HRA 532131

HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwäbisch Gmünd

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Registerdaten

Sitz
Schwäbisch Gmünd
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG Göppingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 337/19 · HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 337/19
Wirksam am
01.02.2021
Registerbezug
Ulm, HRA 532131
1 IN 337/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Gerhard Gansler und Gerlinde Gansler, Werrenwiesenstraße 89,
73525 Schwäbisch Gmünd
Register-Nr.: HRA 532131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Gz.:
050726-18

Der Auslagenvorschuss des Gläubigerausschusses wurde festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung des Auslagenvorschusses erfolgt gemäß den Anträgen der
Mitglieder des Gläubigerausschusses vom 28.10.2020 bzw. 02.11.2020.
Dem Gläubigerausschuss wird ein Auslagenvorschuss für die Kosten einer
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.500,00 € zuzüglich 19 %
Versicherungssteuer = BETRAG € zu bewilligen.
Ein Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des
Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der
Haftpflichtversicherung nicht gegenüber einem einzelnen Ausschussmitglied
abgerechnet werden können.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Versicherungsprämie direkt an die
AllinazVersicherungs- AG zu zahlen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 337/19 · HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 337/19
Wirksam am
28.01.2021
Registerbezug
Ulm, HRA 532131
1 IN 337/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Gerhard Gansler und Gerlinde Gansler, Werrenwiesenstraße 89,
73525 Schwäbisch Gmünd
Register-Nr.: HRA 532131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Gz.:
050726-18

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

die Auflösung des Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf

Donnerstag, 11.03.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7,
73430 Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1 IN 337/19 · HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 337/19
Wirksam am
25.06.2020
Registerbezug
Ulm, HRA 532131
2 IN 337/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SF Indien Hotel I GmbH & Co. KG, St. Johann.Str. 39, 73430 Aalen, vertreten
durch die Vertreterin Vision. SF GmbH, Gartenstr. 37, 73430 Aalen, diese
vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Schmid, geboren am XX.XX.XXXX,
Gartenstr. 17, 73479 Ellwangen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 720301
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 18.104,70 EUR steht ein Betrag
von 5.525,26 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 337/19 · HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 337/19
Wirksam am
20.11.2019
Registerbezug
Ulm, HRA 532131
1 IN 337/19

Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Gerhard Gansler und Gerlinde Gansler, Werrenwiesenstraße 89,
73525 Schwäbisch Gmünd
Register-Nr.: HRA 532131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Gz.:
050726-18

hat das Amtsgericht Aalen am 20.11.2019 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgericht Aalen vom 18.11.2019 über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses wird wiefolgt geändert:
1. Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestimmt:

- Rudolf Sieber, Parlerstraße 34, 73525 Schwäbisch Gmünd
- Bundesagentur für Arbeit, im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
Christine Wittmann-Rabe, Bahnhofstraße 29, 70327 Stuttgart
- Commerzbank AG, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Christian
Eitelmann, P 2, 12, 68161 Mannheim
2. Die Bestimmung wird erst mit Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitglieds bei Gericht wirksam. Die Annahme ist unverzüglich
zu erklären.
3. Es wird festgestellt, dass die Bestellung der Kreissparkasse Göppingen, im
Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Benedikt Götz, Marktstraße 2, 73033
Göppingen nicht wirksam ist, da dieser das Amt nicht angenommen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 337/19 · HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 337/19
Wirksam am
18.11.2019
Registerbezug
Ulm, HRA 532131
1 IN 337/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Gerhard Gansler und Gerlinde Gansler, Werrenwiesenstraße 89,
73525 Schwäbisch Gmünd
Register-Nr.: HRA 532131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Gz.:
050726-18

hat das Amtsgericht Aalen am 18.11.2019 beschlossen:

1. Gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
2. Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt:
- Rudolf Sieber, Parlerstraße 34, 73525 Schwäbisch Gmünd
- Kreissparkasse Göppingen, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn
Benedikt Götz, Marktstraße 2, 73033 Göppingen
- Bundesagentur für Arbeit, im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
Christine Wittmann-Rabe, Bahnhofstraße 29, 70327 Stuttgart
3. Die Bestimmung wird erst mit Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitglieds bei Gericht wirksam. Die Annahme ist unverzüglich
zu erklären.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 337/19 · HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 337/19
Wirksam am
04.11.2019
Registerbezug
Ulm, HRA 532131
1 IN 337/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Gerhard Gansler und Gerlinde Gansler, Werrenwiesenstraße 89,
73525 Schwäbisch Gmünd
Register-Nr.: HRA 532131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Gz.:
050726-18

1. Das am 14.08.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2019 um 08.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 86040-823
Telefax: 0711 86040-832
Email: Katrin.Dangel-Zinser@menoldbezler.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.12.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 16.01.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 16.01.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 337/19 · HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 337/19
Wirksam am
14.08.2019
Registerbezug
Ulm, HRA 532131
1 IN 337/19

In dem Verfahren über den Antrag

HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Gerhard Gansler und Gerlinde Gansler, Werrenwiesenstraße 89,
73525 Schwäbisch Gmünd
Register-Nr.: HRA 532131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Gz.:
050726-18
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 14.08.2019 um 17:30
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 86040-823, Fax: 0711 86040-832
Katrin.Dangel-Zinser@menoldbezler.de

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 14.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 532131 HRA 532131: HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Werrenwiesenstraße 89, 73525 Schwäbisch Gmünd. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, Schwäb…
HRA 532131: HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Werrenwiesenstraße 89, 73525 Schwäbisch Gmünd. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gerhard Gansler Verwaltungs-GmbH, Schwäbisch Gmünd (Amtsgericht Ulm HRB 702079), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ISB Gansler Verwaltungs-GmbH, Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 534112).
Veränderungen
HRA 532131 HRA 532131: HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen. Sitz verlegt; nun: Schwäbisch Gmünd. Neue Geschäftsanschrift: Werrenwiesenstraße 89, 73525 Schwäbisch Gmünd.
HRA 532131: HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen. Sitz verlegt; nun: Schwäbisch Gmünd. Neue Geschäftsanschrift: Werrenwiesenstraße 89, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Veränderungen
HRA 532131 HRA 532131: HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen. Prokura erloschen: Burtsche, Uwe, Donzdorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 532131: HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen. Prokura erloschen: Burtsche, Uwe, Donzdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 532131 HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgesc…
HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Burtsche, Uwe, Donzdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 532131 HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen.Geschäftsanschrift: Jahnstraße 84, 73037 Göppingen.
HESTA BLASFORMTECHNIK GmbH & Co. KG, Göppingen, Jahnstraße 84, 73037 Göppingen.Geschäftsanschrift: Jahnstraße 84, 73037 Göppingen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.