.
Braunschweig, 23.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 110857 HRB 110857: Heubach GmbH, Langelsheim, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 hat eine Neufassung des gesamten Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 110857 HRB 110857: Heubach GmbH, Langelsheim, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Genn, Birgit, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschä…
HRB 110857 HRB 110857: Heubach GmbH, Langelsheim, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim. Prokura erloschen: Dettmer, Peter, Langelsheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Pr…
HRB 110857 HRB 110857:Heubach GmbH, Langelsheim, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 10.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversa…
HRB 110857 HRB 110857:Heubach GmbH, Langelsheim, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim.Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit…
HRB 110857 Heubach GmbH, Langelsheim, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim.Prokura erloschen: Dettmer, Markus, Langelsheim, *XX.XX.XXXX; Meinken, Olaf, Stuhr, *XX.XX.XXXX.
HRB 110857 Heubach GmbH, Langelsheim, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim.Geschäftsanschrift: Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlüter, Andreas, Langelsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 110857 Heubach GmbH, Langelsheim (Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim). Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Martens, Reiner, Goslar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellsch…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.