HRB 725612
HETZLER Transporte GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Obrigheim
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Registerdaten
- Sitz
- Obrigheim
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 124/18 · Hetzler Transporte GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
- Insolvenzgericht
- Mosbach
- Aktenzeichen
- 1 IN 124/18
- Wirksam am
- 02.12.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 725612
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hetzler Transporte GmbH, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim, vertreten durch die
Geschäftsführer Erwin Hetzler und Roman Holzhause
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Reuteweg 6, 72658 Bempflingen, Gz.: 0143/
18-DZ
1. Die Prüfung der bis 01.12.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 96-110 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.01.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 01.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 124/18 · Hetzler Transporte GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
- Insolvenzgericht
- Mosbach
- Aktenzeichen
- 1 IN 124/18
- Wirksam am
- 25.09.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 725612
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hetzler Transporte GmbH, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim, vertreten durch die
Geschäftsführer Erwin Hetzler und Roman Holzhause, Registergericht: Amtsgericht
Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Reuteweg 6, 72658 Bempflingen, Gz.: 0143/
18-DZ
hat der Insolvenzverwalter am 20.09.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 25.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 124/18 · Hetzler Transporte GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
- Insolvenzgericht
- Mosbach
- Aktenzeichen
- 1 IN 124/18
- Wirksam am
- 26.09.2018
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 725612
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hetzler Transporte GmbH, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim, vertreten durch die
Geschäftsführer Erwin Hetzler, Lindenstr. 20, 74842 Billigheim und Roman
Holzhause, Lindenstraße 2, 74842 Billigheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Reuteweg 6, 72658 Bempflingen, Gz.: 0143/
18-DZ
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt
Gordon Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag XXX EUR der Insolvenzmasse zu
entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.09.2018 bzw. 20.09.2018.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Verwaltung unterliegenden
Vermögenswert in Höhe von 649.647,90 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.09.2018 bzw. 20.09.2018
wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von XXX EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von XXX EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
-
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 24.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 725612 HRB 725612: HETZLER Transporte GmbH, Obrigheim, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mosbach, 1 IN 124/18) aufgelöst. …
Forderungsprüfung 1 IN 124/18 · Hetzler Transporte GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
- Insolvenzgericht
- Mosbach
- Aktenzeichen
- 1 IN 124/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 725612
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hetzler Transporte GmbH, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim, vertreten durch die
Geschäftsführer Erwin Hetzler und Roman Holzhause
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Reuteweg 6, 72658 Bempflingen, Gz.: 0143/
18-DZ
1. Das am 04.06.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.08.2018 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Gordon Rapp
Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 97370
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
01.10.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 22.10.2018
09:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 22.10.2018
09:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 124/18 · Hetzler Transporte GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
- Insolvenzgericht
- Mosbach
- Aktenzeichen
- 1 IN 124/18
- Wirksam am
- 05.06.2018
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 725612
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hetzler Transporte GmbH, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim, vertreten durch die
Geschäftsführer Erwin Hetzler und Roman Holzhause
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Reuteweg 6, 72658 Bempflingen, Gz.: 0143/
18-DZ
Geschäftszweig: Spedition und Transport
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 04.06.2018 um 15:30
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Gordon Rapp
Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 97370
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kreditverträge zur
Finanzierung des Insolvenzgeldes abzuschließen und diese zu besichern.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
-
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 04.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 725612 HRB 725612: HETZLER Transporte GmbH, Obrigheim, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. D…
HRB 725612 HRB 725612: HETZLER Transporte GmbH, Obrigheim, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. D…
HRB 725612 HRB 725612: HETZLER Transporte GmbH, Obrigheim, Neckarstraße 20, 74847 Obrigheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2013 mit Nachtrag vom 20.02.2014 und 08.06.2016. Geschä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.